Appell an Bundesregierung: Bis spätestens 15. November über Abhaltung des Volksbegehrens entscheiden! | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Appell an Bundesregierung: Bis spätestens 15. November über Abhaltung des Volksbegehrens entscheiden!

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Wien (OTS) – Die Corona-Infektionszahlen steigen in ganz Europa dramatisch und nach aktueller Einschätzung des AGES-Abteilungsleiters Prof. Franz Allersberger, geäußert im Ö3-Interview mit Claudia Stöckl am 25.10., wird die Corona-Pandemie ihren Höhepunkt in Österreich im Januar 2021 erreichen. Angesichts dieser fachlichen Einschätzung und anderer gleichlautender Prognosen, stellen sich die Organisatoren des Tierschutzvolksbegehrens die Frage, wie unter diesen Rahmenbedingungen ein Volksbegehren durchgeführt werden soll. Das Tierschutzvolksbegehren ist bislang für den 18. bis 25. Januar 2021 angesetzt. Aufgrund der hohen Beteiligung in der Unterstützungsphase, über 210.000 Menschen unterschrieben, damit das Volksbegehren überhaupt stattfinden kann, ist mit hoher Beteiligung zu rechnen.

„Es wäre einerseits geradezu unverantwortlich, wenn man Menschen trotz großer Gesundheitsgefahr in die Gemeindelokale schickt. Auch wenn unsere Anliegen wichtig und dringlich sind, so sind wir nicht bereit die Gesundheit von Menschen aufs Spiel zu setzen. Andererseits ist es hochproblematisch, wenn man das einzige echte Instrument der direkten Demokratie auf Bundesebene so stiefmütterlich behandelt, dass man bis zur letzten Minute mit einer Verschiebung wartet. Wir erwarten uns jetzt eine pro-aktive Kontaktaufnahme Seitens der Regierung und auch entsprechende Unterstützung in Form klarer Rahmenbedingungen. Es kann nicht sein, dass die Zivilgesellschaft sich selbst überlassen bleibt“ so Sebastian Bohrn Mena, Initiator des Tierschutzvolksbegehrens.

Die Organisatoren verlangen daher eine Entscheidung des zuständigen Innenministers bis spätestens 15. November 2020. Außerdem wünschen sie sich auch Unterstützung durch den für NGOs zuständigen Vizekanzler Werner Kogler und den für die Gesundheitsfragen zuständigen Minister Rudi Anschober. Zwei Monate vor dem Volksbegehren müsste spätestens klar sein, ob es gesetzeskonform durchgeführt werden kann oder nicht. Mit den aktuell auf Hochtouren laufenden Vorbereitungen für die Eintragungswoche ist nicht nur ein hoher Einsatz an finanziellen Mitteln, sondern auch viel Arbeitsaufwand von hunderten Ehrenamtlichen verbunden. Eine spätere Verschiebung würde sich katastrophal auf die Initiative auswirken und muss daher mit allen Mitteln verhindert werden.

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