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Kinder und Jugendliche in den Blick rücken!

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Graz (OTS) – Seit März des Vorjahres ist unser gewohnter Alltag durch ein Virus von Einschränkungen, Vorschriften, Schutzmaßnahmen, Vermeidung von Sozialkontakten, Abstand halten und Unsicherheit geprägt. Für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren familiäres Umfeld bringt dieser schon knapp ein Jahr dauernde „Ausnahmezustand“ große Herausforderungen mit sich, und haben alle zur Eindämmung der Pandemie enorme Anstrengungen auf sich genommen und ihr solidarisches Bewusstsein unter Beweis gestellt. Jetzt allerdings ist der Zeitpunkt gekommen, wo sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark (kija) – ebenso wie die Bundesjugendvertretung[1] und zahlreiche weitere Organisationen – klar dafür aussprechen, jungen Menschen in naher Zukunft wieder den unverzichtbaren sozialen Austausch, soziales Lernen, Kontakt mit Freund*innen und die schulische Ausbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu ermöglichen.

Österreich hat sich durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention und durch das BVG-Kinderrechte verfassungsgesetzlich dazu verpflichtet, das Kindeswohl und grundlegende Kinderrechte zu gewährleisten. Mit der Ausbildungspflicht vom 5. bis zum 18. Lebensjahr hat Österreich gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendlichen Bildungseinrichtungen besuchen und so gut ins Leben starten können. Wesentlich dabei ist der vielseitige Blick von Pädagog*innen, die vielfach Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen, und entsprechend entgegenwirken können. Diese Möglichkeit ist beinahe seit einem Jahr nicht gegeben.

Schule und elementare Bildungseinrichtungen bilden zentrale Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Ihre Lebenswelten sind seit Monaten von Unsicherheit, Instabilität und nachteiligen Einschränkungen geprägt. Wir haben inzwischen erlebt, wie einschneidend ein Virus unser Bildungssystem konterkarieren kann.

Durch den Entfall des regelmäßigen Besuches einer elementarpädagogischen Einrichtung können entscheidende Weichenstellung für die weiteren Entwicklungsverläufe von Kindern nicht gesetzt werden. [2]

Klar ersichtlich ist mittlerweile auch, dass Distance-Learning Präsenzunterricht nicht ersetzen kann, bestehende Probleme verstärkt und neue Problematiken schafft. Es ist trotz großem Engagement der Pädagog*innen unmöglich, alles im Bildungsplan vorgesehene adäquat zu vermitteln, bzw. entstandene Lücken aufzuholen. Die bereits vor der Pandemie bestehenden Benachteiligungen im Bildungsbereich werden verschärft und für die Eltern-Kind-Beziehung ergeben sich durch die Rollenvermischung (Eltern müssen zu wesentlichen Teilen auch die Rolle der Lehrer*innen übernehmen) massive Belastungssituationen. Monatelanges Distance-Learning zeigt mittlerweile auch unterschiedliche altersspezifische Problemlagen auf:

Unterricht in Volksschulen dient neben dem Erwerb von kulturtechnischen Basiskenntnissen vorwiegend dazu, den Kindern Grundlagen zu Arbeitshaltung und -struktur sowie soziale Schlüsselqualifikationen zu vermitteln; Übergänge – beispielsweise von der Volksschule in den Sekundarschulbereich – bilden im Leben von jungen Menschen ohnedies eine besondere Herausforderung. Durch fehlende Präsenzzeiten wird ein wirkliches „Ankommen“ in der neuen Schule massiv erschwert bzw. sogar verunmöglicht, was weiterführend für die gesamte Bildungslaufbahn gravierende Auswirkungen haben kann.

Schüler*innen der Oberstufe/Sekundarstufe II befinden sich seit bald einem Jahr mit wenigen Unterbrechungen im Distance-Learning. Schule ist ein Ort des sozialen Miteinanders, des Austausches und ein Ort der persönlichen Entwicklung. Neben Wissenserwerb hat Schule auch die Funktion eines persönlichen Entwicklungsfeldes, in dem gerade in der Pubertät die Abnabelung von den Eltern erfolgt, junge Menschen sich auf dem Weg zum Erwachsenwerden „ausprobieren“, die erste Liebe erleben dürfen und den Umgang mit Grenzen testen. Diese Erfahrungsfelder fehlen seit Monaten fast gänzlich, beziehungsweise entstehen zunehmend zusätzlich massive Belastungssituationen in den Familien.

