Burgenland: SPÖ hat Gatterjagdverbot aufgehoben – VGT kündigt Volksabstimmung an
Wien (OTS) – Die Burgenländische Landesverfassung sieht in Artikel 33 die Möglichkeit einer Volksabstimmung gegen einen Beschluss des Landtags vor, wenn der gegen den Willen des Volkes und gegen alle sachlichen Argumente getroffen worden ist. Voraussetzung dafür ist die Abgabe von 12.000 Stimmen im Burgenland zum Landtag wahlberechtigter Bürger:innen innerhalb von 8 Wochen nach dem Beschluss. Es hat sich bereits eine Initiative für eine Volksabstimmung über die Gatterjagd gegründet, die in diesem Augenblick mit ihrer Webseite „[gatterjagdverbot.at] (https://gatterjagdverbot.at/)“ an die Öffentlichkeit geht. Der VGT wird diese Initiative massiv unterstützen. Jetzt beginnt auch die Sammlung der Unterschriften an 5 Orten gleichzeitig. Die Formulare können von der Webseite heruntergeladen werden.
Mag.a Daniela Noitz ist die Sprecherin der Initiative für eine Volksabstimmung über die Gatterjagd: „Die Aufhebung des Gatterjagdverbots ist der Paradefall, für den der Artikel 33 in die Landesverfassung geschrieben worden ist. Die SPÖ-Alleinregierung handelt ganz klar gegen den Mehrheitswillen der Bevölkerung. Hier versagt die repräsentative Demokratie. Wir werden alles daran setzen, dass der Bevölkerung die Möglichkeit geboten wird, ihre Meinung über das Gatterjagdverbot und dessen Aufhebung zu äußern. Wir werden sofort Unterschriften zu sammeln beginnen und in der nächsten Woche 1500 davon der Landesregierung übergeben. Dadurch wird eine Sperrfrist für das In-Kraft-Treten des heutigen Beschlusses ausgelöst. Wir sind zuversichtlich, dass wir das schaffen werden, da wir von sehr vielen Personen und Organisationen, darunter dem VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, unterstützt werden!“
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Die SPÖ sollte den Volkswillen in dieser Sache nicht unterschätzen. Wir haben schon Vorbereitungen für das Projekt Volksabstimmung getroffen und sind auf sehr großen Widerhall gestoßen. Zig Einzelpersonen und Gruppen fangen in diesen Minuten im gesamten Burgenland damit an, Unterschriften zu sammeln. Der VGT stellt dafür seine gesamte Infrastruktur, seine Kontakte und seine Ressourcen zur Verfügung. Die Auflage, 12.000 Unterschriften innerhalb von 8 Wochen zu sammeln, ist nicht leicht zu erfüllen, aber wenn ich die Reaktion der Öffentlichkeit während der Vorbereitung zu diesem Projekt beurteile, dann stehen die Chancen sehr gut. Das wäre das allererste Mal in der Geschichte des Burgenlandes, dass Artikel 33 der Landesverfassung schlagend wird. Aber das autoritäre Vorgehen der Regierung in dieser Frage hat weite Teile der Bevölkerung so verärgert, dass eine echte Chance besteht, den heutigen Beschluss wieder umzudrehen. Lassen wir das Volk entscheiden! Das müsste doch im Sinn der ‚dialogischen Demokratie‘ sein, der sich die SPÖ verschrieben hat!“
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