Gesundheitsausschuss: Heftige Kritik der Opposition an Kontrollmöglichkeit der Corona-Auflagen durch Polizei | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Gesundheitsausschuss: Heftige Kritik der Opposition an Kontrollmöglichkeit der Corona-Auflagen durch Polizei

0 304

Wien (PK) – Alle Personen über 65 Jahre sollen zum besseren Schutz vor COVID-19 zehn FFP2-Masken gratis per Post erhalten, beschloss heute der Gesundheitsausschuss. Darüber hinaus einigten sich die Abgeordneten mehrheitlich darauf, dass VertreterInnen von weiteren Gesundheitsberufen im Zusammenhang mit Corona-Tests zur Abstrichnahme von Nase und Rachen befugt werden und RettungssanitäterInnen unter bestimmten Auflagen, COVID-19-Impfungen durchführen können. Heftig umstritten war der Vorschlag der Regierungsfraktionen, dass neben den Bezirksverwaltungsbehörden künftig auch ausdrücklich die Polizei die Einhaltung von Corona-Auflagen in Betriebsstätten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und bestimmten Orten kontrollieren kann; er wurde jedoch mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen.

Seitens der Opposition gab es generell massive Kritik an der Vorgehensweise der Koalitionsparteien, da die von ÖVP und Grünen auf der Tagesordnung stehenden Gesetzesvorschläge offensichtlich nur als „Trägerraketen“ dienen würden, um kurzfristig umfassende Abänderungsanträge einzubringen. Die SPÖ stellte daher auch den Antrag auf Absetzung von zumindest zwei Tagesordnungspunkten, der allerdings in der Minderheit blieb. Man habe heute einen neuen Tiefpunkt erlebt, urteilte Philip Kucher (SPÖ), da Anträge von großer Reichweite ohne Begutachtung durchgepeitscht werden sollen. In so einem derartigen Ausmaß seien die Gepflogenheiten des Parlamentarismus noch nie gebrochen worden, konstatierte auch FPÖ-Mandatar Gerald Hauser.

Noch immer keine finale Einigung gibt es bezüglich der Corona-Hilfen für die Österreichische Gesundheitskasse, was ebenfalls auf wenig Zustimmung bei der Opposition stieß. So enthielt der Entwurf für ein „ÖGK-COVID-19-Zuwendungsgesetz“ lediglich die Feststellung, dass der Bund die Österreichische Gesundheitskasse “ mittels einer an Zielen verknüpften Zahlung für einen abgegrenzten Zeitraum finanziell unterstützen“ soll, ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen. Die ÖGK müsse allein heuer mit einem Bilanzverlust von 200 Mio. € rechnen, warnte SPÖ-Abgeordneter Philip Kucher.

FFP2-Schutzmasken für Personen ab 65 Jahre sowie Vorbereitungen für die Test- und Impfstrategie

Zum Schutz der älteren Bevölkerung vor dem Coronavirus sollen alle Personen über 65 Jahre zehn FFP2-Schutzmasken gratis per Post erhalten. Dies sah ein mehrheitlich angenommener gesamtändernder Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen vor, der im Zuge der Beratungen über das Bundesgesetz eingebracht wurde, mit dem zur Abdeckung des Bedarfs zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, (1119/A). Wesentliches Ziel dieser Maßnahme sei es, die besonders vulnerable Gruppe der Personen ab 65 Jahren in die Lage zu versetzen, sich bis zur voraussichtlichen Verfügbarkeit einer COVID-19-Impfung adäquat zu schützen.

Aufgrund der verstärkten Teststrategie im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 brauche es auch mehr Personal, das Abstriche durchführen kann, lautet die Begründung für die geplanten Änderungen im Epidemie-, Kranken- und Kuranstalten-sowie Sanitätergesetz (1120/A), das ebenfalls mehrheitliche Zustimmung fand. Dementsprechend werden die Angehörigen jener Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe, die nicht ohnedies auf Grund ihres Berufsrechts bzw. ihrer Tätigkeitsberechtigung über eine entsprechende Befugnis verfügen, im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zur Abstrichnahme aus Nase und Rachen nach ärztlicher Anordnung, Aufsicht und Schulung ermächtigt.

Ein weiterer mehrheitlich beschlossener Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen zielt auf die Vorbereitung der Corona-Impfstrategie ab. RettungssanitäterInnen, die über mindestens 2.000 Stunden Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren verfügen, sollen in Hinkunft zur Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 in „strukturierten Einrichtungen“ (z. B. Teststraßen) berechtigt sein. Diese dürfen jedoch nur nach entsprechenden Schulungen und auf ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Außerdem dürfen nur Erwachsene geimpft werden. Die Einschränkung auf Erwachsene ergebe sich aus dem höheren Risiko von Impfreaktionen sowie den spezifischen anatomischen Gegebenheiten hinsichtlich möglicher Impfstellen bei Kindern, die eine spezifische Expertise erfordern würden.