Wie der Begriff „Distance“-Learning bereits ausdrückt, geht es bei fehlendem Präsenzunterricht auch um Distanz – um persönliche Distanz. Diese Distanz wirkt sich auf die Möglichkeiten des Wissenserwerbes aus und es fehlen wichtige persönliche Begegnungen. Social-Media-Plattformen bilden zwar eine gute Alternative, um in Kontakt zu bleiben, sie sind aber keinesfalls mit realem persönlichen Kontakt vergleichbar. Kinder können diese Plattformen altersentsprechend teilweise nicht nutzen und vermissen wichtige Sozialkontakte mit Gleichaltrigen aber auch mit Pädagog*innen und anderen Bezugspersonen. Bestimmte Formen des Miteinanders sind zudem technisch nicht möglich.
Kinder verbringen aufgrund von Distance-Learning und der fehlenden sozialen Kontakte oftmals viel zu viel Zeit vor dem Computer[3] und bewegen sich zu wenig.

In der Praxis wurde auch sichtbar, dass die Anforderungen an Schüler*innen und der Umfang der Arbeitsaufträge im Rahmen des Distance-Learnings sehr unterschiedlich sind. Schüler*innen stehen insgesamt noch mehr unter Leistungsdruck und müssen den Lehrstoff in noch kürzeren Abständen in Form von Tests und Schularbeiten abrufen können. Eine faire Leistungsbeurteilung ist nach langem Distance-Learning ein großes Fragezeichen. Bildungspsychologin Prof. Spiel betont, wie wichtig eine Beurteilung der Schüler*innen ist, nachdem sie monatelang unter erschwerten Bedingungen die geforderten Leistungen erbracht und Einsatz sowie Selbstorganisation bewiesen haben. Als Bewertungsgrundlage könnten unterschiedliche Aufgabenstellungen dienen. Gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung sei es wichtig, auch digital erbrachte Leistungen gebührend zu berücksichtigen. Dr. Zollneritsch[4] ist zuzustimmen, dass Noten allein die tatsächliche Leistung nicht repräsentieren können, weil soziale Dimensionen des Lernens im letzten Semester fehlten. Auch die familiären Hintergründe und unterschiedliche Beteiligung am Distance-Learning seien zu beachten und würden die Bildungsschere immer weiter öffnen. Kompetenzen wie Selbstorganisation, Motivation, Ausdauer, Umgang mit Online-Tools und Isolation wurden in großem Maße situationsbedingt entwicklt. Daher spricht sich Dr. Zollneritsch richtigerweise neben Noten für Schulerfolgsbestätigungen als Feedback zur Verdeutlichung der Lernstände, Kompetenzen und Entwicklungsbereiche aus und empfiehlt zur Motivation ein Feedback-Gespräch.[5] Es muss jetzt massiv bildungspolitisch gegengesteuert werden, damit wir nicht einen immer größer werdenden Teil unserer jungen Generation in psychische Erkrankung oder Arbeitslosigkeit und somit Perspektivenlosigkeit verlieren.[6] Dabei bietet diese Pandemiesituation mit all ihren Problemen und Herausforderungen auch die Chance unser Bildungssystem nachhaltig zu entrümpeln, an das 21. Jahrhundert anzupassen und dabei den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, die entstandenen Lücken in einem adäquaten Zeitraum im Rahmen des regulären Unterrichts wieder aufzuholen.

Wie die Ergebnisse zahlreicher Studien[7] und die Erfahrungen der kijas Österreich zeigen, leiden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene am stärksten unter den Folgen der Krise. Kinder und junge Menschen erleben die Dauer der geltenden Schutzmaßnahmen als wesentlich länger im Gegensatz zu älteren Menschen und verfügen über andere Ressourcen, um diese Krise zu bewältigen. Zudem wird ihr Grundvertrauen in eine „heilbare“ Welt[8] beschädigt. Daher ist es so wichtig, schnell zu reagieren. Wir müssen die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Blick behalten, um sie möglichst unbeschadet durch die Krise zu bringen. Durch die Schließung von Schulen wird massiv in die Grundrechte junger Menschen eingegriffen. Derartige Eingriffe sind nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig sind. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen auf ihre nachteiligen Auswirkungen hin zu prüfen sind – sie müssen notwendig und das gelindeste Mittel sein. Dabei bildet das Kindeswohl als verfassungsgesetzlich garantierter Grundsatz die oberste Handlungsmaxime.

