NEOS-Forderung an Ministerin Aschbacher: Kinderbetreuung muss garantiert sein | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

NEOS-Forderung an Ministerin Aschbacher: Kinderbetreuung muss garantiert sein

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Wien (OTS) – Mehr als irritiert zeigt sich NEOS-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger auf Aussagen von Ministerin Aschbacher in der heutigen „Presse“: „Die Familienministerin hat offensichtlich kein Interesse daran, dass sich Väter stärker in die Kinderbetreuung einbringen – und das ist eine frauenpolitische Selbstaufgabe“, schließt Meinl-Reisinger aus der Aussage der Ministerin, dass Familien selbst entscheiden sollen, welche Werte ihnen wichtig seien. „Was genau will uns Aschbacher damit sagen? Dass sich Frauen entscheiden müssten, ob ihnen die Karriere oder ihre Kinder wichtiger sind? So rückständig ist die Volkspartei mittlerweile wieder? Echte Wahlfreiheit ist wichtig, aber dafür müssen von der Politik Anstrengungen unternommen werden, die die Väterbeteiligung zu erhöhen. Andere Länder wie Schweden zeigen seit Jahrzehnten, wie es geht.“

Nicht nur die Kinderbetreuung, auch die Sonderbetreuung während der Corona-Zeit sei hauptsächlich Frauensache gewesen. „Es müssen mehr Anreize gesetzt werden, damit es hier zu einer faireren Aufteilung innerhalb der Familien kommen kann. Mit hohlen Phrasen und Wünschen, dass mehr Väter Betreuungszeit in Anspruch nehmen sollen, ist es schlicht nicht getan. Den Worten müssen endlich auch Taten folgen“, betont Meinl-Reisinger.

Die angekündigte Verlängerung der Sonderbetreuung begrüßt Meinl-Reisinger grundsätzlich, allerdings „darf die Sonderbetreuung nicht zu einer Sonderbelastung für Frauen und Kinder werden“, warnt Meinl-Reisinger. „Die Zeit der Improvisation muss jetzt vorbei sein – es muss eine Betreuungsgarantie für alle Kinder vom Kindergartenalter bis zum Ende der Schulpflicht geben“, fordert Meinl-Reisinger. „Die Kurz-Regierung darf die alleinige Verantwortung für unsere Kinder nicht noch einmal den Eltern und hier vor allem den Müttern umhängen. Natürlich wird es Situationen geben, in denen eine Betreuungspflicht zu Hause notwendig sein wird – das muss aber jedenfalls die Ausnahme bleiben“, warnt Meinl-Reisinger abschließend.

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