WKÖ-Experte Gleißner stellt klar: Unternehmen und Mitarbeiter zu Homeoffice aufgefordert, aber nicht verpflichtet
Wien (OTS) – „In der derzeitigen Situation ist Homeoffice dort, wo es möglich ist, natürlich erwünscht. Denn die Reduktion von persönlichen Kontakten ist eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Es besteht allerdings keine Pflicht für Unternehmen, Homeoffice anzubieten“, stellt Rolf Gleißner, Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) klar.
Konkret sollte nach § 6 der Notmaßnahmenverordnung die berufliche Tätigkeit „vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber Einvernehmen finden“. „Das heißt, es besteht weiterhin Freiwilligkeit. In vielen Fällen ist es ja auch gar nicht möglich, Homeoffice anzubieten“, so Gleißner, der außerdem auf die Zahlen der AGES hinweist: Diese bestätigen, dass Betriebsstätten im Infektionsgeschehen nur eine sehr geringe Rolle spielen: Lediglich zwei Prozent der Infektionen sind auf den Arbeitsplatz zurückzuführen. Das zeigt, dass die Unternehmen und Mitarbeiter die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz konsequent umsetzen.
Vergütung der Kosten hängt vom Einzelfall ab
Eine Klarstellung trifft Gleißner außerdem zu der Vergütung der Kosten im Homeoffice: Nach der Einigung zwischen Sozialpartnern und Regierung muss der Arbeitgeber die für das Homeoffice erforderlichen digitalen Arbeitsmittel inklusive Datenverbindung zur Verfügung stellen. Wenn die Verwendung von Arbeitsmitteln des Mitarbeiters vereinbart wird, muss der Arbeitgeber eine angemessene Vergütung leisten. „Wie hoch die Vergütung ist, hängt aber von vielen Faktoren ab und ist von Fall zu Fall anders. Denn es kommt auf die tatsächlichen Kosten an, den Anteil der Privatnutzung dieser Mittel, allfällige Überzahlungen für bestimmte Zwecke, etc.“, führt der Experte aus. Die Vergütung kann auch in der Leistung eines möglichen steuerfreien Taggelds bestehen. (PWK041/DFS)
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