Drozda: Regierungsparteien haben SP-Antrag auf Reparatur des Umsatzersatzes für KünstlerInnen abgelehnt
Wien (OTS/SK) – „Seit Beginn des Lockdowns ist bekannt, dass selbständige KünstlerInnen nicht vom Umsatzersatz erfasst sind, wenn sie nicht auch selbst VeranstalterInnen sind. Wir wollten, dass das repariert wird und haben bereits am 17. November einen Antrag dazu eingebracht, der allerdings am 11. Dezember von den Regierungsparteien und den NEOS abgelehnt wurde“, informierte SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda heute gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Damit hätten die Regierungsparteien einmal mehr ihr Unvermögen bewiesen, KünstlerInnen in dieser schwierigen Situation Sicherheit zu geben. „Sollten trotzdem Zahlungen geleistet worden sein und jetzt Rückzahlungen drohen, gilt es das auf alle Fälle zu verhindern. Ich fordere den Kulturminister auf, hier endlich tätig zu werden und die Rechtslage dahingehend zu präzisieren, dass alle KünstlerInnen, die durch den Lockdown quasi unter Berufsverbot stehen, Anspruch auf Umsatzersatz haben“, so Drozda. ****
Der fehlende Umsatzersatz sei jedoch nicht die einzige Baustelle im Kulturbereich, führte der SPÖ-Kultursprecher weiter aus. Die Bundesregierung habe einen komplizierten Dschungel an unterschiedlichen Fonds geschaffen, jeder mit seinen eigenen Problemen, anstatt den Kunstschaffenden schnell und unbürokratisch zu helfen. Drozda weiter: „Unser Antrag beinhaltet noch weitere wichtige Punkte: Auch Zulieferer, wie beispielsweise Licht- oder Tontechniker, brauchen einen Umsatzersatz, da auch sie quasi Berufsverbot haben. Außerdem werden die Institutionen, die den Umsatzersatz erhalten, nicht dazu verpflichtet, bei Absage von Veranstaltungen die Gagen der KünstlerInnen auch auszubezahlen. Selbst bei den Bundestheatern, die zwar keinen Umsatzersatz, jedoch anderwärtige Unterstützungen erhalten, haben KünstlerInnen keine Garantie, die vereinbarte Vertragssumme auch zu erhalten. Das gehört umgehend geändert!“
Der Umstand, dass gemeinnützige Institutionen nun vom Umsatzersatz umfasst sind, sei nur auf einen Aufschrei der Szene, der von der SPÖ unterstützt wurde, zurückzuführen. „Entgegen der Versprechungen der Regierungsparteien haben nämlich die ursprünglichen Richtlinien des Umsatzersatzes gemeinnützige Institutionen ausgeschlossen. Dies musste nach Protest korrigiert werden“, erläuterte Drozda und weiter:
„Der Kulturminister muss jetzt endlich auch als Kulturminister in Erscheinung treten und dem Finanzminister auf die Finger schauen. Dass dieser für Fehler anfällig ist, wissen wir ja bereits aus der Vergangenheit. KünstlerInnen brauchen Unterstützung und Sicherheit. Wo, wenn nicht im oft in Festtagsreden beschworenen Kulturland Österreich, sollte das möglich sein“, so Drozda abschließend. (Schluss)up/mp
Link zum Antrag: https://tinyurl.com/y8rjhd9r
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