Absetzbarkeit von gemeinnützigen Stiftungszuwendungen um ein Jahr verlängert
Wien (OTS) – Der Verband für gemeinnütziges Stiften begrüßt den Beschluss des Parlamentes, dass Zuwendungen zum Zweck der ertragsbringenden Vermögensausstattung an eine gemeinnützige privatrechtliche Stiftung nun bis Ende 2021 im bisherigen Rahmen steuerbegünstigt bleiben. Das wurde nun als Teil eines umfassenden Covid-19-Steuermaßnahmengesetzes vom Finanzausschuss gebilligt.
Gemeinnützige Stiftungen haben nun was das Thema Spendenabsetzbarkeit betrifft zumindest bis Ende kommenden Jahres Rechtssicherheit. Es wird aber notwendig sein, in der ersten Hälfte des Jahres 2021, die durch Covid-19 verschobene Evaluierung durchzuführen, um bald Ergebnisse zu haben, welche dann hoffentlich zu einer unbegrenzten Fortführung der Steuerbegünstigung führen.
In Bezug auf gemeinnützige Tätigkeiten von Stiftungen sind im Regierungsprogramm 2020-2024 einige richtungweisende Maßnahmen verankert. Die geplante Einrichtung einer Koordinations-, Beratungs-und Servicestelle für Stiftungen, gemeinnützige Vereine, soziale Unternehmen und Freiwillige könnte die Arbeit dieser zukünftig erleichtern und somit positiv zur notwendigen Sektor-Entwicklung beitragen. Auch das klare Bekenntnis der Bundesregierung, gemeinnützige Aktivitäten von Stiftungen steuerlich zu begünstigen, die KESt-Befreiung für ökologische bzw. ethische Investitionen und die geplante Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für Vereine im Bildungsbereich, sind wichtige Schritte in Richtung eines zeitgemäßen Regelwerkes für das österreichische Stiftungswesen. Diese müssen nun allerdings schnell zur Umsetzung kommen. Gerade in Zeiten der Krise zeigt sich wieder welche wertvollen ergänzenden Tätigkeiten Stiftungen übernehmen können. Dafür brauchen sie aber bessere Rahmenbedingungen.
Ruth Williams, Generalsekretärin des VgS, dazu: „Gemeinnützig aktive Stiftungen setzen sich für zivilgesellschaftliche Themen wie Bildung, Wohnungslosigkeit, Entwicklungszusammenarbeit, Umwelt, Kunst, Kultur, Wissenschaft, Forschung und darüber hinaus ein. Es ist nur fair ihnen gute Rahmenbedingungen zu ermöglichen, denn von ihrem Wirken profitiert die gesamte Zivilgesellschaft. Dringend notwendig sind die unbegrenzte Fortführung der Begünstigung von gemeinnützigen Stiftungszuwendungen und die Abschaffung offensichtlicher Ungleichheiten im Bildungsbereich. Ausschüttungen von Stiftungen für Bildungsprojekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sind etwa steuerbefreit, nicht jedoch Zuwendungen an österreichische Schulen.“
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