Wien-Wahl 2020 – Ab 4. August Einsichtnahme in das Wiener Wählerverzeichnis möglich
Wien (OTS) – Im Laufe der vergangenen Woche wurden von der Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten die Hauskundmachungen an die Post zum Aushang in den Wiener Häusern übergeben. Diese informieren darüber, wie viele Wahlberechtigte in einer Wohnung im jeweiligen Haus im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer in seinem Haus keine Kundmachung findet, kann sich an die Hotline des Postkundenservices unter der Telefonnummer 0800 010 100 oder an das zuständige Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes wenden. Die Hauskundmachung wird dann neu ausgehängt.
Berichtigungsverfahren
Vom 4. bis 13. August 2020 liegt das Wählerverzeichnis in den Magistratischen Bezirksämtern zur Einsicht auf. Im 2., 4., 6., 8., 9., 14. und 19. Bezirk gibt es eigene Auflegungsstellen außerhalb des Bezirksamtes.
Innerhalb dieses Zeitraums kann jede Person in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen. Wird festgestellt, dass eine Eintragung im Wählerverzeichnis nicht richtig ist oder fehlt, kann von jeder Person mit Hauptwohnsitz in Österreich unter Angabe ihres Namens und der Wohnadresse beim zuständigen Wahlreferat schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eine Eintragung, Berichtigung oder Streichung im Wählerverzeichnis beantragt werden.
Die Magistratischen Bezirksämter und die Auflegungsstellen sind während des Berichtigungsverfahrens zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Dienstag 4. August 2020, 8 bis 18 Uhr
- Mittwoch 5. August 2020, 8 bis 18 Uhr
- Donnerstag, 6. August 2020, 8 bis 19 Uhr
- Freitag, 7. August 2020, 8 bis 18 Uhr
- Samstag, 8. August 2020, 8 bis 12 Uhr
- Montag, 10. August 2020, 8 bis 19 Uhr
- Dienstag, 11. August 2020, 8 bis 18 Uhr
- Mittwoch, 12. August 2020, 8 bis 18 Uhr
- Donnerstag, 13. August 2020, 8 bis 19 Uhr
Weitere Informationen (z. B. über die Adressen der Wahlreferate und Auflegungsstellen) erhalten Sie beim Stadtservice Wien unter der Telefonnummer 01/4000-4001 bzw. im Internet unter www.wien.gv.at/wahlen. (Schluss)
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