Mit Blick auf die bereits jetzt sichtbar gewordenen Auswirkungen des letzten Jahres ist eine Weiterführung des Distance-Learnings in vielen Fällen als Kindeswohlgefährdung zu sehen! Das ist nicht nur aktuell, sondern auch künftig gesellschaftspolitisch höchst problematisch. Wie Prof. Kerbl[9] ausführt, müssen Schulen offen bleiben[10], beziehungsweise wieder für eine annähernd normale Form des Unterrichts geöffnet werden. Er stellt eine Zunahme an psychosomatischen Problemen bei Kindern und Jugendlichen fest, besonders wegen der fehlenden sozialen Kontakte.[11] Auch die Österreichische Kinderliga betont, dass seit Ausbruch der Pandemie ein deutlicher Anstieg psychischer Belastung bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen, zu beobachten ist.[12]

Daher braucht es jetzt die Zusammenarbeit zwischen Politik, Pädagogik und Schüler*innen, um schnellstmöglich Konzepte zu erarbeiten, die eine langfristige Lösung schaffen und tatsächlich das gelindeste Mittel bilden, um Kinder und Jugendliche auf zulässige Weise in ihren Grundrechten zu beschränken.

Viele Experten unterschiedlichster Bereiche sowie die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark sind sich daher einig, dass trotz der Pandemiesituation nicht auf unsere Kinder und Jugendlichen vergessen werden darf, und insbesondere die gesetzten Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen! Ansonsten ist zu befürchten, dass die Auswirkungen auf ihre Gegenwart, ihre Zukunft und ihre Entwicklung gravierende Ausmaße annehmen werden.

Die Gewährleistung von Kinderrechten erfordert ein Zusammenwirken von Staat, Eltern und Kindern. Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene geben seit Monaten ihr Bestes und leisten wirklich Großartiges. Jetzt ist der Staat gefordert, einen Rahmen zur Sicherung des Kindeswohls und zur Einhaltung von Grundrechten zu gewährleisten!

Es ist daher unerlässlich, die Zeit bis nach den vorgezogenen Semesterferien, also dem 15. Februar, effektiv zu nutzen, um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch einen zeitlich einhaltbaren Plan die nötige Stabilität und Sicherheit zu bieten.

Beratungstelefon: 0676/8666-0609

Elterntelefon: 0676/8666-4668

* * *

[1] Siehe
[https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210112_OTS0132/]
(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210112_OTS0132/) –
(12.1.2021).

[2] [Siehe ausführlicher dazu Dr. Leibovici-Mühlberger, M.Sc im Interview] (http://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5925568) -(21.1.2021).

[3] [Siehe auch Prof. Kerbl im Interview]
(https://www.ots.at/redirect/kinderaerztekurier).

[4] Gründer und CEO des Unterstützungsvereins Schulpsychologie Steiermark und der Österreichischen Akademie für Schulpsychologie.

[5] [Interview mit Prof. Spiel und Dr. Zollneritsch]
(http://www.kleinezeitung.at/steiermark/5924236) – (18.1.2021).

[6] Siehe ausführlicher dazu Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, [Positionspapier Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Kinder und deren Rechte]
(https://www.ots.at/redirect/kijapositionspapier) (19.11.2020).

[7] [U.a. Kathrin Sevecke, Uni Innsbruck]
(https://www.i-med.ac.at/mypoint/news/746067.html) oder [Ulrike
Zartler, Uni Wien] (https://orf.at/stories/3171707).

[8] Der Kinderbuchautor Ali Mitgutsch prägte den Begriff der „heilbaren Welt“ zum Unterschied der „heilen Welt“.

[9] Generalsekretär der [Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde] (https://www.paediatrie.at/).

[10] [Siehe dazu]
(https://www.ots.at/redirect/kinderaerztekurier1)

[11] [Siehe dazu]
(https://www.ots.at/redirect/kinderaerztekurier2)

[12] [Siehe dazu]
(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210114_OTS0076/) Dr.in
Caroline Culen, Geschäftsführerin der Kinderliga

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