GW-Forderung: WK soll Rücklagen aus Mitgliedsbeiträgen in Notfallfonds bündeln
Wien (OTS) – Heute im Wirtschaftsausschuss im Nationalrat: Auflösung der Kammerrücklagen. Die vergangenen Wochen der Coronakrise haben viele Unternehmen in Österreich in beträchtliche finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Während die Bundesregierung über eine Vielzahl an Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen beiträgt, sitzen die Wirtschaftskammern weiter auf ihren hohen Rücklagen und schreiben Pflichtmitgliedsbeiträge vor.
Auflösung der Rücklagen und Einrichtung eines Notfallfonds
„Die Grüne Wirtschaft hat vielfach vorgeschlagen, die immensen Rücklagen in einem Notfallfonds zu bündeln und damit besonders betroffene Unternehmen zu unterstützen. Statt zu handeln, wird aber darauf gepocht, die Rücklagen für „den Notfall“ zu benötigen. Man fragt sich nur: Wann, wenn nicht jetzt, ist der Notfall eingetreten? Muss erst ein Komet einschlagen, damit es soweit ist? Die WK-Spitzen wollen offensichtlich wie Dagobert Duck auf ihrem Geldberg sitzen bleiben. Wir fordern die Wirtschaftskammern auf, ihre Rücklagen zur Abfederung der Auswirkungen der Krise für Unternehmer*innen zur Verfügung zu stellen“ sagt Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft. Und weiter: „Die Kammer ist kein Sparverein. Die Rücklagen aus Pflichtbeiträgen gehören den Mitgliedern.“
Lt. Auskunft der WK-Spitze wird heuer von Seiten der Wirtschaftskammer mit geringeren Einnahmen im Ausmaß von rund -10% gerechnet. Einige Wirtschaftskammern, allen voran die WK Wien, haben Hilfsprogramme (zumeist) in Kooperation mit den Landesregierungen aufgesetzt und auch von Seiten der Bundeswirtschaftskammer wurden 100 Mio. Euro für Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen in Aussicht gestellt. Dennoch sind die Rücklagentöpfe der Kammerorganisationseinheiten immer noch gut gefüllt: angesichts der ursprünglich kolportierten Rücklagen von insgesamt ca. 1,7 Mrd. Euro bleibt unter dem Strich immer noch großer Spielraum.
Entlastung der Unternehmen durch Reduktion der Pflichtbeiträge zur Wirtschaftskammer
Im März 2020 haben die Wirtschaftskammern öffentlichkeitswirksam das Aussetzen der Grundumlagen verkündet. Viele Pflichtmitglieder gingen davon aus, dass die Grundumlagenvorschreibung 2020 entfallen wird. Diese wurden in den vergangenen Sommermonaten aber von den Wirtschaftskammern regulär vorgeschrieben. Unternehmer*innen, die um Ermäßigung angesucht haben, mussten unter hohem bürokratischem Aufwand ihre „Bedürftigkeit“ nachweisen. „Die Wirtschaftskammern haben in den letzten Monaten ein Demütigungsprogramm gegenüber ihren Pflichtmitgliedern gefahren, das einer Mitgliederorganisation unwürdig ist. Die Unternehmerinnen und Unternehmer wurden zu Bittstellern degradiert. Gerade gegenüber den schwer von der Gesundheitskrise gebeutelten Kleinstunternehmen ist eine solche Vorgehensweise scharf zu kritisieren“, so Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft.
Die Wirtschaftskammern erhalten ihre Mittel zur Finanzierung der interessenspolitischen Arbeit, der Serviceleistungen für die Mitglieder etc. vor allem durch die Pflichtmitgliedsbeiträge der Unternehmen in Österreich. Die Beiträge setzten sich aus den Kammerumlagen 1 und 2 und den Grundumlagen zusammen. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren in allen Wirtschaftskammern gemeinsam Einnahmen von rund einer Milliarde Euro/Jahr erzielt.
„Wir fordern einmal mehr die Wirtschaftskammern und alle ihre Organisationsteile auf, ihre Rücklagen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesundheitskrise in einem Notfallfonds zu bündeln und damit besonders betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen. Die Grundumlagen sollen für nächstes Jahr mit max. € 100.- für EPU gedeckelt werden und die KU2 soll substantiell gesenkt werden“, fordert Sabine Jungwirth abschließend.
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