AK Anderl zu UG-Novelle: Steigender Druck ohne nennenswerte Verbesserung | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

AK Anderl zu UG-Novelle: Steigender Druck ohne nennenswerte Verbesserung

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Wien (OTS) – „Der vorliegende Entwurf des Universitätsgesetzes (UG) setzt Studierende in einer ohnehin bestehenden Ausnahmesituation zusätzlich unter Druck und trägt wenig zur vielbeschworenen Verbesserung der Studienbedingungen bei. Hier braucht es dringend Nachbesserungen!“, kommentiert AK Präsidentin Renate Anderl die geplante Novellierung des UG-Gesetzes. Die Arbeiterkammer hat eine umfassende Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf vorgelegt und appelliert an das Wissenschaftsministerium die Anregungen aufzunehmen, um berufstätige Studierende zu unterstützen, anstatt sie vom Studium fernzuhalten.

Für die Arbeiterkammer (AK) sind insbesondere folgende Punkte aus Studierendensicht problematisch:

  • Mindeststudienleistung von 24 ECTS-Punkten innerhalb von zwei
    Jahren in Kombination mit einer 10-Jahres-Sperre bei Nichterfüllung
  • fehlende Berücksichtigung des Beurlaubungsgrundes „Berufstätigkeit“
  • Reduktion der Mindestanzahl an Prüfungsterminen im Semester und verkürzte Fristen durch Streichung der Nachfrist

Für die AK gehen diese Maßnahmen in die falsche Richtung: „Als ArbeitnehmerInnenvertretung legen wir einen besonderen Fokus auf die Bedürfnisse und Interessen berufstätiger Studierender sowie auf die soziale Dimension im Hochschulbereich. Positiv ist die Anrechnungsmöglichkeit beruflicher Tätigkeit, allerdings muss es hier noch deutlich mehr Initiativen für berufstätige Studierende geben, anstatt zusätzlichen Druck.“, so Anderl. Insbesondere braucht es konkrete Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Beruf, wie etwa die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums, eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes „Berufstätigkeit“, verbesserte Information und Beratung über berufsbegleitende Studienvarianten sowie eine umfassende Reform des Stipendienwesens.

Die aktuelle Studierendensozialerhebung (SOLA) zeigt, dass die soziale Durchmischung an österreichischen Hochschulen zu wünschen lässt. 65% aller Studierenden sind zusätzlich berufstätig – vor allem aufgrund finanzieller Notwendigkeit. Die vorgesehenen Maßnahmen des Entwurfs zur UG-Novelle verschärfen ihre Situation.

„Auch die geplante Schwächung der Kompetenzen der Senate sowie die möglichen Auflagen bei der Entsendung von Studierenden in die Kollegialorgane der Senate ist aus demokratiepolitischen Erwägungen problematisch. Arbeitsrechtlich stellt sich die Frage, warum weiterhin dem wissenschaftlichen und künstlerischen Personal der für die übrigen österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbstverständliche Schutz vor Kettenarbeitsverträgen verwehrt bleibt. Hier würden wir uns eine grundsätzliche Diskussion mit den Arbeitnehmerinteressenvertretungen erwarten“, so Anderl abschließend.

Die Stellungnahme der AK findet sich unter
https://www.arbeiterkammer.at/gesetzesbegutachtungen.

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