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AK: Gutscheine für abgesagte Festivals – AK will Klärung

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Wien (OTS) – In der AK KonsumentInnenberatung zeigt sich:
Veranstalter bieten KonsumentInnen für abgesagte mehrtägige Festivals nur Gutscheine an. Das geht nach der Gesetzeslage bei einem Ticketpreis bis 70 Euro. Aber laut Veranstalter wäre es bei mehrtägigen teureren Events möglich, den Ticketpreis auf die einzelnen Tage aufzuteilen und dann – wenn der Tagespreis 70 Euro nicht übersteigt – nur einen Gutschein über den Gesamtbetrag auszustellen. Für die AK ein Widerspruch zum Gutschein-Gesetz – sie will Klärung: Ist das erlaubt oder müssen KonsumentInnen den über den 70 Euro Gutschein übersteigenden Betrag in bar erhalten?

Seit Mai gibt es für aufgrund der Corona-Pandemie abgesagte Veranstaltungen eine gesetzliche Gutschein-Regelung: Sie sieht bei Ticketpreisen bis zu 250 Euro einen Mix aus Gutscheinen und Bargeld vor. Bis zu 70 Euro müssen KonsumentInnen einen Gut-schein annehmen. Den darüber liegenden Betrag erhalten sie in bar.

Sommer, Sonne und Musik – doch heuer heißt es wegen Corona Aus für mehrtägige Musikfestivals. „Aus unserer Beratung wissen wir, Konsumentinnen und Konsumenten werden für abgesagte – oft teure – Festivals nur Gutscheine angeboten, obwohl sie explizit ihr Geld zumindest teilweise zurückhaben wollen“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Veranstalter berufen sich auf einen Bericht aus dem Justizausschuss. Darin wird erläutert, dass bei mehrtägigen Events der Ticketpreis auf die Tage aufgeteilt werden könne.
Ein Beispiel: Kostete ein Ticket für ein drei-Tage-Festival knapp 180 Euro, soll nur ein Gutschein über diesen Betrag ausgestellt werden. Denn demnach würde der Betrag auf die drei Tage aufgeteilt – der Wert für jeden Tag (je 60 Euro) würde unter 70 Euro liegen.

„Für uns ist das ein Widerspruch zum Wortlaut des Gutschein-Gesetzes“, betont Zgubic. „Das führt zu Rechtsunsicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten und muss rasch geklärt werden.“

Wenn der Gesetzgeber hier nicht rasch für Klarheit sorgt, wird die AK im Rahmen von Musterprozessen klären müssen, ob die Rechtsansicht der Veranstalter zutreffend ist, oder ob sie KonsumentInnen bei mehrtätigen Festivals den 70 Euro übersteigenden Be-trag in Geld refundieren müssen.

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

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