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Sportausschuss: Anti-Doping-Bestimmungen sollen angepasst werden

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Wien (PK) – Anlass zur Diskussion im Umgang mit Dopingverstößen im heutigen Sportausschuss bot nicht nur der Jahresbericht der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA Austria), sondern auch das neue Anti-Doping-Bundesgesetz (ADBG 2021), womit den internationalen Bestimmungen in diesem Bereich nachgekommen werden soll. Die COVID-19-Maßnahmen für den Sport standen sodann im Zentrum einer aktuellen Aussprache mit Sportminister Werner Kogler.

Nationale und internationale Anti-Doping-Arbeit

Laut NADA-Jahresbericht (III-136 d.B.) wurden in Österreich im Jahr 2019 insgesamt 2.942 Dopingproben gezogen und 19 Anti-Doping-Verstöße geahndet, wobei der als Auskunftsperson geladene Geschäftsführer der NADA Austria Michael Cepic insbesondere die „Operation Aderlass“ und die Zerschlagung eines international agierenden Dopingnetzwerkes während der nordischen Ski-WM in Seefeld in Erinnerung rief. Aus seiner Sicht hinterlasse diese einen positiven Effekt für die moderne Anti-Doping-Arbeit, indem aufgezeigt wurde, dass der Informationsaustausch zwischen den Anti-Doping-Behörden und den Ermittlungsbehörden zu wesentlichen Erfolgen führen kann. Die Abgeordneten Karl Schmidhofer (ÖVP) und Petra Steger (FPÖ) lobten die Aktion. Eva Blimlinger (Grüne) wurde informiert, dass die diesbezüglichen sportrechtlichen Verfahren in Österreich zur Gänze ebenso wie die strafrechtlichen Verfahren großteils abgeschlossen wurden. Der Prozess in Deutschland werde noch bis Mitte 2021 andauern.

Sowohl der NADA-Geschäftsführer als auch Sportminister Werner Kogler sprachen sich gegenüber den Mandataren Lukas Hammer (Grüne) und Maximilian Köllner (SPÖ) darüber hinaus für die Vereinheitlichung internationaler strafrechtlicher Standards aus. Zumindest auf EU-Ebene sollte man Gleichklang erreichen, denn unterschiedliche Strafmaße seien schlecht für den Wettbewerb, meinte Kogler. Im Zuge der Debatte wurde etwa auf den langwierigen und komplexen russischen Dopingskandal Bezug genommen.

Aus Seefeld gelernt habe man ferner in Bezug auf die Präventionsarbeit, sagte Cepic. Besonders wichtig sei es aus seiner Sicht, den Nachwuchs früh und noch stärker auf die rechtlichen Konsequenzen von Doping hinzuweisen. Der Sportminister erläuterte dazu, dass das Thema in Sportschulen aktiv in die Lehrpläne eingebunden und somit 2.900 junge Menschen direkt erreicht werden sollen. Im Breitensportbereich setze man im Bereich Prävention auf die Dachverbände, so Kogler.

Zu den klassischen Dopingmethoden zählen weiterhin anabole Steroide, Wachstumshormone und Blutdoping, neu sei allerdings deren Anwendung, berichtete der NADA-Experte unter anderem ÖVP-Mandatar Schmidhofer, da mittlerweile aufgrund schwierigerer Nachweisbarkeit von reinem Doping zu einer Mixtur der Substanzen in Mikrodosierung übergegangen werde. Die Testverfahren seien allerdings äußerst fein und exakt. Auf die Anzahl bestellter Dopingkontrollen bei der österreichischen Dopingbehörde hat deren Geschäftsführer nach seiner Auskunft allerdings keinen Einfluss, wurden Yannick Shetty (NEOS) und Grünen-Abgeordnete Blimlinger informiert. Dies hänge von den hierzulande durchgeführten Großveranstaltungen mit ausländischer Organisation ab. Das nationale Programm verlaufe nach einem sportartspezifischen Konzept, wobei laut Cepic hauptsächlich auf Probenentnahmen während des Trainings gesetzt werde.

Neues Anti-Doping-Bundesgesetz

Grundlage für die Arbeit der NADA ist der Welt-Anti-Doping-Code, ein weltweit gültiges Regelwerk von Anti-Doping-Bestimmungen, der von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) herausgegeben wird und mit Beginn des Jahres 2021 eine Adaption der nationalen Rechtsgrundlage bedingt.

Das von den Sportausschuss-Mitgliedern einstimmig angenommene Anti-Doping-Bundesgesetz (482 d.B) sieht für die Aufnahme von Gesellschaftsdrogen, die nicht der Leistungssteigerung dienen, ab 2021 Sperren von bis zu drei Monaten vor. WhistleblowerInnen, also Personen, die einer Behörde Informationen hinsichtlich eines möglichen Anti-Doping-Verstoßes liefern, sollen besser vor Einschüchterung und Betrug geschützt werden. Genauer definiert wird im Gesetzesvorschlag der Begriff „FreizeitsportlerIn“, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre nicht an internationalen Bewerben, oder nicht an mehr als fünf Wettkämpfen auf nationaler Ebene teilgenommen wurde.

