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Lehner: SVS startet mit Teleordination

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Wien (OTS) – „Mit Juli 2020 startet die SVS mit Teleordination. SVS-Vertragsärzte können via elektronische Kommunikationsmittel ihre Patienten beraten und dies entsprechend abrechnen“, erklärt SVS-Obmann Peter Lehner. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) haben sich jüngst über den Teleordinationstarif geeinigt. Der Vertragsarzt kann für eine Ordination via Telefon oder andere elektronische Kommunikationsmittel 13 Euro abrechnen. Die Voraussetzung: Die Kommunikation erfolgt zwischen Patienten und Arzt und kann nicht etwa über eine Assistentin abgewickelt werden, da es sich bei der Teleordination um ein ärztliches Beratungsgespräch handelt. „Die Einigung unterstreicht unseren Standpunkt, dass die Nutzung neuer Kommunikationsformen folgerichtig bedeutet, dass alle Grund- und Gesprächsleistungen abrechenbar sein müssen, egal ob sie telemedizinisch erbracht wurden oder anderweitig“, sagt der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Johannes Steinhart.

Die Teleordination ist bei ausschließlichen Beratungstätigkeiten ohne Notwendigkeit einer Untersuchung oder etwa bei Befundnachbesprechungen abrechenbar. Es darf keinen Zweifel an der Grundlage der medizinischen Entscheidung geben. Die Regelung gilt für Allgemeinmediziner und Fachärzte, ausgenommen Labormediziner und Radiologen, und ist vorerst mit 31.12.2021 befristet.

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