Blümel: Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzes bis 60.000 Euro pro Monat
Wien (OTS) – Seit Beginn der Corona-Pandemie arbeitet das Finanzministerium unablässig an unterschiedlichen Hilfsinstrumenten, um den wirtschaftlichen Auswirkungen der lockdown-bedingten Einschränkungen entgegenzutreten. „Die neue Virusmutation hält mittlerweile einen Großteil des Planeten in Atem. Wir haben seit Beginn der Pandemie bereits umfangreiche und umfassende Hilfen für die Wirtschaft zur Verfügung gestellt. Mit dem Umsatzersatz haben wir 2,4 Mrd. Euro an rund 129.000 Unternehmen ausgezahlt. In Summe sind mehr als 31 Milliarden Euro rechtsverbindlich zugesagt oder geflossen. Denn jedes Unternehmen, das wir durch die Krise bringen sichert wertvolle Arbeitsplätze in Österreich“, so Finanzminister Gernot Blümel.
Rückblick Umsatzersatz
Insgesamt wurden 2,4 Mrd. Euro an rund 129.000 Unternehmen ausgezahlt. Davon wurden mehr als 1,8 Mrd. Euro an rund 93.000 Antragsteller im Zuge des November-Umsatzersatzes überwiesen. Im Durchschnitt erhielten die Unternehmen 19.000 Euro. Für den Zeitraum November sind bereits alle genehmigten Anträge ausbezahlt worden.
Die Beantragungsfrist für den Dezember-Umsatzersatz läuft noch bis inklusive 20. Jänner 2021. Hier haben wir bisher knapp 600 Mio. Euro an insgesamt 36.000 Unternehmen mit durchschnittlich etwa 16.000 Euro ausgezahlt.
Eckpunkte des Ausfallsbonus
„Mit dem Ausfallsbonus geben wir den Unternehmen finanzielle Planbarkeit bis zum Ende der Pandemie. Mit dieser zusätzlichen Hilfe können bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von 60.000 Euro pro Monat beantragt werden, je nach Betroffenheit des Unternehmens. Damit geben wir allen schwer getroffenen Unternehmen mehr Luft und Liquidität, nicht nur den geschlossenen Betrieben“, so Finanzminister Gernot Blümel.
Jedes Unternehmen, das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss 800.000 gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung bis Jahresende einen solchen Antrag zu stellen.
Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats (z.B.: 16.2. für Jänner), erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst mit wenigen Klicks monatlich gestellt werden.
Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000–Antrages.
Anhebung der Beilhilfen Deckelung
Aufgrund der Dauer der Krise stoßen immer mehr Betriebe an den EU-Beihilfendeckel von 800.000 Euro. Daher hat sich Österreich wiederholt für eine Anhebung dieses Deckels eingesetzt. Nach intensiven Verhandlungen mit der Europäischen Kommission wurde eine Anhebung erreicht. Zudem gibt es Gespräche auf europäischer Ebene hier noch eine deutliche höhere Grenze für Beihilfen zu ermöglichen.
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