Ottenschläger/Weratschnig: Faire, gemeinsame Spielregeln für Taxis und Mietwagen! | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Ottenschläger/Weratschnig: Faire, gemeinsame Spielregeln für Taxis und Mietwagen!

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Wien (OTS/ÖVP-PK) – Seit 2014 sind in Österreich Vermittlungsplattformen für das Beförderungsgewerbe aktiv, die ihre Fahrdienste meist über Apps an Kunden vermitteln. Von Beginn an gab es Unstimmigkeiten zwischen den Taxi-Unternehmen und den die neuen Apps nutzenden Mietwagen (bis Jahreswechsel noch ein separates Gewerbe). Seither gibt es auch Diskussionen um die regulativen Voraussetzungen dieser Gewerbe.

„Mit dem neuen Einheitsgewerbe (aus Taxi- und Mietwagengewerbe) lösen wir einen jahrelangen Streitfall und schaffen damit klare und faire Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer, die auch im Interesse der Kundinnen und Kunden sind“, so die Verkehrssprecher der Regierungsparteien, Andreas Ottenschläger und Hermann Weratschnig. Der Grundstein dafür wurde im Juni 2019 von ÖVP, SPÖ und FPÖ gelegt:
Die Zusammenlegung der beiden Gewerbe bringt vor allem für die Mietwagenunternehmen einige Verschärfungen: So müssen beispielsweise alle Fahrer (Voraussetzung bisher: Führerschein Klasse B) ab 01. Jänner 2021 einen Taxischein besitzen.

Als zweiter Schritt kommt nun mit der aktuellen Novelle die Vereinheitlichung der bestehenden Preisregulierung. „Die Kompetenz, einen Taxitarif zu verordnen, bleibt weiterhin bei den jeweiligen Landeshauptleuten. Diese haben zur Preisgestaltung künftig sogar zusätzliche Instrumente wie etwa die Definition von Preisspannen zur Verfügung“, so Ottenschläger und Weratschnig. Neu ist auch, dass einem Kunden bei vorbestellten Fahrten im Bestellprozess ein Pauschalpreis für die gewünschte Strecke angeboten werden kann. Das Prinzip des vorab vereinbarten Pauschalpreises ist Nutzerinnen und Nutzern von unterschiedlichen Vermittlungsplattformen für Fahrten mit Mietwagen bekannt. „Gleichzeitig besteht künftig für die Gewerbetreibenden der Personenbeförderung mit Pkw eine Auswahl unterschiedlicher infrage kommender Kommunikationsdienste und Anbieter, wie Funkzentralen, Telefon oder Vermittlungsdienste und -Plattformen mit digitalen Systemen“, so die beiden Verkehrssprecher. „Für Fahrten zum Fixpreis gab es bisher keinerlei Regulatorien, künftig können die Landeshauptleute auch für diese Fahrten Preisbänder verordnen. Ohne Landesregelung gilt ein Mindestpreis, der sich nach dem verordneten Taxitarif des Landeshauptmanns richtet“, so Ottenschläger und Weratschnig.

„Die Taxis haben einen Startvorteil, weil die Fahrer bereits alle einen Taxischein besitzen und die Fahrzeuge mit Taxameter ausgestattet sind. Durch eine mögliche flexiblere Preisgestaltung ist sowohl eine Markterweiterung als auch eine höhere Auslastung der Fahrzeuge möglich“, so Ottenschläger.

„Lohn-, Steuer- oder Abgabenbetrug lassen sich nicht auf tariflicher Ebene verhindern, sondern muss man auch weiterhin vor allem mit entsprechenden Kontrollen begegnen“, so Weratschnig. Krankenbeförderung, Kindergarten- oder Schülerfahrten sind durch diese Novelle nicht betroffen.

(Schluss)

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