Studienrechtsnovelle: Quo vadis universitas?
Wien (OTS) – Auch wenn zur anstehenden Novelle des Universitätsgesetzes (UG) noch kein Begutachtungsentwurf vorliegt, wurden zuletzt einige Details öffentlich. Gestern, Dienstag, wurde von einigen geplanten Inhalten berichtet, die wir als Hochschüler*innenschaft an der Universität für Bodenkultur Wien (ÖH BOKU) nicht unkommentiert lassen wollen. „Als Interessensvertretung der Studierenden sehen wir in der Novelle die Möglichkeit, verbesserte Studienbedingungen an Universitäten zu schaffen und das Studienrecht an die Lebensrealitäten der Studierenden anzupassen. Bisher ist von merklichen Verbesserungen für die Studierenden leider noch wenig zu erkennen”, so Christina Seiringer vom Vorsitzteam der ÖH BOKU.
„Die geplante Schaffung einer Regelung zur Exmatrikulation bei Nichterreichen einer willkürlich festgelegten Mindeststudienleistung widerspricht vielen der leitenden Grundsätze der Universitäten, wie Lernfreiheit, sozialer Chancengleichheit sowie der Vereinbarkeit von Studium, Erwerbstätigkeit und Betreuungspflichten”, führt Philip Berger, Referent für Bildungspolitik der ÖH BOKU, weiter aus. Eine Erleichterung der Beurlaubung ist für Studierende ein dringend notwendiger und begrüßenswerter Schritt zur Flexibilisierung des Studiums, kann aber keinesfalls eine “Ausgleichsmaßnahme” für die im selben Atemzug eingeführte Mindeststudienleistung darstellen.
Beiläufig wird erwähnt, dass die Senate bei der Wiederbestellung von Rektor*innen eine essentielle Kontroll- und Mitbestimmungsfunktion verlieren könnten. Dem Senat – dem einzigen Leitungsgremium, in dem alle Universitätsangehörigen vertreten sind -seine Kompetenzen zu entziehen ist entdemokratisierend und daher entschieden abzulehnen.
„Die bisher bekannt gewordenen Vorschläge gehen eindeutig an der Realität vorbei. An Österreichs Universitäten gäbe es genug Problemfelder, in denen Handlungsbedarf bestehen würde. Allen voran sei die Vereinbarkeit von Studium und Berufstätigkeit erwähnt, welche für viele Studierende zur Finanzierung ihres Studiums erforderlich ist”, erläutert Timon Kalchmayr vom Vorsitzteam. Laut Studierenden-Sozialerhebung 2019 sind 65% der Studierenden erwerbstätig, im Schnitt 20,5 Stunden pro Woche. Des Weiteren gibt es auch bei strukturellen Rahmenbedingungen Luft nach oben. Bei der Studierenden-Sozialerhebung häufig angegebene Probleme an öffentlichen Universitäten sind unter anderem schwierige Vereinbarkeit der Lehrveranstaltungen mit sonstigen Verpflichtungen, höherer Arbeitsaufwand als angegebene ECTS, viele zu absolvierende Prüfungen in kurzer Zeit und Wartezeiten im Studium. Ein Wegfallen der Nachfrist, wie erwähnt, könnte darüber hinaus noch zu zusätzlichen verwaltungstechnischen Problemen führen.
Noch besteht die Möglichkeit durch die Novelle tatsächliche Verbesserungen für alle Studierenden zu schaffen. Wir appellieren daher an die Bundesregierung und das BMBWF, die Lebensrealitäten der Studierenden in der Überarbeitung des Studienrechts zu berücksichtigen und statt die Probleme eines unflexiblen Systems auf die Studierenden zu projizieren, die Hochschulen endlich ins 21. Jahrhundert zu bringen!
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