Fürst: FPÖ beharrt auf Ministeranklage gegen Anschober
Wien (OTS) – „Die FPÖ beharrt auf der Ministeranklage gegen Gesundheitsminister Anschober. Die Gründe dafür haben sich seit unserem Antrag noch deutlich vermehrt“, erklärte FPÖ-Verfassungssprecherin NAbg. Susanne Fürst heute im Nationalrat. „Gemäß Verfassung dürfen nur verhältnismäßige, sachlich gerechtfertigte Maßnahmen gesetzt werden, deren Wirksamkeit danach auch belegt werden muss“, erklärte Fürst. Bis heute halte Anschober aber nicht an diese Vorgaben.
„Anlass für unseren Antrag auf Ministeranklage war das generelle Betretungsverbot im öffentlichen Raum während des ersten Lockdowns, das vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. Da wurden Menschen eingesperrt und Kinder vom Schulbesuch abgehalten“, sagte Fürst. Zwar sei für den zweiten Lockdown zumindest eine gesetzliche Grundlage vorgelegen, „das heißt aber noch lange nicht, dass die verhängten Maßnahmen verfassungskonform waren. Es bedarf auch einer Interessenabwägung. Man kann nicht den Fokus alleine auf die Corona-Zahlen richten, wenn sich links und rechts schon die Kollateralschäden türmen“, so Fürst.
Zudem sei offensichtlich, dass der weit überwiegende Teil der Corona-Todesopfer in hohem Alter und mit teils massiven Vorerkrankungen belastet war. „Die Regierung hat es also neun Monate lang verabsäumt, diese Risikogruppe entsprechend zu schützen. Dieses Versäumnis berechtigt sie nicht dazu, alle Menschen mit weitreichenden freiheitseinschränkenden Maßnahmen zu überziehen“, betonte die freiheitliche Klubobmann-Stellvertreterin.
„Ich nehme an, dass der Gesundheitsminister die Rechts- und Verfassungswidrigkeit seines Handelns zumindest fahrlässig in Kauf genommen hat und weiter in Kauf nimmt. Daher ist die Ministeranklage gerechtfertigt. Denn die Alternative wäre, dass er nicht versteht, was er tut – und das wäre wohl noch schlimmer“, so Fürst.
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