Anschober/Edtstadler zu den heutigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Anschober/Edtstadler zu den heutigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes

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Wien (OTS) – Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Die heutigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes haben unterschiedliche Auswirkungen. Sie bestärken durch eine Bestätigung des Covid-19-Maßnahmengesetzes die Grundlinie unserer Arbeit, sie erklären aber teilweise Regelungen von nicht mehr in Geltung stehenden Verordnungen für rechtswidrig. Dies hat für die Gegenwart aufgrund der fehlenden aktuellen Gültigkeit der Verordnungen keine unmittelbaren Auswirkungen, wird aber sehr wohl umfassend in unserer zukünftigen Arbeit beachtet werden. In diesem Sinn ist es begrüßenswert, dass der Verfassungsgerichtshof auch Gesetzesregelungen untersucht hat, die nicht mehr wirksam sind. Die Frage der Auswirkung auf laufende Verfahren sowie bereits ausgesprochene Strafen prüfen wir derzeit. Unser Ziel ist eine bürgerfreundliche Regelung. Bei der Bekämpfung der schwersten Pandemie seit hundert Jahren war und ist enormer Zeitdruck gegeben. Die Grundlage für die gesetzten Maßnahmen bildete das Covid-19-Maßnahmengesetz. Die Verfassungskonformität seiner Bestimmungen wurde heute vom Verfassungsgerichtshof bestätigt. Der Verfassungsgerichtshof erklärt Betretungsverbote grundsätzlich für zulässig und es für legitim, das Recht auf persönliche Freizügigkeit einzuschränken, wenn es wichtigen öffentlichen Interessen dient (in diesem Fall dem Gesundheitsschutz). Jedoch sei im Maßnahmengesetz eine Ermächtigung des Betretungsverbotes für ‚bestimmte Orte‘ geschaffen worden. In der Verordnung wurde hingegen das Betretungsverbot für alle öffentlichen Orte formuliert und erst anschließend Ausnahmen angeführt. In diesem Sinn wäre in der Verordnung eine bestimmtere Differenzierung der betroffenen öffentlichen Orte erforderlich gewesen. Wir werden die aktuelle Entscheidung auch in diesem Punkt auf Auswirkungen bei den abgeschlossenen bzw. laufenden Strafverfahren überprüfen und für die Zukunft die Grundaussagen des Urteils in unserer Arbeit vollinhaltlich berücksichtigen.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler: „In einem Rechtsstaat hat jede und jeder das Recht, Gesetze und Verordnungen anzufechten. Dass dieses Recht genutzt wird zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert. Der VfGH hat festgestellt, dass die angefochtenen Normen in weiten Teilen verfassungskonform waren. Laut VfGH hat der Gesetzgeber zur Bekämpfung der COVID-19 Krise einen weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum. Daher ist das im März vom Parlament verabschiedete COVID-19 Maßnahmengesetz verfassungskonform. Darüber hinaus stellt der VfGH fest, dass Teile der bereits außer Kraft getretenen COVID-19 Verordnungen nicht gesetzeskonform waren. In noch laufenden Verfahren, die von den aufgehobenen Bestimmungen betroffen sind, wird dies zu berücksichtigen sein. Ich bin davon überzeugt, dass alle Beteiligten stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Es war richtig und notwendig, dass die Bundesregierung schnelle und effektive Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus gesetzt hat, um eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern und damit Menschenleben zu retten“, sagt Verfassungsministerin Karoline Edtstadler am Mittwoch bezugnehmend auf die heute veröffentlichte Erkenntnis des VfGH zu den COVID-19 Maßnahmen.

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