Anträge für Veranstalter-Schutzschirm können ab sofort bei der ÖHT gestellt werden | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Anträge für Veranstalter-Schutzschirm können ab sofort bei der ÖHT gestellt werden

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Wien (OTS) – Anträge für den Veranstalter-Schutzschirm, den die Regierung im Herbst in Höhe von 300 Mio. beschlossen hatte, sind ab sofort über die Österreichische Hotel und Touristikbank (ÖHT) möglich. „Das ist in diesen enorm fordernden Zeiten ein lang ersehnter, wichtiger Schritt, der Planbarkeit und eine Perspektive für die betroffenen Betriebe bringt“, betont WKÖ-Branchensprecher Wolfgang Suitner vom Fachverband der Freizeit- und Sportbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Die Veranstaltungs-Branche zählt mit zu den Branchen, die durch die Corona-Krise am längsten und härtesten getroffen sind: Messen, Kongresse oder Tagungen wurden kaum oder gar nicht geplant. Zu groß war die Unsicherheit, gerade auch vor dem Hintergrund der immer wieder steigenden Covid-19-Infektionszahlen. Mit dem Schutzschirm gibt es künftig Unterstützung für den finanziellen Nachteil, falls eine bereits geplante Veranstaltung Corona-bedingt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden kann. Suitner: „Damit können unsere Betriebe wieder mit der Planung von Events, wie z.B. Konzerten, Bällen, Kongressen oder Sportevents, beginnen. Dies ist nicht nur wichtig für die Branche sondern für den gesamten Tourismusstandort Österreich. Denn es geht um tausende Existenzen und hunderttausende Arbeitsplätze.“ Die Veranstaltungswirtschaft trägt mit 8,9 Milliarden Euro 3,4% zur Wirtschaftsleistung Österreichs bei, sichert in der Branche 144.000 Arbeitsplätze, inkl. Zulieferern sind es 250.000 mit dem Sektor verknüpfte Jobs.

Die Förderung – ein Zuschuss in Höhe von maximal 90% der förderbaren Kosten im Falle einer COVID-19-bedingten Absage oder einer wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung – können Veranstalter beantragen, die eine Veranstaltung zwischen 01.03.2021 und 31.12.2022 in Österreich planen und für diese das wirtschaftliche Risiko tragen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 200.000 Euro (De-Minimis) zuzüglich max. 800.000 Euro (Befristeter Rahmen).

Nähere Informationen und Voraussetzungen unter [vwww.oeht.at/produkte/schutzschirm-fuer-veranstaltungen/]
(https://www.oeht.at/produkte/schutzschirm-fuer-veranstaltungen/)
(PWK022/ES)

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