Gesundheitsausschuss beschließt Expertenhearing zu diskriminierungsfreien Blutspenden | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Gesundheitsausschuss beschließt Expertenhearing zu diskriminierungsfreien Blutspenden

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Wien (PK) – Einen Beschluss für ein Expertenhearing zum Thema „Diskriminierungsfreie Blutspenden“ fasste heute der Gesundheitsausschuss. Dieses soll am 24. November 2020 stattfinden. Außerdem wurden zahlreiche vertagte Anträge der Opposition rund um das Thema COVID-19 wiederaufgenommen, ebenso ein SPÖ-Antrag zur Abschaffung des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF). Neu in Verhandlung waren die NEOS-Forderung nach der Aufnahme des Sozialstatus in das COVID-19-Screeningregister sowie die Anregung zu einem COVID-Forschungsdatensatz. Auch die Verlängerung der telefonischen Krankmeldung stand als NEOS-Anliegen zur Debatte. Alle Oppositionsanträge wurden mit Stimmenmehrheit vertagt, die dauerhafte Einrichtung der telefonischen Krankschreibung lehnten ÖVP und Grüne ab.

NEOS-Forderung nach diskriminierungsfreier Blutspende wird weiter diskutiert

Mit einem Entschließungsantrag beklagt NEOS-Abgeordneter Yannick Shetty, dass trotz des immensen Bedarfs an Blutspenden in Österreich noch immer Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), von der Teilnahme ausgeschlossen seien (119/A(E)). Rechtliche Basis dafür bilde die Blutspendeverordnung, die homosexuellen Männern allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Risikoverhalten attestiert. Diese Verordnung sollte daher nach Ansicht der NEOS um die Bestimmung ergänzt werden, wonach bei der Befragung des Spenders zu seinem Gesundheitszustand und dessen Dokumentation keine diskriminierenden Formulierungen verwendet werden dürfen.

Seitens der Grünen zeigte sich Abgeordneter Ralph Schallmeiner erfreut über den Antrag und die gemeinsame Vorgehensweise aller Parteien. Am 24. November soll ein entsprechendes Hearing mit Experten und Expertinnen stattfinden. Gleichzeitig werde im Ministerium mit Hochdruck an diesem Thema gearbeitet, erinnerte Schallmeiner, der formell den Antrag für das geplante Expertenhearing stellte. Die NEOS-Entschließung wurde einstimmig vertagt.

FPÖ fordert Amnestie für „Corona-Sünder“ und Prüfung der COVID-19-Gesetze

Für eine Einstellung aller Verwaltungsstrafverfahren, die auf Basis von COVID-19-Gesetzen und -Verordnungen eingeleitet wurden, treten die Freiheitlichen ein (612/A(E)). Bereits bezahlte Strafen sollen zurückerstattet werden. Weiters sollen nach dem Wunsch der FPÖ alle COVID-19-Maßnahmengesetze, Verordnungen sowie Erlässe einer rechtstaatlichen Evaluierung unterzogen werden (428/A(E)). Das Gesundheitsministerium trage die rechtstaatliche Sorgfaltspflicht und sollte rechtstaatswidrige Regelungen sanieren und auf deren Grundlage verhängte Strafen aufheben, so die Aufforderung.

Abgeordnete Alexandra Tanda (ÖVP) bezeichnete eine Generalamnestie als „falsches Signal“. Eine solche sei juristisch auch nicht machbar. Hingegen stellte Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) Maßnahmen in den Bereichen Sport und Gastronomie aufgrund geringer Cluster-Bildungen zur Diskussion. Die Versäumnisse der Bundesregierung müssten nun alle in Österreich ausbaden. Im Zuge der Covid-19-Maßnahmen komme es zu Einschränkungen der Privatbereiche, bemerkte Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ). Auf den Strafen blieben jene sitzen, die nicht gegen diese berufen hätten. Es müsse möglich sein, falsch eingehobene Strafen zurückzuerstatten, so Keck.

Dem schloss sich Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) an. Die ÖVP müsse der Bevölkerung erklären, warum sie Bußgelder von zu Unrecht eingehobenen Strafen nicht zurückbekomme. Stattdessen verstecke man sich mutlos im Ausschuss, der nicht öffentlich sei, kritisierte er. „Von der größten Partei im Nationalrat würde ich mir mehr Courage erwarten.“ Mit den COVID-19-Maßnahmen sei außerdem das Hausrecht ausgehöhlt worden, das seit Kaiser Franz Joseph „unverletzlich“ sei. Den Grünen seien jedoch Grundrechte „schnurzpiepegal“, so Loacker.