Außerdem soll künftig ne ben den Bezirksverwaltungsbehörden die Polizei die Einhaltung von Corona-Auflagen in „Betriebsstätten, Arbeitsorten, Verkehrsmitteln und bestimmten Orten“ kontrollieren dürfen. Da dafür Änderungen im COVID-19-Maßnahmengesetz erforderlich waren, brachten ÖVP und Grüne einen im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Epidemiegesetz stehenden Antrag ein, der die Mehrheit von ÖVP und Grünen fand. Darin ist festgeschrieben, dass die Kontrolltätigkeit durch „Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ nur auf Ersuchen der Bezirksverwaltungsbehörden stattfinden kann, was auch von Bundesminister Rudolf Anschober ausdrücklich bestätigt wurde. Die Regierungsfraktionen rechtfertigten diese Maßnahme mit der notwendigen Eindämmung der Pandemie. Zu diesem Zweck müsse als Ultima Ratio eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Sicherheitsorgane normiert werden, heißt es in der Begründung des Antrags. Von den Kontrollen nicht umfasst sei jedoch der private Wohnbereich.

Mehrheitlich vertagt wurden die Beratungen über die Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes (1124/A), das vorerst nur redaktionelle Korrekturen enthielt.

Da ältere Menschen oft nicht so internetaffin seien, würden sie sich über die Zusendung von zehn FFP2-Schutzmasken sicher freuen, war Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP) überzeugt.

Ältere Menschen seien sehr wohl in der Lage, sich die Masken selbst zu besorgen, entgegnete Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ), der sich die Einbeziehung von Personen schon ab 60 Jahren und vor allem der RisikopatientInnen gewünscht hätte. Sein Fraktionskollege Markus Vogl kam auf Kontrollrechte der Polizei zu sprechen, die seiner Meinung nach einen massiven Eingriff in die Grundrechte darstellen würden. Außerdem wisse man nicht, wo diese „Salamitaktik“ noch hinführen werde.

Die Polizei könne nur ausschließlich auf Ersuchen der Gesundheitsbehörden Kontrollen durchführen, betonte Bundesminister Rudolf Anschober erneut. Da die Gesellschaft aufgrund von Corona mit großen Herausforderungen konfrontiert sei, soll es möglich sein, dass in Hinkunft auch entsprechend geschulte SanitäterInnen unter ärztlicher Aufsicht gegen SARS-Cov-2 impfen können. Derzeit sei noch kein einziger Impfstoff in Europa zugelassen, aber man gehe davon aus, dass erste Impfungen ab Jänner möglich sein werden. Die Verteilung von Masken an ältere Menschen sei ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz vulnerabler Gruppen, zumal die Mortalitätsrate z. B. bei an COVID-19 erkrankten Männern zwischen 75 und 84 Jahren schon bei 8,2% liege.

NEOS pochen auf verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld und beklagen Eingriffe in Grundrechte

Man müsse den Medien entnehmen, was heute im Gesundheitsausschuss beschlossen wird, zeigte sich NEOS-Vertreter Gerald Loacker empört. Besonders kritisch beurteilte er auch die hohen Kosten für die FFP2-Masken, zumal über Shöpping.at ein ähnlicher Preis bei einer Einzelbestellung erzielbar sei. Da stelle sich schon die berechtigte Frage, ob da jemand mitverdiene? Es wäre sinnvoller gewesen, die Masken nur an jene zu verteilen, die auch von der Rezeptgebühr befreit sind, schlug er vor. Er glaube nicht, dass z.B. Ex-Kanzler Vranitzky die kostenlosen Masken unbedingt brauche.

Was den Abänderungsantrag angeht, so sehe er zudem vor, dass die Polizei berechtigt werde, jederzeit Kontrollen in Betrieben und Firmenräumlichkeiten durchzuführen. Ein konkreter Verdacht auf Rechtsverstöße sei dafür nicht erforderlich; das gehe eindeutig zu weit. Bezüglich der Aufwertung der SanitäterInnen bezeichnete es Loacker als überraschend, dass gerade bei einer so sensiblen Impfung wie gegen SARS-CoV-2 eine rasche Lösung möglich war, während etwa über den Einsatz von ApothekerInnen in diesem Bereich jahrelang diskutiert werde. Dieser Meinung schloss sich FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak an, der von einem „richtigen Ansatz, aber zum falschen Zeitpunkt“ sprach.

