Novelle zum Epidemiegesetz gefährdet Redaktionsgeheimnis
Wien (OTS) – Der im Nationalrat vorgelegte Entwurf einer Novelle für das Epidemiegesetz gefährdet das Reaktionsgeheimnis und damit die Pressefreiheit in Österreich. „Es ist inakzeptabel, dass eine Bezirksverwaltungsbehörde unter dem Vorwand der Pandemie-Bekämpfung in Redaktionen ‚in alle Unterlagen Einsicht nehmen kann'“, sagt Eike-Clemens Kullmann, Bundesvorsitzender der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp. „Auch wenn keine konkrete Absicht erkennbar ist, würde sich die Regierung mit diesem Kontrollmechanismus im Gesetz bei exzessiver Auslegung eine Handhabe schaffen, die Pressefreiheit auszuhebeln.“++++
Kritischer, seriöser Journalismus, der mögliche negative Entwicklungen in der Gesellschaft aufzeigt, lebt davon, Informationen zu erhalten. Diese kommen aber häufig von Menschen, die mit dieser Information nicht in Zusammenhang gebracht werden wollen – nicht zuletzt zum Schutz vor möglichen negativen Folgen für sie selbst. Der Schutz von Informanten wird mit dem Redaktionsgeheimnis gewährleistet. Dieses ist ein hohes Gut, das nicht aufs Spiel gesetzt werden darf. Doch genau das würde durch die Novelle möglich, wenn Behörden in „alle Unterlagen Einsicht nehmen“ können.
Die Journalistengewerkschaft befürchtet darüber hinaus, dass eine weitreichende Ermächtigung sogar vor dem Home-Office nicht Halt machen würde. Denn, auch wenn der private Wohnbereich eigentlich ausgenommen werden soll, könnten Juristen argumentieren, dass ein Arbeitszimmer eines Journalisten keinen privaten Wohnbereich darstellt.
„Der Paragraph 9, Abs.1 dieser Novelle muss daher umgehend geändert werden“, fordert Kullmann. Er appelliert zugleich an alle im Nationalrat vertretenen Parteien, klare Regelungen zum Schutz von Redaktionsgeheimnis und Persönlichkeitsrechten zu treffen.
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