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Rechtswidrige Pop-up-Radwege?

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Wien (OTS) – Verkehrswissenschafter Ernst Pfleger kommentierte im Kurier-podcast zu den steigenden Unfällen mit Radfahrern auch die umstrittenen Pop-up-Radwege. Entsprechend dem §43 der StVO muss die Behörde abwägen, ob eine bestimmte Maßnahme aufgrund der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs erforderlich ist. Bei den Pop-up-Radwegen in der Hörlgasse und auf der Praterstraße sieht er die Rechtsgrundlage nicht erfüllt. Auch die temporären Radwege in der Lasallestraße und Wagramer Straße beurteilt er als problematisch.

“Ich behaupte sogar, dass dieser Pop-up-Radweg nicht gesetzeskonform ist.”

Verkehrsexperte Ulrich Leth: “Wenn die Pop-up-Radfahrstreifen nicht gesetzeskonform sind, sind es Mehrzweckstreifen auch nicht. Und dann wird’s lustig.”

Das Büro Hebein sieht keine Gesetzeswidrigkeit und beruft sich auf den Paragraph 44a (Vorbereitende Verkehrsmaßnahmen).

Am stadtpolitik.wien-Blog: [Rechtswidrige Pop-up-Radwege?]
(https://stadtpolitik.wien/pop-up-radwege/)

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