SPÖ: Landesvoranschlag 2021 und 2. COVID-19-Gesetz im Ausschuss beschlossen
Klagenfurt (OTS) – „In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses des Kärntner Landtages wurde der Landesvoranschlag 2021 mit den Stimmen der SPÖ und ÖVP beschlossen. Damit ist der Weg für die Budgetsitzung des Kärntner Landtags am 26. November planmäßig geebnet“, vermeldet der Vorsitzende des Finanzausschusses, SPÖ-LAbg. Günter Leikam, im Anschluss an die heutige Sitzung.
„Der Schwerpunkt des neuen Budgets ist klar ersichtlich: Wir wollen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kärnten effizient und rasch abfedern. Allein in die Gesundheit, die Kärntner Krankenhäuser und die Pflege werden darum 823 Millionen Euro investiert“, beleuchtet Leikam einen Schwerpunkt der Ausgaben. „Auch die Kinderbetreuung sticht mit fast 56 Millionen Euro klar hervor.“
„Gleichzeitig fließen 100 Millionen Euro im Rahmen eines Konjunkturpaketes. Denn nur durch Erhalt der Wirtschaftskraft und Steigerung der Beschäftigung wird es gelingen, die Auswirkungen der Pandemie auf Kärntner langfristig zu bewältigen. Vom KWF-Budget in Höhe von 32 Millionen Euro sind darum 11,2 Millionen Euro direkt für Covid-19-Maßnahmen vorgesehen. Das Arbeitsmarktbudget beträgt 15 Millionen Euro. Mit der Aufstockung des Territorialen Beschäftigungspakts wollen wir nämlich noch mehr Menschen in sinnvolle und nachhaltige Beschäftigung bringen“, erläutert Leikam.
„In diesen besonderen Zeiten ist die öffentliche Hand also in hohem Ausmaße gefordert. Sie muss als verlässlicher und starker Partner für alle Kärntnerinnen und Kärntner auftreten. Für 2021 sind darum Ausgaben in Höhe von 2.891.345.900 Euro vorgesehen, denen Einnahmen in Höhe von 2.489.956.800 Euro gegenüberstehen,“ so Leikam
„Für mich ist die sozialdemokratische Handschrift dieses von Finanzreferentin Gaby Schaunig konstruierten Budgets unverkennbar: Es geht um die Gesundheit, es geht um die Kinderbetreuung und es geht um den Arbeitsmarkt“, betont Leikam.
Als zweiten, großen Punkt hat der Ausschuss heute das zweite COVID-19-Gesetz beschlossen, welches ebenfalls in der kommenden Landtagssitzung abgesegnet werden soll: „Hier geht es um Anpassungen, damit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in der COVID-19-Krise weiterhin gewährleistet ist. Etwa die Möglichkeit Dienstprüfungen auf elektronischem Weg durchzuführen, „Distance Learning“ auch für die landwirtschaftlichen Schulen wieder zu ermöglichen oder sicherzustellen, dass Tourismusverbände ihre Vollversammlungen und Vorstandssitzungen in Form einer Videokonferenz abhalten dürfen. Auch an das Gesundheitssystem wurde natürlich gedacht: Hier werden Abläufe vereinfacht, was vor allem dann wesentliche Zeitersparnis bringt, sollte es zukünftig zu einer größeren Inanspruchnahme kommen“, schließt Leikam.
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