AK zum Digital Service Act: KonsumentInnenschutz vor Intransparenz, Kriminalität & Co muss offline und online gelten! | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

AK zum Digital Service Act: KonsumentInnenschutz vor Intransparenz, Kriminalität & Co muss offline und online gelten!

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Wien (OTS) – „Vorsichtig positiv“ bewerten die AK KonsumentInnenschützer in einer ersten Reaktion den gestern (Dienstag) präsentierten EU Kommissionsentwurf zum Digital Service Act. Große Onlineplattformen von Amazon, Facebook & Co werden durch neue Transparenzregeln für KonsumentInnen durchschaubarer, windige Drittanbieter kommen nicht mehr ungeprüft auf die Plattformen. Zweifel hingegen hegt die AK hinsichtlich einer wirksamen, raschen Rechtsdurchsetzung.

Onlineplattformen sollen die Rückverfolgbarkeit von Onlinehändlern sicherstellen. Bevor Amazon & Co Drittanbieter freischalten, müssen sie deren Identität (über Kontaktdaten, Identifikationsnachweise, Handelsregisternummer, Bankkonto, etc.) klären und die Angaben über Online-Datenbanken der Mitgliedstaaten auch prüfen. Sind Angaben nicht korrekt oder unvollständig dürfen sie nicht auf die Plattform.

Mehr Transparenz: Onlineplattformen, die Werbung ausspielen, müssen künftig auch „aussagekräftige Infos über die Hauptkriterien“ angeben, die entscheiden, wer welche Werbung zu Gesicht bekommt. Sehr große Plattformen (mindestens 45 Millionen aktive NutzerInnen in der EU) müssen zudem bereits ausgespielte Werbung über eine Datenbank zugänglich halten (Inhalt, Auftraggeber, Hauptkriterien für die Auswahl von Zielgruppen, Anzahl aller erreichter Nutzer bzw. von einzelnen Zielgruppen). Für die AK ist das ein guter Ansatz, um Gauner-Werbung überhaupt auf die Spur zu kommen.

Die AK dämpft aber übertriebene Hoffnungen: Auch bei einem raschen Beschluss des Digitalen-Service-Paketes werden noch lange nicht on-wie offline dieselben Rechtsstandards beachtet werden. Viele Details sollen bloße Verhaltenskodizes regeln – daraus ergeben sich für KonsumentInnen keine Rechtsansprüche.

Onlinevermittler sind nicht verpflichtet, die auf ihren Plattformen gespeicherten Inhalte allgemein zu überwachen. Dies ist zum einen wichtig, schützt es doch Meinungsfreiheit und Privatsphäre in Sozialen Medien. Bei Einkaufsplattformen und Onlinewerbung bedeutet der Grundsatz auch, dass Rechtswidriges nicht durch Vorabkontrollen entfernt werden muss, sondern erst nach qualifizierten Meldungen von KonsumentInnen, Organisationen, die illegalen Inhalten systematisch nachgehen (trusted flagger) oder im Behördenauftrag.

Bei Konflikten mit den Plattformen oder „systemischen Risiken“ (etwa bezüglich Grundrechten oder Manipulationen) sollen anbieterseitige Beschwerdemechanismen, Schlichtungsstellen, unabhängige Audits, digitale Service Koordinatoren und ihr Zusammenschluss in einem „EU-Board“ und zu guter Letzt Kontrollen der EU-Kommission die Rechtsdurchsetzung verbessern. Wirksame Rechtsdurchsetzung kann dann – wie bisher – unendlich lange dauern, befürchtet die AK.

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

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