Aschbacher: Weitere drei Wochen Sonderbetreuungszeit seit dieser Woche möglich
Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat die Sonderbetreuungszeit als Corona-Hilfsmaßnahme eingeführt, um Familien und pflegende Angehörige mit besonderen Betreuungspflichten zu unterstützen. Phase drei der Unterstützungsmaßnahme ist seit 1.Oktober in Kraft. Neu ist, dass der Bund die Hälfte der Kosten übernimmt. Informationen dazu können Familien seit dieser Woche auf der Homepage des Familienministeriums abrufen:
[https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ–Sonderbetreuu
ngszeit.html]
(https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ–Sonderbetreuu
ngszeit.html)
„Die Corona-Pandemie wird uns auch im Herbst und Winter begleiten, deshalb haben wir uns auf eine Verlängerung der Sonderbetreuungszeit bis Ende Februar 2021 geeinigt“, betont Familienministerin Christine Aschbacher. Die Sonderbetreuungszeit kann noch einmal bis zu drei Wochen beansprucht werden, wenn es etwa zu Schul-, Klassen- oder Gruppenschließungen, ganz oder teilweise kommt.
„Wichtig ist, dass Anträge auf Sonderbetreuungszeit unabhängig davon gestellt werden können, ob die Sonderbetreuungszeit schon für die erste und zweite Phase in Anspruch genommen wurde“, so Aschbacher weiter. „Unser Ziel ist es, Familien und Kinder bestmöglich zu unterstützen und Betreuungsengpässe bei steigenden Infektionszahlen zu verhindern. Daher haben wir uns als Bundesregierung auch darauf verständigt, die Hälfte der Kosten für Sonderbetreuungszeit zu übernehmen, statt bisher nur ein Drittel.“
„Ich ermutige daher sowohl Familien als auch Unternehmen von der Phase drei der Sonderbetreuungszeit Gerbrauch zu nehmen. Wir stellen dadurch mehr Flexibilität für Familien sicher und stärken familienfreundliche Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz“, schließt die Arbeits- und Familienministerin.
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