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) widersprach Loacker entschieden. Den Grünen sei jedoch klar, „dass eine Pandemiebekämpfung andere Maßnahmen erfordert“. „Wir greifen in Grundrechte ein, das ist uns bewusst und das kann nicht der Dauerzustand sein“, so Schallmeiner. Dies geschehe, um Schlimmeres vom Land abzuwenden. Zur Amnestie bei Corona-Strafen wollte Schallmeiner in Erfahrung bringen, wie viele Einzelfälle zu prüfen seien und erwartete „noch andere Erkenntnisse“, weshalb eine Vertagung angebracht sei. Beide Anträge der FPÖ wurden mit Stimmenmehrheit von ÖVP und Grünen abermals vertagt.

NEOS fordern Sozialstatus im Screening-Register und sehen Handlungsbedarf bezüglich COVID-19-Forschungsdatensatz

Mit Stimmenmehrheit von ÖVP und Grünen vertagt wurden zwei Anträge von NEOS. Diese treten für die Aufnahme des Sozialstatus in das Screening-Register gemäß Epidemiegesetz ein (546/A(E)). Antragsteller Gerald Loacker zufolge habe er dies schon bei der Debatte über das 16. COVID-19-Gesetz gefordert, zumal der Sozialstatus laut ExpertInnen eine wichtige Gesundheitsdeterminante darstelle. Sozial benachteiligte Menschen sollten daher nicht nur besser über die Corona-Gefahren informiert werden, sondern es müsse auch gewährleistet sein, dass mögliche Quarantäne-Bescheide von den Betroffenen verstanden werden.

In einem weiteren Antrag weist Loacker auf den seit Monaten fehlenden Forschungsdatensatz bezüglich der COVID-19-Hospitalisierten hin (850/A(E)). Dabei müssten zumindest die relevanten Spitalsdaten mit den entsprechenden Informationen der Sozialversicherung verknüpft werden. Außerdem sollten auch die Behandlungsmethoden sowie geeignete Kennzahlen abgespeichert werden, die einen Rückschluss auf die Wirksamkeit der eingesetzten Therapieformen ermöglichen. Der Gesundheitsminister müsse aktiv werden und einen COVID-19-Datensatz mit einer Schnittstelle für die Wissenschaft bereitstellen, lautet die zentrale Forderung der NEOS.

Aus der Sicht Loackers sei bekannt, dass Menschen, die sozial benachteiligt sind, schwierige Wohnsituationen haben, die Ansteckungen wahrscheinlicher machen. Es wäre sinnvoll gewesen, schon in den letzten Monaten daran zu arbeiten, dass bei der Erhebung von Daten von COVID-19-Erkrankten der Sozialstatus aufgenommen werde, um effizient vorgehen zu können. Solche Menschen seien außerdem in der Situation, dass sie komplizierte Bescheide aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht verstehen würden. Bei den Forschungsdaten wiederum sei „der Sommer verschlafen worden“. Geht es nach NEOS, hätte beachtet werden müssen, „wie man die relevanten Spitalsdaten, SV-Daten und Behandlungsdaten so verknüpft, dass sie von der Wissenschaft beforscht werden können“. Dann könnte man der Frage nachgehen, welche Risikogruppen gezielt geschützt werden müssen, so Loacker.

Als „durchaus spannend“ bezeichnete Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) beide Anträge. In Bezug auf den Datenschutz gebe es jedoch Schwierigkeiten, die man sich näher ansehen müsse. Die Forderung, Absonderungsbescheide in der Muttersprache auszuführen, sei ebenfalls nicht so einfach möglich, weil diese immer individuell seien. Man könne jedoch den Quarantänebescheiden entsprechende Infos in der Muttersprache der EmpfängerInnen beigeben. Der Sozialstatus im Scanningregister werde bereits erfasst allerdings „sehr eingeschränkt für Senioren und in der Pflege, sowie an Schulen“, so Schallmeiner. Ein „Ausbreiten auf das ganze Land wie in der Slowakei“ halte er so nicht für machbar. Beide NEOS-Anträge wurden mit Stimmenmehrheit vertagt.

NEOS beantragen Verlängerung der telefonischen Krankschreibung

In Anbetracht der ständigen Überlastung der Gesundheitshotline 1450 setzt sich Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) für die Verlängerung der telefonischen Krankschreibungsmöglichkeit ein (848/A(E)). Grund dafür war die Bekanntgabe der ÖGK Ende August, dass sich alle Erkrankten – außer COVID-19-Verdachtsfälle – ab dem 1. September 2020 nur mehr persönlich vom behandelnden Arzt bzw. der Ärztin einen Krankenstand bestätigen lassen können.

Seit der Einreichung des Antrags sei eine telefonische Krankschreibung wieder möglich geworden, räumte Loacker ein. Nun gehe es darum, diese Möglichkeit auf längere Frist in den Regelbestand zu übernehmen.

