Hebein/Figl: Wiener Innenstadt bekommt ein neues Verkehrskonzept
Wien (OTS) – Wien geht voraus und setzt mit der ersten nachhaltig verkehrsberuhigten Innenstadt einer Großstadt im deutschsprachigen Raum einen historischen Schritt für die klimafreundliche Verkehrswende. Vizebürgermeisterin Birgit Hebein: “Was wir gestern gemeinsam mit Bezirksvorsteher Figl beschlossen haben, ist der Aufbruch in die autofreie Zeit. Die Innenstadt, der älteste Teil von Wien, geht als Erstes in eine Zeit ohne Abgase, ohne Autos.”
Bezirksvorsteher Markus Figl: “Es gab ein großes Bürgerbeteiligungsverfahren und viele Gesprächsrunden im Bezirk, auf denen unser Gesamtverkehrskonzept für die Innere Stadt basiert. Jetzt gibt es ein ordentliches Verfahren, in das sich alle einbringen können. Eine zügige Abwicklung ist wichtig, aber meine Priorität ist eine gute Lösung, mit der möglichst viele Menschen zufrieden sind.”
Verordnung noch vor der Wahl
Umgesetzt wird das neue Verkehrskonzept noch vor der kommenden Wahl. Ausgenommen vom Fahrverbot werden unter anderem AnrainerInnen des ersten Bezirks, öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Menschen mit Behinderung und Menschen, die außerhalb der Betriebszeiten der Öffentlichen Verkehrsmittel im ersten Bezirk arbeiten – etwa PolizistInnen oder ÄrztInnen.
Vor allem der Durchzugsverkehr wird stark reduziert: Insgesamt rechnet die Stadt Wien mit einem deutlichen Minus, das unmittelbar verspürbar sein wird. “Der unmittelbare Verkehrsrückgang wird bis zu 30 Prozent betragen”, sagt Hebein: “Die Klimakrise ernst nehmen, heißt verkehrspolitisch mutig zu handeln. Der Verkehr ist für über 40 Prozent des CO2-Ausstoßes in Wien verantwortlich. Mit einer autofreien Innenstadt atmen also auch unsere Kinder und Enkelkinder auf.”
Platz im öffentlichen Raum
Nicht nur der fließende, auch der ruhende Verkehr wird mit dem neuen Verkehrskonzept drastisch gesenkt. Im öffentlichen Raum dürfen in Zukunft etwa nur mehr AnrainerInnen, Menschen mit Behinderung und Fahrzeuge für Ladetätigkeiten parken. Die Maßnahme gibt den BewohnerInnen und BesucherInnen den Platz in der Inneren Stadt zurück. “Was mich hier besonders freut, ist, wie wir mit dieser Klimaschutzmaßnahme auch die Bedürfnisse ernst nehmen und Platz schaffen; zum Flanieren, Einkaufen, Joggen und Verweilen. Wir öffnen die Stadt, geben ihrer Schönheit mehr Raum gibt und den Respekt, der ihr gebührt”, so Hebein
Rücksicht auf unterschiedliche Bedürfnisse
“Niemand, der auf das Auto angewiesen ist, muss sich Sorgen machen”, sagt Birgit Hebein: Die ExpertInnen der Magistratsabteilungen haben gemeinsam mit Vizebürgermeisterin Hebein und Bezirksvorsteher Figl relevante Ausnahmegruppen definiert, die nicht vom Autoverbot in der Inneren Stadt betroffen sind. Dabei wurde eine ökonomisch vernünftige und sozial ausgewogene Lösung gefunden:
- AnainerInnen mit Hauptwohnsitz und eigenem Fahrzeug
- FahrzeugbesitzerInnen mit Stellplatznachweis in einer Garage
- Direkte Zufahrt zu einer privaten oder öffentlichen Garage im 1. Bezirk
- Unternehmen mit Betriebsstandort im ersten Bezirk, sofern ein Fahrzeug für den Betrieb erforderlich ist
- Unternehmen mit Betriebsstandort in einem anderen Bezirk mit notwendiger wiederkehrender Servicetätigkeit (Außendienst) im ersten Bezirk
- Beschäftigte, die außerhalb der Öffi-Betriebszeiten beruflich in den ersten Bezirk fahren müssen
- MitarbeiterInnen des Sozialdienstes für pflegetätigkeiten im ersten Bezirk
- Fahrzeuge mit Behindertenausweis
- Taxis und Gästewagen Gwerbe
- Fahrzeuge von Hotelgästen
- Diplomatenfahrzeuge
- Fahrzeuge für Ladetätigkeiten
- Fahrzeuge mit Spezial- und Sondernutzung (Einsatzfahrzeuge wie Rettung, Krankentransporte, Feuerwehr etc.; Müllabfuhr, Straßendienst etc.; Pannendienst, Post, Geldtransporte, Baufahrzeuge)
- Fahrzeuge mit Sonderbewilligung gem. StVO
- BesitzerInnen von Kraftfahrrädern mit Haupt- oder Nebenwohnsitz
im ersten Bezirk - Linienbusverkehr, Omnibusse mit entsprechender Einfahrtserlaubnis
- Fahrräder
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