Gesundheitsministerium: Novelle zur COVID-19-Maßnahmenverordnung bringt Regelungen für Gelegenheitsmärkte und Spitzensport
Wien (OTS) – Mit der aktuellen Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung schafft das Gesundheitsministerium die Rahmenbedingungen zur sicheren Durchführung von Weihnachtsmärkten – verbunden mit Sicherheitsmaßnahmen wie der Erstellung eines Präventionskonzepts, der Ernennung einer oder eines COVID-19-Beauftragten und der Bewilligung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Darüber hinaus werden mit dieser Novelle auch Veranstaltungen im Spitzensport unter Einhaltung der vorgegebenen Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht.
Zudem werden mit der Novelle auch die Regelungen für Veranstaltungen präzisiert: Die Bestimmungen, denen zufolge – wie bereits bekannt – Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, in geschlossenen Räumen maximal 10 Personen und im Freiluftbereich maximal 100 Personen umfassen dürfen, wurden nunmehr auch um konkrete, klarstellende Beispiele ergänzt (Hochzeits-, Geburtstags-, und Weihnachtsfeiern). Davon ausgenommen ist der private Wohnbereich.
Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung:
[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_446/BGBLA
_2020_II_446.html]
(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_446/BGBLA
_2020_II_446.html)
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