AK-Kalliauer: „Massentests sind hinausgeworfenes Geld, wenn positiv getestete Personen nicht sofort in Quarantäne gehen“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

AK-Kalliauer: „Massentests sind hinausgeworfenes Geld, wenn positiv getestete Personen nicht sofort in Quarantäne gehen“

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Linz (OTS) – Anfang Dezember 2020 starten in Oberösterreich die freiwilligen Antigen-Massentests. Nach den Lehrern/-innen am 5. und 6. Dezember folgen die Polizisten/-innen am 7. und 8. Dezember. Die breite Bevölkerung und damit auch viele weitere Arbeitnehmer/-innen können sich von 11. bis 14. Dezember einem freiwilligen Antigen-Massentest unterziehen. Während die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ab heute, Freitag, regelt, dass der eigene private Wohnbereich auch verlassen werden darf, um einen Corona-Test im Rahmen von Screening-Programmen vorzunehmen, sind die Rahmenbedingungen für die freiwilligen Massentests hingegen noch offen.

Bekannt ist lediglich, dass bei einem positiven Antigen-Test ein weiterer Test erfolgt und die Gesundheitsbehörde informiert wird. Erst wenn der zweite Test positiv ausfällt, wird die Behörde die Kontakte des Betroffenen nachverfolgen. Dazu kommt, dass Absonderungsbescheide erst nach einem zweiten positiven Test ausgestellt werden. Eindeutig zu spät!

„Es ist nicht zu akzeptieren, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen einem ersten positiven Ergebnis und einem weiteren Test in der Luft hängen. Für mich sind die Massentests hinausgeworfenes Geld, wenn Personen, die positiv sind, nicht sofort einen Quarantänebescheid bekommen. Das muss doch zu schaffen sein. Alles andere macht keinen Sinn“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die Arbeiterkammer OÖ fordert daher, dass Beschäftigte, deren Antigen-Test positiv ausfällt, sofort von ihrer Arbeit (unter Entgeltfortzahlung) freigestellt sind. Nur so könne man die Mitarbeiter/-innen bestens schützen, so Kalliauer. Was die Teilnahme an den freiwilligen Antigen-Massentests betrifft, so ist der Standpunkt der AK OÖ ebenso klar: Es gilt als Dienstverhinderungsgrund, wenn man sich während der Arbeitszeit testen lässt.

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