FPÖ ortet Tabubruch und befürchtet COVID-19-Zwangstestungen und -Zwangsimpfungen

Scharfe Worte fand Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ), die in Bezug auf die Kontrollmöglichkeit der Polizei und auch der Vorgangsweise der Regierungsfraktionen von einem „riesigen Tabubruch“ sprach. Auch die vom Bundeskanzler im Rahmen einer PR-Aktion angekündigten Massentests seien ihrer Meinung nach sinnlos. Dies sehe man am Beispiel der Slowakei, wo weitere Tests bereits abgeblasen wurden. Das Geld hätte man viel besser bei der Testung von Risikogruppen einsetzen sollen, zumal 60% der in den letzten Wochen Verstorbenen BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen waren. Dies sei seit vielen Monaten bekannt, aber der ÖVP wohl egal, unterstrich sie.

Weiters zeigten sich die Freiheitlichen besorgt darüber, dass die Regierung Zwangsimpfungen und Zwangstestungen plane, was sie auch in einem Entschließungsantrag zum Ausdruck brachten, der jedoch keine Mehrheit fand (1091/A(E)). Darin wird ein gesetzliches Verbot für derartige Maßnahmen gefordert. Auch für einzelne Berufsgruppen, Bevölkerungsgruppen oder Einzelpersonen soll es demnach keine Impfpflicht geben dürfen. Im Impfschadengesetz will die FPÖ etwaige Schäden durch COVID-19-Impfungen ausdrücklich berücksichtigen. Begründet wird die Initiative von der FPÖ mit der Befürchtung, dass es auf Basis der geplanten Massentestungen zu Sanktionen für nicht getestete Menschen kommen könnte, wie etwa Quarantäneanordnungen.

SPÖ fordert Daten-Transparenz, Monitoring sowie Kontrolle der Wirksamkeit der COVID-19-Maßnahmen

Die Corona-Pandemie habe Österreich weiter fest im Griff und die Bundesregierung sei nicht imstande, vorausschauend zu handeln, beklagte SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum unter Bezugnahme auf einen -schließlich abgelehnten – Antrag ihrer Fraktion (1049/A(E)). Aufgrund des „Nichtstuns“ im Sommer musste angesichts der stark steigenden Infektionszahlen nun wieder überhastet agiert werden, obwohl die ExpertInnen vor der Verbreitung des Virus im Herbst und Winter gewarnt hätten. Gerade deshalb müsse die Zeit des zweiten Lockdowns endlich dafür genützt werden, um auf eine langfristig wirksame Corona-Strategie umzustellen. Diese müsste nach Auffassung der SPÖ die Installierung einer unabhängigen und damit weisungsfreien ExpertInnengruppe beinhalten, die die geltenden Maßnahmen begleitend evaluiert, deren Treffsicherheit sowie Wirksamkeit laufend überprüft sowie dem Nationalrat wöchentlich berichtet. Dringend erforderlich sei es auch, die Datengrundlagen transparent aufzubereiten, damit für jeden ganz klar die Zusammenhänge zwischen den Fakten und den gesetzten Maßnahmen nachvollziehbar seien. Um Lockerungen und Anpassungen vornehmen zu können und um sich auf die Zeit nach den Beschränkungen vorzubereiten, brauche es unbedingt ein begleitendes Monitoring. Nussbaum schlägt zudem vor, dass der Oberste Sanitätsrat als Corona-Expertenrat fungieren könnte. Nur durch Transparenz und Kontrolle könne erreicht werden, dass freiheitsbeschränkende Maßnahmen von der Bevölkerung mitgetragen werden, war sie ebenso wie ihr Fraktionskollege Rudolf Silvan überzeugt.

ÖVP-Abgeordneter Josef Smolle gab zu bedenken, dass es zur Bekämpfung einer Pandemie immer ein Bündel an Maßnahmen brauche. Es sei daher aus seiner Sicht illusorisch zu glauben, man könne jede Einzelmaßnahme beurteilen. Außerdem schloss er sich der Meinung von Anschober an, wonach sehr viele Daten und Studien auf der Homepage des Ministeriums ersichtlich seien und dass auch zahlreiche ExpertInnen bei den Entscheidungsfindungen eingebunden werden.

Der Antrag wurde nur von NEOS mitunterstützt und fand daher keine Mehrheit.

