SPÖ-Yildirim: „Expertenbericht zu Ischgl kümmert Bundesregierung offensichtlich nicht“
Wien (OTS/SK) – „Die Bundesregierung hat aus dem Bericht der Unabhängigen ExpertInnenkommission zu Ischgl für sich offensichtlich keine Schlüsse gezogen. Das ist bedauerlich und nicht nachvollziehbar. Aus Fehlern sollte man lernen“, sagt SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim nach einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Gesundheitsminister Anschober. Zuvor hatte sich Bundeskanzler Kurz überhaupt geweigert, Fragen dazu zu beantworten. ****
„Zehn Monate hat uns die Pandemie nun fest im Griff und die Regierung macht weiterhin einen Fehler nach dem anderen, was die Bevölkerung zunehmend verunsichert. Anschober gibt lediglich an, dass die ‚Prozesse laufend evaluiert werden‘, erst jetzt wird begonnen, über die Empfehlungen der Kommission nachzudenken. Das reicht aber nicht.“
Für Yildirim dauert das alles viel zu lange: „Es gibt noch immer keinen neuen Pandemieplan, der jenen aus dem Jahr 2006 ersetzt. Ebenso steht es mit der Novellierung des Epidemiegesetzes, das laut Anschober aufgrund des Regierungswechsels noch nicht fertig ist. Eine traurige Bilanz.“
Kritik übt Yildirim auch an der Weigerung der Regierung im Hinblick auf eine generelle Aufhebung der zu Unrecht verhängten Corona-Strafen: „Die Regierung hat mit ihren Fehlinformationen die nicht gerechtfertigten Strafen überhaupt ausgelöst. Jetzt wird behauptet, eine generelle Aufhebung sei nicht möglich. Das ist falsch. Die Rechtsauffassung der erwähnten Experten im Gesundheitsministerium hat der Verfassungsgerichtshof in zahlreichen Fällen widerlegt und Verordnungen aufgehoben.“
Diesbezüglich hatte Yildirim bereits im Mai einen Antrag eingebracht. Für eine Generalamnestie haben sich zahlreiche führende Verfassungsjuristen im Land, darunter der Präsident des VfGH Grabenwarter sowie der ehemalige Justizminister Jabloner, ausgesprochen.
Die tragende Rolle des Kanzlers bei der Verhängung der Quarantäne in Tirol bestätigt Anschober übrigens. Der Kanzler selbst hatte sich diesbezüglich als nicht zuständig erklärt. (Schluss) lp
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