Seemayer: Zugang zu heimischen Seen muss für alle möglich sein – Attersee-Ufer schon zu 76 Prozent privat
Wien (OTS/SK) – Dringenden Handlungsbedarf in Sachen öffentlicher Zugang zu den Seen sieht der oberösterreichische SPÖ-Abgeordnete Michael Seemayer: „Unsere naturnahen Seen und Flüsse sind wichtig für die Erholung der einheimischen Bevölkerung und für den Tourismus. Trotzdem werden die öffentlichen Seezugänge nach wie vor eingeschränkt und verknappt.“ So sind etwa die Uferflächen am Wörthersee zu 82 Prozent, am Attersee zu 76 Prozent in Privatbesitz. Seemayer fordert ein klares Umdenken, auch bei den Österreichischen Bundesforsten: „Die Österreichischen Bundesforste sind im Besitz vieler Seezugänge, die sie an Private vermieten oder verpachten. Es muss geprüft und überlegt werden, solche Pachtverträge künftig auslaufen zu lassen, damit diese Flächen dann wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können.“ ****
Ein Vorgehen der österreichischen Bundesforste wie es am Attersee vorkam, lehnt Seemayer dagegen ab: „An öffentlichen Seezugängen Luxuswohnungen mit privatem Seezugang zu errichten, wie es in Weyregg der Fall ist, geht aus meiner Sicht gar nicht! Wenn wir die Qualität der heimischen Gewässer mit dem Geld der österreichischen SteuerzahlerInnen erhalten und verbessern, dann muss auch der Zugang für alle möglich sein und nicht nur für ein paar Wenige, die sich den Zugang erkaufen!“
In der letzten Nationalratssitzung vor der Sommerpause stand nämlich eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes auf der Tagesordnung. Mit dieser werden finanzielle Mittel für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Selbstreinigungskraft der heimischen Gewässer sowie zur Erhöhung des Wasserrückhaltes in der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt über den Wasserwirtschaftsfonds und beträgt bis 2027 insgesamt 200 Mio. Euro. SPÖ-Abgeordneter Michael Seemayer begrüßt diese Finanzierungsmaßnahme, merkt aber auch an: „Die 200 Mio. Euro sind dringend notwendig, werden aber nicht ausreichen, um die Ziele der Wasserrahmen-Richtlinie zu erfüllen.“ Zudem kritisierte Seemayer das fehlende Mitspracherecht der Bundesländer: „Ein gutes Viertel dieses Fonds wird von den Ländern und Gemeinden beigesteuert. Trotzdem wurde die Gesetzesnovelle von der Regierung ohne Begutachtungsverfahren und das Einholen von Stellungnahmen beschlossen. Das ist schon bedenklich!“(Schluss) up/ah
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