TKG bedauert die Entscheidung des Nationalrats bezüglich dem 3. Nationalratspräsidenten und FPÖ-Chef Norbert Hofer! | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

TKG bedauert die Entscheidung des Nationalrats bezüglich dem 3. Nationalratspräsidenten und FPÖ-Chef Norbert Hofer!

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Wien (OTS) – Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) bedauert die Entscheidung des Nationalrats von Donnerstag, in der einstimmig gegen die staatsanwaltschaftliche Verfolgung des 3. Nationalratspräsidenten und FPÖ-Chefs Norbert Hofer gestimmt wurde.

Die Entscheidung des Nationalrats, über die Aussagen des 3. Nationalratspräsidenten und FPÖ-Chefs Norbert Hofer, wurde folgendermaßen begründet: „Die Abgeordneten im Nationalrat verweigerten am Donnerstag jedoch die Aufhebung der Immunität, weil sie einen Zusammenhang zwischen der Äußerung und der politischen Tätigkeit Hofers sahen.“

Das können wir als normale Staatsbürger nicht verstehen. Zwischen Verhetzung und politischer Tätigkeit ist ein großer Unterschied, wegen dem auch die Staatsanwaltschaft hier die Auslieferung gefordert hat.

TKG Obmann Birol Kilic: „Die Republik Österreich ist ein Rechtstaat und hat hier durch Einbezug der Staatsanwaltschaft richtig reagiert, wofür wir dankbar sind. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte um die Auslieferung des Dritten Nationalratspräsidenten gebeten, weil sie Anzeigen wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren gegen Hofer nachgehen wollte.Alle BürgerInnen sind vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Das sollte auch für alle PolitikerInnen und Abgeordnete gelten. Oder?“

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) ist seit über 30 Jahren ein Aufklärer und Kämpfer (ProponentenInnen) auf der einen Seite und gegen den politischen Glauben auf der muslimische Seite, vor allem wenn der Glaube und die Religion für politische und wirtschaftliche Zwecke missbraucht wird.

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) wiederholt in aller Höflichkeit:

Wer in einer der höchsten Funktionen des Staates als 3.Nationalratspräsident der Republik Österreich und unseres Parlaments solche verhetzenden Aussagen wie: „Der Koran ist gefährlicher als das Corona Virus.“ (Tatbestand der Verhetzung – [StGB Paragraph 283]
(https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/283) und [Paragraph 188]
(https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/188) Herabwürdigung
religiöser Lehren) vertritt, tätigt und nochmals bestätigt (Hofer:
„Das ist mir nicht herausgerutscht.“, private TV), sollte umgehend von seiner Funktion als 3. Nationalratspräsident zurücktreten, um Schaden vom Hohen Haus, vom Parlament und den anderen Parlamentariern abzuwenden.

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