Ernst-Dziedzic: Außenpolitischer Ausschuss fordert Einsatz für LGBTI-Rechte in Polen
Wien (OTS) – „Rund ein Drittel der Staatsfläche Polens rühmt sich mit der Bezeichnung ‚LGBTI-freie Zone‘. Der Außenpolitische Ausschuss des Nationalrats stellt klar: In Europa darf es null Toleranz für selbst ernannte Hass-Zonen geben. Außenminister Schallenberg ist nun gefordert, eine klare Sprache Richtung Polen zu sprechen“, so Ernst-Dziedzic, Grüne Vize-Klubchefin sowie Sprecherin für Außenpolitik, LGBTI- und Menschenrechte der Grünen. In Polen haben 93 Gemeinden und Landbezirke sowie fünf Bezirke zwischen März 2019 und Jänner 2020 durch Beschlüsse ihrer Gemeinde- und Landbezirksräte oder der Landtage das Gebiet ihres Amtsbereiches zu so genannten ‚LGBT-freien Zonen‘ erklärt.
„Das Ausmaß an Hass und Diskriminierung, das Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Europa erfahren, ist besorgniserregend. Wir müssen uns entschieden gegen den aktuellen queer-feindlichen Backlash stellen“ ‚ so Ernst-Dziedzic. Der gemeinsame Entschließungsantrag sei ein deutliches Zeichen gegen Hass-Zonen in Polen und für LGBTI-Rechte in Europa. „Besorgniserregend sind die Entwicklungen in mehreren europäischen Ländern. Der weltweite Backlash gegen hart errungene Rechte von Frauen, Minderheiten und LGBTI-Personen macht auch vor Europa nicht halt.“
Mit Ausnahme der FPÖ sprach sich der Außenpolitische Ausschuss für eine Ausschuss-Entschließung von Grünen und ÖVP aus, in der Außenminister Schallenberg aufgefordert wird, sich auf europäischer Ebene gegen jegliche Hetze gegen sexuelle und geschlechtliche Minderheiten einzusetzen und dabei insbesondere die Ausrufung von so genannten „LGTB-freien Zonen“ in Polen klar zu verurteilen. Zudem soll der Minister deutlich machen, dass die Menschenwürde sowie die Rechte von homosexuellen, bisexuellen, transgender und intergeschlechtlichen Personen von politischen Entscheidungsträger*innen zu achten sind.
„Den Angriffen auf LGBTI-Rechte in Polen, Ungarn oder Rumänien müssen wir uns entschieden entgegenstellen. Die Mitgliedstaaten der Union dürfen nicht von der Selbstverständlichkeit der Achtung von Menschenrechten abgehen“, so Ernst-Dziedzic abschließend.
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