Ausbildungspflicht für Jugendliche: Nur noch drei Meldetermine für Schulen
Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute mehrheitlich einer Änderung im Ausbildungspflichtgesetz zugestimmt, durch die es unter anderem zu bürokratischen Vereinfachungen für Schulen in Zusammenhang mit der Ausbildungspflicht für Jugendliche kommt. Abgelehnt wurde hingegen ein Gesetzesantrag der NEOS zur Einführung eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs. Auch ihr Entschließungsantrag für einen Vollzeit-Bonus zur Eindämmung von Kurzarbeit hatte ebenso wenig Erfolg im Plenum wie Initiativen der FPÖ gegen COVID-19-Zwangstestungen und -Zwangsimpfungen sowie für eine volle Schadensabgeltung bei Betriebsschließungen.
Nicht durchsetzen konnte sich ebenfalls die SPÖ mit einem während der Nationalratsdebatte eingebrachten Entschließungsantrag, mit dem sie einen „COVID-19-Ausgleich“ in Form eines 30%igen Zuschlages zu allen Arbeitslosenversicherungsleistungen rückwirkend mit 1. April 2020 forderten.
Ausbildungspflicht als Auffangnetz für Jugendliche
Unter der damaligen rot-schwarzen Bundesregierung hat das Parlament 2016 eine Ausbildungspflicht für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr beschlossen. Demnach sind Jugendliche angehalten, eine sonstige Ausbildung zu machen, wenn sie weder eine Schule besuchen noch eine Lehre absolvieren. Um zu verhindern, dass einzelne Jugendliche durch das Auffangnetz fallen, sind Schulen verpflichtet, Abgänge bzw. Neuzugänge regelmäßig zu melden. Bisher sind vier Meldetermine normiert. Diese sollen im Sinne einer bürokratischen Entlastung nunmehr auf drei Stichtage reduziert und mit 1. März, 10. Juni und 10. November neu festgelegt werden. Im Sinne des Datenschutzes sollen Schulen bei Meldungen zudem anstelle der Sozialversicherungsnummer auch – verschlüsselte – bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) verwenden können.
ÖVP-Abgeordnete Bettina Zopf wertete die Ausbildungspflicht als Sicherheitsnetz für junge Menschen. Ihre Fraktion sehe den Sozialstaat Österreich als Gesamtkonzept. Mit der Ausbildungspflicht und dem Frühstarerbonus würde die Lehre attraktiviert, was vor allem dem Fachkräftemangel entgegenwirke und einer langfristigen Stabilisierung des Pensionssystems diene. „Wir lassen uns diese Konzepte nicht schlechtreden“, so die Abgeordnete, gerade in Zeiten wie diesen sei es wichtig, dass alle Generationen zusammenhalten und ihren Beitrag im System Leisten. Mit den Änderungen im Ausbildungspflichtgesetz schaffe man bürokratische Entlastungen.
Das Ausbildungspflichtgesetz sei unter der damaligen rot-schwarzen Bundesregierung geschaffen worden, um für Jugendliche nach der allgemeinen Schulpflicht ein Auffangnetz zu schaffen, erinnerte SPÖ-Mandatar Christian Drobits (SPÖ). Mit den Änderungen kämen zwar Vereinfachungen und eine Erleichterung für Schulen, es handle sich dabei aber um kleine Schritte. Wichtig sei vor allem, dass dem Datenschutz Rechnung getragen werde. Generell soll nach Meinung des SPÖ-Abgeordneten künftig das Problem der Jugendarbeitslosigkeit stärker angegangen werden.
NEOS pochen weiter auf einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff
Die Forderung der NEOS nach einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff stieß im Plenum auf wenig Gegenliebe bei den Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen. Durch die Angleichung der Kündigungsfristen der ArbeitnehmerInnen an jene der Angestellten seien alle Unterschiede zwischen diesen beiden Gruppen grundsätzlich ausgeräumt, argumentierte NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Nun sei es hoch an der Zeit, auch den Statusunterschied aufzuheben, beide Gruppen in das Angestelltengesetz zu übernehmen und damit das Gleiche für alle gelten zu lassen. Die Ablehnung der anderen Fraktionen sah der Abgeordnete darin begründet, dass die Angleichung Auswirkungen auf die Arbeiter- und Angestelltengewerkschaft hätte und damit „Posten und Pöstchen“ wegfallen würden.
Gegen diese Vermutung stellte sich Markus Koza (Grüne). Es sei bezeichnend, dass der NEOS-Mandatar nur an Posten denke, wenn es um die Frage der Interessensvertretungen geht. Ganz im Gegenteil gehe es darum, dass Menschen ihre Interessen wahrnehmen und VertreterInnen selbst wählen können, so Koza. In Bezug auf die Forderung der NEOS rief der grüne Abgeordnete ins Bewusstsein, dass die Arbeitsrealitäten zwischen ArbeitnehmerInnen und Angestellten höchst unterschiedlich seien.
Das Angestelltengesetz sei für Menschen ausgerichtet, „die in Büros sitzen“, es gebe aber auch Menschen, die etwa in der Werkstatt oder auf der Baustelle arbeiten würden, rief Alois Stöger (SPÖ) ähnlich wie Koza die unterschiedlichen Arbeitsrealitäten in Erinnerung. Von der Idee sei das Anliegen der NEOS nicht schlecht, „der Teufel sitze aber im Detail“. Für ArbeitnehmerInnen sei das Angestelltengesetz in manchen Bereichen zu ungenau. Von einer „scheinbaren Angleichung“ hätten die Leute nichts.
Auf unterschiedliche Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und Dienstverträge machte ebenfalls Bettina Zopf (ÖVP) aufmerksam. Mit der Aufnahme beider Gruppen in das Angestelltengesetz würde in diese Bereiche eingegriffen werden. Eine Angleichung sei schön und gut, damit sei eine faktische Gleichstellung aber nicht gegeben. (Schluss) keg
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