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„Jeder Österreicher hat ein Recht auf professionelle Pflege“

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Wien (OTS) – Die lange angekündigte Pflegereform der Bundesregierung soll nun endlich umgesetzt werden. „Jeder Österreicher hat ein Recht auf professionelle Pflege“, stellt ÖGKV Präsidentin Mag. Elisabeth Potzmann fest. Doch dieses Recht kann langfristig nur gewährleistet werden, wenn wichtige Forderungen des Österreichischen Gesundheits-und Krankenpflegeverbands (ÖGKV) endlich umgesetzt werden.

Die Covid-19 Pandemie hat sichtbar gemacht, wie wichtig die kompetente-professionelle Gesundheits- und Krankenpflege für das österreichische Gesundheitssystem ist. Im internationalen Vergleich präsentiert sich Österreich, bezogen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten, nicht zuletzt Dank der Pflegenden, sehr gut. Geplante Einsparungen in der Akutversorgung, die noch nicht vorgenommen wurden, sichern jetzt kompetente pflegerische Versorgung im Krankenhaus und im Intensivbereich. Zudem ist umfangreiche pflegerische Fachkompetenz auch in Langzeitpflegeeinrichtungen und in der mobilen Pflege, insbesondere bei der Einbindung von Unterstützungsangeboten in die Pflegepraxis, unbedingt erforderlich. Es zeigt sich einmal mehr – und dies wird auch von internationalen Berichten bestätigt – dass gut ausgebildetes Pflegepersonal in allen Versorgungsebenen des Gesundheitswesens eine unverzichtbare Ressource ist. Zudem liegt auf der Hand, dass die Handlungsfelder der Community Nurse und der School Nurse insbesondere in der Bewältigung der aktuellen Pandemie eine wertvolle Struktur wären, wenn es etwa darum geht Testungen strukturiert durchzuführen oder Hygienemaßnahmen gezielt vor Ort umzusetzen.

Damit das österreichische Gesundheitssystem auch in Zukunft qualitativ hochwertig in allen Settings bleibt und die pflegerische Versorgung der Bevölkerung- und damit das Recht auf professionelle Pflege des Einzelnen garantiert werden kann, müssen jetzt zentrale Forderungen in der Pflegereform umgesetzt werden. Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) gibt einen Überblick:

Umsetzung der Weiterverordnung von Medizinprodukten durch DGKP

Seit der GuKG-Novelle 2016 ist §15a/GuKG in Kraft. Laut diesem können Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (GuKP) Verordnungsscheine für Inkontinenzprodukte, Verbandsmaterialien sowie Pflegeprodukte u.ä. nach der ärztlichen Erstverordnung selbstständig weiterverordnen. Doch durch die diesbezüglich fehlende Novelle des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, hat diese Regelung bis heute nicht den Weg in die Praxis gefunden. Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) fordert daher eine rasche Änderung in diesem Bereich. Diese Thematik ist auch im Angesicht der Covid-19-Pandemie von besonderer Brisanz. „Es sind die Pflegepersonen, die sich ständig zwischen den Patienteninnen und Patienten und dem behandelnden Arzt bewegen. Sie sind vor Ort die ersten Ansprechpartner für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige“, führt Mag. Elisabeth Potzmann, ÖGKV Präsidentin, aus.

Bundesweit einheitliche Kriterien für den Leistungszugang

Momentan wird der Zugang zur Hauskrankenpflege und zur Langezeitpflege in den Bundesländern geregelt. Dies führt zu einem nicht einheitlichen System und Unterschieden in den Pflegeleistungen sowie der Verrechnung. Hier wäre eine Vereinheitlichung wünschenswert, um niedrigschwellige Versorgung bundesweit zu gewährleisten.

Direkte Leistungsverrechnung

Lange gefordert wird eine direkte Verrechnung von Leistungen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (GuKP) mit den Krankenversicherungen und eine dementsprechende Adaptierung des Arbeits- und Sozialversicherungsgesetzes (ASVG). Mit einem klaren Versorgungsauftrag und einem dementsprechenden standardisierten Leistungskatalog könnten freiberuflich Tätige Pflegepersonen im Rahmen der Primärversorgung ihre Leistungen transparent mit den Krankenversicherungen abrechnen.

Professionelle Wahrnehmung der Pflege

Während im intramuralen Bereich und im Akutbereich eine leichte Verbesserung in der Wahrnehmung der Leistungen des Pflegeberufs festzustellen ist, ist dies bei der extramuralen Pflege nicht der Fall. Hier werden professionell Pflegende, die gewährleisten, dass Menschen so lange wie möglich in ihrem Zuhause so selbstständig als möglich leben können, oft mit Haushaltshilfen und Betreuern vermengt. Diese Sparte der Pflege verfügt ebenfalls über herausragende medizinisch-pflegerische Kompetenzen, die nicht nur wahrgenommen, sondern auch entsprechend entlohnt werden müssen.

Just-In-Time-Prinzip nicht für die den Gesundheitssektor
geeignet

Die Versorgung chronisch Kranker und Pflegebedürftiger im extramuralen Bereich kann nicht auf einem Just-In-Time-Prinzip beruhen sondern muss vorausschauend und mit Puffern versehen, verstanden werden. Versorgungsengpässe, wie sie zu Beginn der Pandemie bei Schutzmasken und Schutzkleidung herrschen, zeigen diese blinden Flecken auf. Das Gesundheitssystem ist kein industrieller Fertigungskomplex und kann auch nicht als solcher gehandhabt werden. Kosteneffizienz und wirtschaftliches Arbeiten sind wichtig, können aber nicht immer als oberstes Ziel angesetzt werden.

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