AK: Darf’s ein bisserl mehr sein? – Aussackeln bei befristeten Mietverträgen im Altbau!
Wien (OTS) – Wer einen befristeten Mietvertrag in einem privaten Altbaumiethaus hat, zahlt in der Regel kräftig drauf. Denn VermieterInnen kassieren unrechtmäßige Aufschläge. Österreichische MieterInnen in Altbauwohnungen zahlen mindestens 140 Millionen Euro pro Jahr zu viel an Miete. Das hat die AK aufgrund des Mikrozensus der Statistik Austria berechnet. Die AK fordert einmal mehr: Aus für befristete Mietverträge bei Immobilienkonzernen, außer bei Eigenbedarf von Privatpersonen.
Österreichweit gibt es rund 95.400 befristete Mietverträge in privaten Altbaumiethäusern. Die AK hat aufgrund des Mikrozensus der Statistik Austria die Überzahlungen in rund neun von zehn dieser Verträge berechnet: In einer befristeten, privaten Altbaumietwohnung in Österreich zahlt ein Mieter oder eine Mieterin um durchschnittlich rund 1.690 Euro im Jahr zu viel an Miete (inklusive der Umsatzsteuer, die auf den überhöhten Mietzins zu zahlen ist).
„Das ist keine Bagatelle: Bei allen aufrechten, befristeten Mietverträgen in privaten Altbaumietshäusern zahlen Mieterinnen und Mieter in Österreich aufs Jahr gerechnet mindestens 140 Millionen Euro zu viel an Miete“, sagt Thomas Ritt, Leiter der AK Kommunalpolitik und Wohnen. Denn bei diesen befristeten Altbaumietverträgen wird gemäß unseren Berechnungen im Schnitt ein unrechtmäßiger Aufschlag von rund 35 Prozent kassiert.“
„Wer seine zu hohe Miete und damit seine Rechte einklagt, muss befürchten, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Viele machen das deshalb nicht. So wird Recht zu einer leeren Hülle!“, kritisiert Ritt. „Befristungen machen Wohnen nicht nur teuer, sondern auch unsicher. In derzeit ohnehin schon schwierigen Zeiten verschärft sich durch befristete Mietverhältnisse eine langfristige Lebensplanung für viele Familien, vor allem für junge. Es ist auch nachteilig, wenn Familien durch erzwungene Umzüge ihre sozialen Netze und das schulische und gesellschaftliche Umfeld verlieren. Immerhin ist langfristiges und leistbares Wohnen eine wesentliche Voraussetzung für sichere Lebensbedingungen“, sagt der Wohnexperte.
Die AK will ein Aus für befristete Mietverhältnisse:
Privatpersonen, die nicht mehr als drei Wohnungen haben, sollen aber davon ausgenommen sein. Dort können Befristungen wegen des zukünftigen Eigenbedarfes, etwa für Kinder und Enkelkinder, zulässig bleiben.
Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.
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