„Equal Pension Day“ in Niederösterreich am 27. Juli 2020
St. Pölten (OTS) – Kommenden Montag wird in Niederösterreich zum sechsten Mal der „Equal Pension Day“ begangen. „Der ‚Equal Pension Day‘ markiert jenen Tag, an dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben wie Frauen erst am Jahresende. Heuer fällt er auf den 27. Juli“, erklärt Frauen-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Der Aktionstag soll auf die aktuelle Situation von Frauen in Bezug auf Gleichstellung beim Einkommen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufmerksam machen.
„Altersarmut ist in vielen Fällen weiblich. Hauptursache für die geringere Pensionsauszahlung ist eine schlechtere Bezahlung sowie die ungleiche Verteilung von Haus- und Pflegearbeit, weshalb sich Frauen oft nur eingeschränkt oder gar nicht am Arbeitsmarkt beteiligen können“, so Teschl-Hofmeister. Für die Pensionshöhe ist sowohl die Einkommenshöhe als auch die Zahl der Beitragsmonate relevant. Derzeit liegt die durchschnittliche Brutto-Pensionshöhe der Neuzugänge bei Männern bei 2.051 Euro und bei Frauen bei 1.173 Euro. „Frauen bekommen demnach durchschnittlich 42,82 Prozent weniger Pension als Männer“, hält die Landesrätin fest.
Das aktuelle Pensionssystem ist auf ein Erwerbsleben in Vollzeit und ohne Unterbrechungszeiten ausgelegt, die Mehrheit der Eltern ist heute berufstätig, das stellt viele vor eine große Herausforderung. Die Unterstützung der Familien beim Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf hat für das Land Niederösterreich oberste Priorität. Dies spiegelt sich im blau-gelben Familienpaket und dem darin forcierten Ausbau der Kleinstkinderbetreuung wider. „Jungen Mädchen und Frauen raten wir außerdem zu Mut bei der Wahl neuer Ausbildungswege. Besonders der technisch-handwerkliche Bereich bietet gute Karriere-und Verdienstmöglichkeiten, ist aber immer noch männerdominiert“, erklärt Teschl-Hofmeister. Mit dem „Girls´ Day“, „HTL4girls“ und sogenannten „TechDatings“ sensibilisiert Niederösterreich seine Schülerinnen, das Lehrpersonal und besonders auch die Eltern, Mädchen die gesamte Bandbreite aller Lehrberufe und Ausbildungen zugänglich zu machen.
Auch die Möglichkeit eines Pensionssplittings kann angedacht werden. Eltern können für die Jahre der Kindererziehung ein freiwilliges Pensionssplitting vereinbaren. Das bedeutet, dass jener Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre nach der Geburt des Kindes bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lässt. Die Jahreshöchstbeitragsgrundlage darf dabei nicht überschritten werden. Die Übertragung muss bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres des Kindes bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.
Nähere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at.
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