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Großbauer: Hilfe für Künstlerinnen und Künstler wird verlängert und aufgestockt

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Wien (OTS) – Die COVID-19-Pandemie trifft uns alle und hat unser aller Leben massiv verändert. Besonders betroffen sind Kunst und Kultur in Österreich, für viele das gefühlte Herz unseres Kulturlandes. Wir alle vermissen Theater, Konzert, Oper, Film, Ausstellungen, Museen und vieles mehr. Aber nicht nur das Publikum, sondern vor allem die Künstlerinnen und Künstler leiden unter den Restriktionen und dem kulturellen Lockdown, der leider notwendig wurde. Bei vielen von ihnen geht es um die Existenz. Die Bundesregierung hat mit zahlreichen Maßnahmen geholfen und hilft weiter, sagt ÖVP-Kultursprecherin Abg. Maria Großbauer heute, Freitag, anlässlich der Sitzung des Kulturausschusses.

Die bisherigen Beschränkungen werden auch im nächsten Jahr 2021 noch nachwirken. Damit kommt es auch für die Künstlerinnen und Künstler zu weiteren Einnahmenausfällen. Daher haben wir in der heutigen Sitzung des Kulturausschusses einen Antrag beschlossen. Dadurch werden in einer Sammelnovelle die bereits etablierten Instrumente der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie des Covid-19-Fonds im Künstler-Sozialversicherungsfonds budgetär aufgestockt und verlängert“, so Großbauer:

– Der COVID-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds wurde zur Abfederung von durch Corona bedingten Einnahmenausfällen von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittlern eingerichtet. Die derzeit vorgesehene Dotierung soll nun von bis zu 10 Millionen Euro auf bis zu 20 Millionen Euro erhöht werden, um die Beihilfetätigkeit des COVID-19-Fonds auch im Jahr 2021 sicherstellen zu können.

– Der Überbrückungsfinanzierungsfonds für selbständige Künstler/innen bei der SVS wird von 90 Millionen Euro auf 110 Millionen Euro aufgestockt.

– Neu: Die Änderung des Kunstförderungsgesetzes in dieser Sammelnovelle sieht die Schaffung eines Fonds für „Besondere Förderung im Zusammenhang mit COVID-19“ in Höhe von 10 Millionen Euro vor, wenn bestimmte Sparten der Kunst- und Kulturbranche u.a. trotz Ausschöpfung anderer zur Bewältigung der Folgen der Pandemie geschaffener Unterstützungsmaßnahmen existentiell gefährdet sind. Zum Beispiel Agenturen.

– Da es auch 2021 noch zu pandemiebedingten Verschiebungen und Absagen von Veranstaltungen kommen wird, ist in dieser Sammelnovelle auch eine Änderung des Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetzes enthalten, die eine Verlängerung der bisherigen Gutscheinlösung für das 1. Halbjahr 2021 vorsieht.

„Da es uns um eine möglichst rasche Umsetzung dieser Aufstockungen und Verlängerungen geht, wird die Sammelnovelle bereits übernächste Woche im Plenum des Nationalrates diskutiert und beschlossen“, führt Großbauer aus. „Denn die in Kunst und Kultur Tätigen brauchen diese Unterstützungen dringend.“ (Schluss)

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