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E-Wirtschaft: Löhne und Gehälter steigen um mindestens 1,5 Prozent

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Wien (OTS) – Die Löhne und Gehälter in der österreichischen E-Wirtschaft steigen mit Wirkung
vom 1. Februar 2021 um die Inflationsrate, mindestens jedoch 1,5 Prozent. Der
KV-Abschluss führte zu einem Ausgleich der Interessen der Kollektivvertragspartner und erfolgte heuer vor dem Hintergrund der außerordentlichen Umstände im Zuge der COVID-19-Pandemie. Das Verhandlungsergebnis liegt im Bereich vergleichbarer Industrieabschlüsse.

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der österreichischen Elektrizitätswirtschaft konnten am 16. Dezember 2020 in der ersten Verhandlungsrunde nach intensiven Gesprächen abgeschlossen werden. Der Abschluss gilt für ArbeiterInnen und Angestellte gleichermaßen. Die Mindestgehälter werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 % erhöht. Zudem gibt es für alle Beschäftigten eine einmalige Prämie von 280 Euro, die noch im Dezember 2020 auszuzahlen ist. Insgesamt liegt der Abschluss im Bereich vergleichbarer Industrieabschlüsse in jüngerer Zeit.

Der Kollektivvertrag, der zwischen der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), der Gewerkschaft GPA und Oesterreichs Energie ausverhandelt wurde, gilt für rund 17.000 Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer in den österreichischen Elektrizitätsunternehmen.

Der Kollektivvertragsabschluss im Detail:

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgrundgehälter um 1,5 %*
Erhöhung der Ist-Löhne und Ist-Gehälter um 1,5 %*
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 1,5 %*
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 1,5 %*
Erhöhung der Zulagen um 1,5 %*

Der Kollektivvertrag tritt mit 01.02.2021 in Kraft.

* Die Mindestlöhne und -gehälter werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020 (d.h. Inflationsrate von Jänner bis Dezember 2020), zumindest aber um 1,5 % erhöht.

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