Bestattungsversicherung 2.0
Wien (OTS) – * Rechtskräftiges OLG-Urteil gibt VKI-Klage Recht und kritisiert die unwiderrufliche Begünstigung eines Bestattungsunternehmens als intransparent und daher unzulässig
* Bestattungskostenversicherungen schon häufiger in der Kritik, insbesondere durch den VKI
* Vorsorge für den eigenen Todesfall findet in anderen Ländern (Frankreich, Großbritannien, Deutschland) häufig über direkte Ansparformen wie Treuhandlösungen statt
* In Österreich sind Treuhandkonten für Bestattungen noch wenig verbreitet, Benu als einer der wenigen Anbieter mit transparenter Lösung
Wien, 17. Juni 2020 – Ein heute bekannt gewordenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien erklärt eine Klausel im Bestattungskostenvorsorge-Produkt der Wiener Städtischen Versicherung für unzulässig. Die beanstandete Klausel sieht vor, dass der Versicherungskunde ein bestimmtes Bestattungsunternehmen mit der der Durchführung der Bestattung beauftragt und dass diese daher bis zur Höhe der Bestattungskosten an der Versicherungssumme bezugsberechtigt ist. Dieses Bezugsrecht können die Versicherungskunden aber nicht mehr ohne Zustimmung der Versicherung ändern. Das sei eine „gröbliche Benachteiligung“ des Versicherungsnehmers erklärt das OLG Wien und kritisiert v.a. die Intransparenz der verwendeten Klausel.
Es ist nicht das erste Mal, dass Begräbniskostenversicherungen für ihre mangelnde Transparenz kritisiert werden. Der Verein für Konsumenteninformation VKI hat bereits mehrmals darauf hingewiesen, dass auch die tatsächlichen Kosten einer solchen Versicherung intransparent sind. Er rechnete u.a. vor, dass bei einer Versicherungssumme von 5.000 bis 10.000 Euro bereits mehrere tausend Euro an Kosten für die Versicherung anfallen können und riet zu einem Vergleich und günstigeren Alternativen, bis hin zum Sparbuch (Quelle:
KONSUMENT 11/2017, „Bestattungskosten – Sparbuch schlägt Versicherung“).
Diese Alternative über ein Ansparkonto ist auch unter dem Aspekt einleuchtend, dass der Versicherungsfall bei einer Begräbniskostenversicherung ja in jedem Fall eintritt. D.h. es geht vorwiegend darum, für dieses sichere Ereignis in der Zukunft vorzusorgen und Geld anzusparen, um z.B. die eigene Familie zu entlasten. Auch international geht der Trend daher in Richtung einfacherer und transparenterer Sparformen, weiß Stefan Atz, Geschäftsführer von Benu Bestattung. Benu hat sich in letzter Zeit als Start-up im Bestattungsbereich einen Namen gemacht und bietet neben der modernen Planung und Abwicklung von Bestattungen (auch über das Internet) auch neue Lösungen für die Bestattungsvorsorge an. „In den meisten europäischen Ländern, v.a. in Großbritannien, Frankreich und Deutschland ist mittlerweile ein Treuhandkonto die beliebteste Variante für die Bestattungsvorsorge“, so Stefan Atz. Dabei werden die für das eigene Begräbnis angesparten und zurückgelegten Gelder durch einen externen Treuhänder verwaltet, der sicherstellt, dass das Geld nur für den Zweck des Wunschbegräbnisses verwendet wird. In Deutschland bietet sogar der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ein entsprechendes Produkt an.
In Österreich ist diese Variante noch kaum verbreitet. Benu bietet als einer der wenigen Anbieter ein Treuhandprodukt für die Bestattungsvorsorge an. Dieses wird über einen Bestattungsvorsorgevertrag geregelt, der transparent die Inhalte und Kosten der gewünschten Bestattung anführt. Zur Absicherung der Wunschbestattung werden die Kosten auf einem von der BDO Austria als Wirtschaftstreuhänder verwalteten Treuhandkonto hinterlegt. Die Kosten für die Errichtung des Vertrages und das Treuhandkonto betragen für den Kunden einmalig 99 Euro. Damit sollen die Vorteile der bestehenden Vorsorgeangebote (v.a. die Festlegung des Wunschbegräbnisses und die Entlastung der Familie) beibehalten werden – das aber einfach, transparent und kostengünstig.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Benu GmbH