Angestellte im Metallgewerbe erhalten um 1,45% mehr Gehalt
Wien (OTS) – Bei der Kollektivvertragsverhandlung für die Angestellten im Metallgewerbe wurde am 16. Oktober nach kurzer Verhandlungszeit eine Einigung zwischen den Chefverhandlern der Arbeitgeber in der WKÖ, Kommerzialrat Andreas Lahner, und der GPA-djp, Ing. Robert Winkelmayer, erzielt. Im Rahmenrecht erfolgen keine Änderungen.
Das teilten die Bundesinnungsgruppe Metall-Elektro-Sanitär-Mechatronik-Fahrzeugtechnik und die Gewerkschaft der Privatangestellten GPA-djp am Freitag in einer gemeinsamen Presseaussendung mit.
Mindest- und Ist-Gehälter in allen Verwendungsgruppen und bei den Meistern sowie die kollektivvertraglichen Zulagen werden um 1,45% erhöht. Die Reiseaufwandsentschädigungen werden mit Ausnahme des Kilometergelds um 1,45 % angehoben.
Statt der Erhöhung der Ist-Gehälter besteht ab dem kommenden Jahr die Möglichkeit, bezahlte Freizeit im Ausmaß von mindestens 2 Stunden und 10 Minuten pro Monat zu wählen.
Die Lehrlingsentschädigungen steigen, für alle Lehrjahre einheitlich, um 1,45%.
Angesichts der schweren, durch das Corona-Virus bedingten Wirtschaftskrise geben sich die Verhandlungsleiter der Sozialpartner optimistisch, dass der Abschluss für beide Seiten einen tragbaren Kompromiss darstellt. „Für die Betriebe bedeutet die moderate Erhöhung der Gehälter eine gerade noch akzeptable Belastung angesichts der unsicheren Lage“, gibt sich Arbeitgeberverhandler Kommerzialrat Andreas Lahner überzeugt. Für den Verhandlungsleiter der Gewerkschaft GPA-djp, Ing. Robert Winkelmayer, „ist die nachhaltige Erhaltung der Kaufkraft für die Angestellten ein wichtiges Signal und sollte zur Stärkung der Wirtschaft beitragen“.
Der abgeschlossene Kollektivvertrag gilt für die rund 89.000 Angestellten in ca. 48.000 Betrieben mit über 231.000 Beschäftigten ab 1. Jänner 2021. (PWK471/HSP)
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