Krainer (SPÖ), Hafenecker (FPÖ) und Krisper (NEOS) zu ÖVP-Leak und Ergebnissen der Prüfung durch IT-Experten | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Krainer (SPÖ), Hafenecker (FPÖ) und Krisper (NEOS) zu ÖVP-Leak und Ergebnissen der Prüfung durch IT-Experten

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Wien (OTS) – In einer gemeinsamen Presseerklärung der Fraktionen von SPÖ, FPÖ und NEOS im Untersuchungsausschuss geben die Fraktionsführer_innen Kai Jan Krainer, Christian Hafenecker und Stephanie Krisper heute, Mittwoch, bekannt, dass die drei Fraktionen in einer gemeinsamen, abgestimmten Aktion allesamt jenes Dokument, das in der letzten Sitzung vor der Sommerpause im Rahmen seiner Befragung vom Oberstaatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Gregor Adamovic vorgelegt wurde und bei welchem der massive Verdacht besteht, dass es von Seiten der ÖVP illegal und unter Bruch der Verfahrensordnung des U-Ausschusses an die Medien gespielt wurde, von IT-Experten der drei Fraktionen überprüfen haben lassen und mit den Ergebnissen des Berichtes der WKStA und deren forensischer Untersuchung verglichen haben, welche dem Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden.

„Die technischen Untersuchungen der Fraktionen von SPÖ, FPÖ und NEOS und deren IT-Experten haben zu denselben Erkenntnissen geführt. Die einzeln erfolgten Datenauswertungen von SPÖ, FPÖ und NEOS ergaben inhaltlich ebenso identische Ergebnisse. Wir können daher nunmehr klar und eindeutig sagen: Das der WKStA per USB-Stick und Begleitschreiben anonym zugespielte PDF-Dokument „<a>Sachstandsbericht der SOKO Tape vom Dezember 2019</a>“ mit dem Wasserzeichen der ÖVP stammt unbestreitbar und unwiderlegbar aus dem ÖVP-Parlamentsklub und ist direkt der ÖVP-Fraktion im Untersuchungsausschuss zuzuordnen. Eine Fälschung oder illegale Datenkopie und Weitertgabe durch Dritte oder unbefugte externe Personen kann zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Der technische Fingerabdruck weist stattdessen eine einzige politische Farbe auf und die ist Türkis“, so die Fraktionsführer_innen Krainer (SPÖ), Hafenecker (FPÖ), und Krisper (NEOS) in ihrer gemeinsamen Stellungnahme.

Technische Analyse: Der USB-Stick kommt aus der ÖVP

Die Ergebnisse der technischen Untersuchungen der IT-Experten der Fraktionen von SPÖ, FPÖ und NEOS im Detail und im Vergleich mit den Ergebnissen der forensischen Untersuchung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft:

Der Dateiname der PDF-Datei ist bei allen Fraktionen identisch (123_001-0013) und deckt sich mit dem Dateinamen jener PDF-Datei, die an die WKStA übermittelt wurde und das Wasserzeichen der ÖVP aufweist. Aus den Metadaten lässt sich der genaue Zeitpunkt der Erstellung des PDF, die verwendete PDF-Version, die verwendete Ghostscript sowie der Ersteller der Datei herausfinden. Die Analyse dieser Metadaten seitens der IT-Experten innerhalb der einzelnen Parteien ergibt bei allen Fraktionen dasselbe Ergebnis. Die Auswertung der Metadaten ist im Inhalt zudem deckungsgleich mit den Metadaten jenes PDF, das an die WKStA übermittelt wurde und das Wasserzeichen der ÖVP aufweist. So ist der genaue Zeitpunkt der Erstellung der PDF-Dateien für die einzelnen Fraktionen durch die Mitarbeiter der Parlamentsdirektion der 26. Februar 2019. Das gleiche Datum trägt das der WKStA zugegangene PDF-Dokument mit ÖVP-Wasserzeichen. Auch die verwendete PDF-Version ist bei allen einheitlich, konkret die Version 1.3, was deshalb auffällig ist, weil sie laut heutigem IT-Stand als veraltet gilt und nur noch selten angewendet wird. Die zur Rasterisierung der PDF-Dateien verwendete Ghostscript-Version lautet 9.15 und wurde bei der Bearbeitung des Dokuments für alle Fraktionen angewendet – auch bei dem ÖVP-Dokument, das der WKStA zugespielt wurde. Als Ersteller der Datei ist außerdem bei allen Fraktionen und ebenso beim ÖVP-Dokument der WKStA „libtiff / tiff2pdf – 20060323“ im PDF angeführt.