Geplant ist außerdem die Aufnahme von Mannschaftssportarten in den Testpool und die Einrichtung einer SportlerInnen-Kommission, um die Rechte und Pflichten der AthletInnen im Rahmen der Umsetzung der Anti-Doping-Regelungen zu wahren. Die Unabhängigkeit der bereits bestehenden Gremien (Rechtskommission ÖADR und Schiedskommission USK) soll gestärkt und eine 50%-Frauenquote eingeführt werden, die von Abgeordneten der Regierungsfraktionen Kira Grünberg (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) besonders hervorgehoben wurde.

Stärker in die Pflicht genommen werden sollen die Verbände, indem die Auszahlung von Sportförderungen an die Anti-Doping-Verpflichtungen gekoppelt werden. Die Bundessportfachverbände haben demnach künftig gemeinsam mit dem Förderantrag einen umzusetzenden Dopingpräventionsplan vorzulegen, weshalb mit der Regierungsvorlage auch das Bundes-Sportförderungsgesetz adaptiert wird. Dafür sind laut ÖVP-Mandatar Karl Schmidhofer Übergangsfristen vorgesehen.

Mit einem Abänderungsantrag wurden im Ausschuss noch redaktionelle Klarstellungen und sprachliche Präzisierungen vorgenommen. Die Oppositionsparteien stimmten dem Gesetzesvorhaben geschlossen zu. Maximilian Köllner (SPÖ) und Volker Reifenberger (FPÖ) begrüßten die Umsetzung der WADA-Vorgaben ausdrücklich, wie auch Yannick Shetty (NEOS), der allerdings datenschutzrechtliche Bedenken äußerte.

Aktuelle Aussprache: Ausblick auf schrittweise Öffnung nach Lockdown

Die aktuelle Aussprache im Sportausschuss dominierten die coronabedingen Einschränkungen, wobei die Opposition nicht mit Kritik an den Regierungsmaßnahmen sowie Verbesserungsvorschlägen für den Sportbereich sparte. Die Sportsprecherin der FPÖ Petra Steger sah Bedarf an weitreichenderen Maßnahmen abseits der NPO-Hilfszahlungen und SPÖ-Sportsprecher Maximilian Köllner sprach sich für die Realisierung eines Umsatzersatzes für die Sportvereine aus. Sportminister Werner Kogler stellte dies in Aussicht. Während man den Fixkostenzuschuss der Wirtschaft für Non-Profit-Organisationen bereits „nachgebaut“ habe, sei laut Kogler auch ein Umsatzersatz-Modell in Planung, um den Einnahmenentfall für den Sport zu ersetzen. An der Berechnungsformel werde derzeit gearbeitet, gab er Einblick in die Regierungsarbeit. Die Verlängerung des NPO-Fonds sei überdies für das erste Quartal 2021 fixiert und die finanziellen Mittel gesichert.

Für individuelle Quadratmeterregelungen bei Sportveranstaltungen machte sich NEOS-Sportsprecher Yannick Shetty stark. Solange die virale Gefahr nicht gebannt sei, werde es jedenfalls bei Obergrenzen bleiben, entgegnete der Sportminister dem Vorschlag. Von ÖVP-Mandatar Klaus Lindinger auf die Bedingungen der Wiederaufnahme des Sports angesprochen, gelte es für den Vizekanzler nun, das Infektionsgeschehen zu verringern um dann schrittweise zu öffnen, wobei hierbei für Kogler „Outdoor vor Indoor“ ebenso gilt wie „Einzelsport vor Kontakt- und Mannschaftssport“. Die Ausübung von Spitzensport sei ohnedies weiterhin möglich, betonte er. Für die breite Bevölkerung und insbesondere Kinder soll die Bewegung derzeit nicht unter Inanspruchnahme von Sportstätten, sondern „einfach so“ erfolgen.

Nach der Bewältigung der COVID-19-Krise werde sich das Sportressort den Themen Sportförderung und Frauenquote widmen, die von NEOS-Abgeordnetem Shetty aufgeworfen wurden, so eine weitere Auskunft des Ministers. Mit einem großangelegten Programm zur Förderung von Frauen für Sportfunktionärspositionen wurde allerdings bereits begonnen, wurde Nurten Yilmaz (SPÖ) informiert, die sich darüber hinaus für die verstärkte Ausbildung von Schiedsrichterinnen aussprach. FPÖ-Mandatarin Steger appellierte an die vermehrte Übertragung von Frauensportarten im Fernsehen und auf Online-Streaming-Diensten. (Fortsetzung Sportausschuss) fan

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