Für Abgeordneten Werner Saxinger (ÖVP) war der Antrag „teilweise erledigt“. Zudem handle es sich um eine Entscheidung der Selbstverwaltung. Aus ärztlicher Sicht bezeichnete er eine Krankschreibung ohne Untersuchung als „nicht generell sinnvoll“, weshalb die ÖVP den Antrag ablehne.

Abgeordnete Rosa Ecker (FPÖ) begrüßte die telefonische Krankschreibung, die man beibehalten könne. Diese wurde von den ArbeitnehmerInnen nicht ausgenutzt, was man diesen zugutehalten müsse. Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen wurde der NEOS-Antrag schließlich abgelehnt.

Informationsfluss in der „Causa Ischgl“ ist für FPÖ noch ungeklärt

Zum dritten Mal vertagt wurde der Entschließungsantrag der FPÖ, in dem diese die Offenlegung der zeitlichen Abfolge der gesetzten Maßnahmen sowie vermeintlicher „Interventionen bzw. Interventionsversuche durch Mitglieder von ÖVP-Netzwerken“ in der „Causa Ischgl“ fordert (429/A(E)). Im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus geht die FPÖ von frühzeitigem Informationsfluss innerhalb der Tiroler ÖVP aus.

In aller Kürze stellte Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) fest: „Die Grünen haben in Tirol nichts mitbekommen, bei der ÖVP ist alles in bester Ordnung, der Landesrat für Gesundheit ist weiter im Dienst.“

Josef Hechenberger (ÖVP) verwies auf den bereits vorliegenden Expertenbericht, dessen Ergebnis eindeutig sei. Darin komme zum Ausdruck, dass Seilbahnwirtschaft und Tourismus keinen Druck auf die Politik gemacht hätten. Da die parlamentarischen Anfragen dazu noch nicht zur Gänze beantwortet seien, beantragte Hechenberger die neuerliche Vertagung, die mehrheitlich angenommen wurde.

SPÖ-Initiativantrag zur Abschaffung des PRIKRAF erneut vertagt

Die ÖVP-FPÖ-Regierung habe laut Abgeordnetem Philip Kucher (SPÖ) die Umgestaltung der Sozialversicherungen genutzt, um den Topf, aus dem 44 Privatkliniken in Österreich Versichertengelder beziehen (PRIKRAF), aufzustocken (648/A). Die Mittelerhöhung von 130 auf 145 Mio. € sei aus Sicht der SPÖ völlig unverhältnismäßig, zumal der PRIKRAF lediglich um die Privatklinik Währing in Wien erweitert wurde. Überdies werden die Betten dieser Spitäler nur zu knapp 50% von Versicherten der ÖGK, die knapp 70% der PRIKRAF-Leistungen finanziert, in Anspruch genommen. Geht es nach der SPÖ, soll zu dem vor 2002 bestehenden Verrechnungssystem zurückgekehrt werden.

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) beantragte die erneute Vertagung, da der PRIKRAF Teil des Ibiza-Untersuchungsausschusses sei. Zudem müsse zuerst evaluiert werden, bevor über eine Abwicklung diskutiert werde.

Dass die privaten Krankenanstalten sich während COVID-19 als versorgungswirksam erwiesen hätten, hob Abgeordneter Werner Saxinger (ÖVP) hervor. Er wies außerdem darauf hin, dass der PRIKRAF nicht der Finanzierung von Spitälern diene, sondern „ausnahmslos Behandlungen abgerechnet werden, für die eine medizinische Notwendigkeit besteht“.

Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) bezeichnete den PRIKRAF als eine „sinnvolle Einrichtung“, mit der Leistungen finanziert werden, die andernfalls in einem öffentlichen Spital finanziert würden. Der LKF-Punkt sei günstiger als in jedem öffentlichen Spital. Kritik übte Loacker an den Aufnahmekriterien für Kliniken in den PRIKRAF. Es brauche eine Reform, die objektive Kriterien definiert. Dadurch könne man den PRIKRAF aus der politischen Schusslinie ziehen, so Loacker.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ) betonte, dass „die Unappetitlichkeiten im PRIKRAF erst mit Sebastian Kurz begonnen“ hätten, während die SPÖ „immer für gute Leistungen für alle gekämpft“ habe. Ergänzend erläuterte Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ), dass die LKF-Punkte bei Privaten deshalb günstiger seien, „weil die Gehälter dort niedriger sind und die Vorhaltekapazitäten geringer als in öffentlichen Spitälern“. Silvan kritisierte außerdem die pauschalisierte Abrechnung mit den Spitälern. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) cke

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