Eine Durchsicht der Dateiherkunft und Erstellung kommt ebenso zum Schluss, dass die PDF-Dateien den einzelnen Fraktionen im Untersuchungsausschuss, versehen mit dem Wasserzeichen der jeweiligen Partei als Empfänger, alle von Seiten der gleichen Quelle den einzelnen Fraktionen zugegangen sind und dieselbe Herkunft haben, nämlich die der zuständigen Parlamentsdirektion. Das gilt auch für die PDF-Datei mit dem Wasserzeichen der ÖVP, welche der WKStA zugespielt wurde.

Entscheidend ist auch, dass jeder Zugriff auf ein Dokument seitens der Parlamentsdirektion protokolliert wird – in der betreffenden Causa auf die PDF-Datei „Sachstandsbericht der SOKO Tape vom Dezember 2019“ – sowie seitens der Parlamentsdirektion ebenso gespeichert wird, durch welche Person dieser Zugriff wann geschah. Kurzum: Sowohl der Parlamentsdirektion als auch der ÖVP muss bekannt sein und ist es auch, über welche Zugangsdaten von welcher Person im ÖVP-Parlamentsklubs zu welchem Zeitpunkt auf die in Diskussion befindliche PDF-Datei zugegriffen wurde.

Anhaltendes ÖVP-„Dirty Campaigning“ gegen die WKStA

Krainer (SPÖ), Hafenecker (FPÖ) und Krisper (NEOS) erinnern in diesem Zusammenhang an das des dem USB-Stick beigelegte Schreiben, wonach der vom Leiter der SOKO Tape verfasste Sachstandsbericht, der nur gegenüber der WKStA Kritik übt, genau dieser aber niemals vorgelegt wurde, vonseiten der ÖVP gezielt aus dem U-Ausschuss an Journalisten hinaus gespielt und verteilt wurde, um „Dirty Campaigning“ gegen die WKStA zu betreiben, für schlechte Berichterstattung über diese zu sorgen und sie in einem medialen, öffentlich möglichst negativen Licht dastehen zu lassen. „Dieser Vorfall reiht sich ein in eine ganze Kaskade an Aktionen, Maßnahmen und Angriffen der ÖVP gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Bekannt sind davon der schriftlich per Mail verfasste Wunsch von Sektionschef und ÖVP-Verbindungsmann im Justizministerium, Christian Pilnacek, an seinen Vertrauten, den Leiter der Oberstaatsanwalt Wien, Johann Fuchs, aktiv negative Medienarbeit seitens der Justiz gegen einer ihrer eigenen Behörden zu starten. In diesem Zusammenhang ergibt auch das einige Zeit später erfolgte Hintergrundgespräch von Bundeskanzler Sebastian Kurz Sinn, in der die WKStA schlecht geredet wurde und Kurz von „roten Netzwerken“ in der <a>WKStA</a> fabulierte.

