Korrektur: Blümel/Köstinger: Nahtloses System an Hilfsinstrumenten steht ab morgen zur Verfügung
Wien (OTS) – Korrekturhinweis: In OTS0046 muss es im vorletzten Absatz richtigerweise lauten: „Die Endabrechnung kann von 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 beantragt werden.“
Seit Beginn der Corona-Pandemie arbeitet das Finanzministerium unablässig an unterschiedlichen Hilfsinstrumenten, um den wirtschaftlichen Auswirkungen der Lockdown-bedingten Einschränkungen entgegenzutreten. „Jedes Unternehmen, das wir gut durch die Krise bringen, sichert wertvolle Arbeitsplätze in Österreich. Mit den finalisierten Instrumenten des Dezember-Umsatzersatzes und des Verlustersatzes mit einem Volumen von bis zu 3 Millionen Euro haben wir ein nahtloses System an effektiven Hilfen geschaffen, die beide ab morgen beantragt werden können“, so Finanzminister Gernot Blümel.
„Für die Gastronomie und Hotellerie sind Umsatzersatz und Verlustersatz überlebenswichtig“, sagt Tourismusministerin Köstinger. „Der Umsatzersatz ist eines der schnellsten und unbürokratischsten Hilfsinstrumente, meist ist das Geld innerhalb weniger Tage auf dem Konto der Betriebe. Für diese besonders stark betroffene Branche, die bis 7. Jänner geschlossen halten muss, ist das eine wirksame Unterstützung. Österreich zählt hier im europäischen Vergleich zu den Vorreitern, in Deutschland etwa fließen diese Hilfszahlungen zum Teil erst im Jänner.“
Rückblick Umsatzersatz
Seit 23. November 2020 konnte der Umsatzersatz für die nachträglich geschlossenen Betriebe beantragt werden. Gastronomie und Hotellerie konnten schon ab 6. November beantragen. Bis jetzt sind in Summe rund 99.000 Anträge in einem Gesamtvolumen von knapp 2 Milliarden Euro eingegangen. Davon sind bereits 1,5 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Im Durchschnitt wurden 21.000 Euro pro Antrag ausgezahlt. Die Antragsfrist für den Umsatzersatz vom November 2020 (für den Zeitraum von 3. November bis 6. Dezember 2020) läuft mit 15. Dezember 2020 ab.
Dezember-Umsatzersatz beantragbar
Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020 werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 50 % ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Als Berechnungsgrundlage hierfür werden die Umsätze des Dezembers 2019 herangezogen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Dezember-Umsatzersatz ab morgen, 16. Dezember 2020 bis 15. Jänner 2021.
Verlustersatz bis 3 Mio.
Gleichzeitig ist der Verlustersatz ab Mittwoch über FinanzOnline beantragbar. Österreich und Deutschland haben als erste Länder eine Genehmigung für Zuschüsse nach diesem neuen System bekommen. Dabei können Verluste, die zwischen 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 anfallen, entweder vorausprognostiziert oder im Nachhinein ersetzt werden. Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70 % ihres Verlustes, kleine und Kleinst-Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter) bis zu 90 % ihres Verlustes des Vergleichszeitraumes.
Die Antragstellung muss über einen Steuerberater erfolgen. Kleine Unternehmen können hierfür bis zu 1.000 Euro dafür verlusterhöhend anrechnen. Die Schätzung des Verlustes basiert auf einer Prognoserechnung. Die Endabrechnung erfolgt sobald ausreichende Daten vorliegen. Die Endabrechnung kann von 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 beantragt werden. Für denselben Zeitraum kann kein Umsatzersatz bezogen werden. Ein Umstieg vom Fixkostenzuschuss 800.000 ist einmalig möglich, um den Unternehmen die Möglichkeit zu geben die günstigste Variante zu wählen.
„Wir helfen sowohl den behördlich geschlossenen Unternehmen als auch jenen, die aufgrund der aktuellen Situation mit großen Umsatzeinbußen zu kämpfen haben. Viele Betriebe stoßen mit Fortdauer der Krise an die beihilfenrechtliche Obergrenze von 800.000 Euro. Auch unter diesem Aspekt ist der Verlustersatz eine wichtige Maßnahme, die Arbeitsplätze sichert“, resümieren Finanzminister Gernot Blümel und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger die Hilfen.
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