Entscheidung über finanzielle Absicherung der ÖGK erneut verschoben

Ein mehrheitlich beschlossener Antrag der Regierungsfraktionen betreffend ein „ÖGK-COVID-19-Zuwendungsgesetz“ sah nur vor, dass der Bund die Österreichische Gesundheitskasse mit einer an Zielen verknüpften Zahlung für einen abgegrenzten Zeitraum finanziell unterstützen soll (1125/A). Bis dato gebe es zwar noch keine Lösung in dieser Frage, es würden aber konstruktive Gespräche laufen, informierten die Abgeordneten Ralph Schallmeiner (Grüne) und Josef Smolle (ÖVP) und baten diesbezüglich um Verständnis.

Angesichts dieser Vorgangsweise sprach Philip Kucher (SPÖ) von einem beschämenden Trauerspiel. Mitten in der größten Gesundheitskrise seit 100 Jahren sei es nicht möglich, für eine ausreichende Budgetierung dieses Sektors zu sorgen. Schon vor der Pandemie habe die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) wegen der von der schwarz-blauen Regierung in die Wege geleiteten „verpfuschten Fusion“ ein Defizit von über 175 Mio. € aufgewiesen. Statt der versprochenen Patientenmilliarde müsse nun mit einem Minus von 1,7 Mrd. € gerechnet werden, wobei die Verluste der Wirtschaftskrise noch gar nicht berücksichtigt seien. Es dürfe keinesfalls zu Leistungseinschränkungen, neuen Selbstbehalten, Beitragserhöhungen oder gar Privatisierungen kommen, warnte Kucher im Antrag seiner Fraktion, der mehrheitlich vertagt wurde (803/A(E)).

Mit in Verhandlung stand ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen, in dem angesichts der unzureichenden Budgetierung des Gesundheitsbudgets ein umfassendes Maßnahmenpaket gefordert wurde (782/A(E)). Das österreichische Gesundheitssystem sei durch die COVID-19-Maßnahmen an seine finanziellen, personellen und organisatorischen Grenzen angelangt, stellte FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak darin fest. Ebenso wie Kucher wies die FPÖ auf die schwierige finanzielle Situation der Sozialversicherungsträger hin, zumal allein durch die Stundung der Beiträge mehr als 2,5 Mrd. € an Einnahmen fehlen würden. Die Corona-Krise habe aber auch die strukturellen Schwächen der Österreichischen Gesundheitskasse schonungslos offengelegt und die niedergelassenen ÄrztInnen in teilweise existenzbedrohende Situationen gebracht. Diese Initiative wurde abgelehnt.

Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der NEOS, die auf das Problem aufmerksam gemacht haben, dass nur BürgermeisterInnen über die COVID-19-Fälle in ihren Gemeinden informiert werden, die niedergelassenen ÄrztInnen jedoch nicht (914/A). Die MedizinerInnen seien darauf angewiesen, dass die PatientInnen von sich aus Auskunft geben – und das rechtzeitig und korrekt. Durch eine Novellierung des Telematikgesetzes wollen die NEOS erreichen, dass in Hinkunft insbesondere PCR-Tests auf SARS-COV-2 sowohl für PatientInnen als auch ihre behandelnden ÄrztInnen (im intra- und extramuralen Bereich) in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) einsehbar sind. Im Konkreten schlägt Loacker eine Ausnahmebestimmung für derartige Laborbefunde im Hinblick auf das Widerspruchsrecht („situatives Opting-out“) vor.

Suchtmittelgesetz schafft Erleichterungen für Behörden und trifft Vorkehrungen für „Afrikanische Schweinepest“

Mehrheitlich beschlossen wurde auch die Novellierung des Suchtmittelgesetzes (SMG), wobei die Regierungsfraktion auch in diesem Fall kurzfristig einen gesamtändernden Abänderungsantrag einbrachten (1118/A). In der Begründung heißt es, dass im Hinblick auf die große Zahl an Personen in Anhaltezentren, die Suchtmittel missbrauchen bzw. an diese gewöhnt sind, eine analoge Regelung wie sie seit Jahren für die Behörden im Strafvollzugs besteht, erforderlich sei. Nunmehr soll dem Innenministerium sowie den nachgeordneten Landespolizeidirektionen der Erwerb, die Verarbeitung und der Besitz von Suchtmitteln auch ohne Bewilligung gestattet werden, falls sie diese für die ärztliche Betreuung von angehaltenen Personen benötigen. Gleiches gelte für die Gebietskörperschaften im Zusammenhang mit Suchtmitteln für Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung. Dabei wird insbesondere auf die Dringlichkeit im Zusammenhang mit der „Afrikanischen Schweinepest“ verwiesen, die bereits in vielen europäischen Ländern aufgetreten sei. Die Gefahr einer Einschleppung dieser stark ansteckenden Tierseuche wird von der AGES als sehr hoch eingestuft. (Schluss Gesundheitsauschuss) sue

———————————————————————

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.