Was den jüngsten Vorfall der Weitergabe von vertraulichen Akten durch die ÖVP besonders problematisch macht und daher für alle Fraktionen im Ausschuss Thema sein muss, ist, dass das gezielte Zuspielen des Dokumentes an Medien perfekt zu der seitens der ÖVP und deren Fraktionsführer Wolfgang Gerstl von Beginn an verfolgten Strategie der gezielten Diffamierung der WKStA, der ständigen Angriffe und Attacken sowie dem dauernden Vorbringen schwerer Vorwürfe und Unterstellungen gegen deren Staatsanwälte, Mitarbeiter und leitenden Führungspersonen passt. Seitens der ÖVP wird dabei bewusst ignoriert, dass die Ergebnisse des Ausschusses über die Arbeit der WKStA völlig anderslautend sind, was von Desinteresse an echter Aufklärung zeugt und einen Missbrauch des Untersuchungsausschusse als Quelle von Dokumenten, die seitens der ÖVP für Angriffe gegen von ihr ausgemachte vermeintliche Feinde und Gegner genutzt werden können.

Es muss neben einer vollen, auch zugesagten, aber bis heute nicht stattgefundenen Aufklärung seitens der ÖVP über den Leak-Vorfall auch Konsequenzen innerhalb der ÖVP-Fraktion geben und die Verantwortlichen müssen festgemacht und zur Rechenschaft gezogen werden. Daher ist die ÖVP zur zugesagten, vollen Aufklärung verpflichtet und hat diese umgehend stattzufinden. Weiters ist die ÖVP zum sofortigen internen Handeln aufgefordert und sind die Verantwortlichen umgehend aus dem Untersuchungsausschuss auszuschließen sowie ist ihr Zugang zu Akten und Daten des Ausschusses sofort zu kappen.

Kurz und Sobotka müssen Konsequenzen ziehen

„Auch der Vorsitzende des Ausschusses, Wolfgang Sobotka, sowie der Parteiobmann der ÖVP, Bundeskanzler Sebastian Kurz, sind hier in die Pflicht zu nehmen. Es ist durch die Protokollierung eines jeden erfolgten elektronischen Zugriffs auf ein Dokument des Ausschusses und über welche persönlich ausgestellten Login-Zugangsdaten dieser Zugriff erfolgte, eine Rückverfolgung rasch und einfach und sofort durchführbar und die Verantwortlichen innerhalb der ÖVP schnell ausfindig zu machen“, erklären die Fraktionsführer_innen von SPÖ, FPÖ und NEOS und fügen zusammenfassend an: „Die ÖVP hat eine verbindliche, rechtsgültige Erklärung sowie einen Bericht über die Ergebnisse der erfolgten internen Aufklärung der Ursachen und Hintergründe des Daten-Leaks sowie die intern daraus gezogenen Konsequenzen und die Benennung der Verantwortlichen samt Konsequenzen für diese gegenüber dem Untersuchungsausschuss schriftlich vorzulegen.“ Dies alleine auf Basis der geltenden, rechtlich verbindlichen Verfahrensordnung für den Untersuchungsausschuss, die eine Klassifizierung zwischen 1 und 5 für alle Dokumente und Schriftstücke vorsieht, die dem U-Ausschuss vorgelegt werden, etwa seitens der Justiz, der Staatsanwaltschaften und der Ermittler des Bundeskriminalamtes, um Vertraulichkeit und falls nötig auch die Geheimhaltung von Dokumenten und Schriftstücken und deren Inhalt zu garantieren. Selbige Garantie muss auch für die Rechte von Auskunftspersonen abgegeben werden können. Die Einhaltung der Verfahrensordnung und deren volle Geltung sicherzustellen sowie damit einhergehend die Aufklärung über den Leak der ÖVP durchzuführen, welcher einen Bruch der Verfahrensordnung darstellt, ist für die Fortsetzung der Arbeit des U-Ausschusses daher unabdingbar. Die Fraktionsführer_innen von SPÖ, FPÖ und NEOS betonen abschließend, dass dies alleine deswegen dringender denn je sei, weil im Herbst das besonders heikle Ibiza-Video in seiner vollen Version dem Untersuchungsausschuss übermittelt wird und auch andere äußerst brisante Dokumente und schriftliches Material von Ermittlern und Staatsanwaltschaften auf dem Weg in den Ausschuss sind.

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