KV-Abschluss Metallgewerbe: Neuer Mindestlohn von 2.000 Euro
Wien (OTS) – Die Kollektivvertragsverhandlungen des Metallgewerbes konnten am 9. Oktober in der ersten Runde abgeschlossen werden. Die Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) erreichte für die rund 110.000 Arbeiterinnen und Arbeiter Lohnerhöhungen von 1,45 Prozent. Der neue Mindestlohn liegt nun bei 2.000 Euro.++++
Lehrlingsentschädigungen, Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen ebenfalls um 1,45 Prozent. Die Nachtarbeitszulage und die Zulage für die dritte Schicht werden um 6,22 Prozent erhöht. Ebenso gibt es die Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen, statt der Ist-Lohnerhöhung zusätzliche Freizeit zu vereinbaren. Voraussetzung für diese individuelle Freizeitoption ist eine Betriebsvereinbarung.
„Angesichts der Wirtschaftskrise hatten bei dieser Lohnrunde der Erhalt der Kaufkraft und die Sicherung von Arbeitsplätzen für uns oberste Priorität“, sagt PRO-GE Verhandlungsleiter Rainer Wimmer. Der neue Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Der Geltungsbereich des Kollektivvertrags betrifft viele verschiedene Berufsgruppen: Unter anderem Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der Installateure.
„Der vorliegende Abschluss ist auch ein Zeichen funktionierender Sozialpartnerschaft, die in schwierigen Zeiten für Sicherheit, Stabilität und Verlässlichkeit sorgt „, so Wimmer. Der Kollektivvertrag gilt für rund 110.000 ArbeiterInnen und 18.500 Lehrlinge im Metallgewerbe und umfasst auf Unternehmensseite rund 45.000 Mitgliedsunternehmen aus elf Arbeitgeberverbänden.
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