Parlament: TOP im Nationalrat am 17. Juni 2020 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Parlament: TOP im Nationalrat am 17. Juni 2020

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Wien (PK) – Um die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Kulturbereich abzumildern, wollen die Abgeordneten in der Nationalratssitzung am 17. Juni das mittlerweile bereits 22. COVID-19-Gesetz beschließen. Vorgesehen ist die Einrichtung eines mit 90 Mio. € dotierten Unterstützungsfonds für KünstlerInnen. Zudem liegen dem Plenum mehrere Entschließungen aus dem Gleichbehandlungsausschuss vor. Dabei geht es unter anderem um die Fortführung der Informationsoffensive zur Verhinderung häuslicher Gewalt und eine Evaluierung der unterschiedlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf Frauen und Männer. Auch über den 43. Volksanwaltschaftsbericht und zahlreiche Rechnungshofberichte wird der Nationalrat beraten.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde zu den staatlichen Hilfen für die Austrian Airlines. Konkret hat die SPÖ das von ihr gewählte Thema mit „Mitten im Wirtschaftshilfen-Chaos versagt der Finanzminister auch bei der AUA: Kosten für die SteuerzahlerInnen, Gewinne für die Aktionäre“ betitelt.

Aktuelle Europastunde

In der Aktuellen Europastunde will die FPÖ unter dem Titel “ Österreichisches Steuergeld für sichere Grenzen und Arbeitsplätze anstatt des EU-Finanzierungswahnsinns“ über das EU-Budget und europäische Finanzhilfen diskutieren.

43. Bericht der Volksanwaltschaft

Wie aus dem 43. Bericht der Volksanwaltschaft hervorgeht, haben sich im vergangenen Jahr 16.641 Menschen an die Volksanwaltschaft gewandt. 9.582 Prüfverfahren wurden abgeschlossen und dabei in 1.430 Fällen Missstände in der Verwaltung festgestellt. Das betrifft 15% aller Beschwerden. Die meisten Anliegen betrafen den Bereich Arbeit, Soziales und Gesundheit (29%). Hier drehten sich die Beschwerden insbesondere um Pflegegeldeinstufungen, Pensionen und Arbeitslosengeld. Im Bereich der Justiz (22%) wurden großteils Fälle in Justizverwaltung, Strafvollzug und Verfahrensverzögerungen geprüft und bei der Inneren Sicherheit (20%) waren häufig das Fremden- und Asylrecht und die Polizei betroffen. Im Zusammenhang mit dem Heimopferrentengesetz hat die Volksanwaltschaft 550 Anträge geprüft.

Seit mehreren Jahren ist die Volksanwaltschaft auch dafür zuständig, überall dort, wo Menschen festgehalten werden, die Einhaltung von Menschenrechten präventiv zu prüfen. Das betrifft nicht nur Justizanstalten und Polizeianhaltezentren, sondern etwa auch Alten-und Pflegeheime sowie Behinderteneinrichtungen. Allerdings mussten die Kontrollbesuche zuletzt aufgrund der COVID-19-Pandemie im Sinne der Risikovermeidung eingeschränkt werden. Weiterhin viel Kritik übt die Volksanwaltschaft jedenfalls an den Justizanstalten und am Maßnahmenvollzug, hier mangle es u.a. an personellen Ressourcen.

Die Abgeordneten interessierten sich im Ausschuss auch für Beschwerden infolge der Corona-Krise. Bis zu den Ausschussberatungen Anfang Juni waren laut den drei Volksanwälten 247 derartige Beschwerden eingelangt, wobei sie noch einen Anstieg erwarten. Neuerlich gefordert wurde von der Volksanwaltschaft eine Ausweitung ihrer Prüfkompetenzen auf Unternehmen und Organisationen, die sich überwiegend im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, wie etwa Verkehrsbetriebe.

Unterstützungsfonds für Künstlerinnen und Künstler

Um die negativen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Kulturbereich abzufedern, ist die Einrichtung eines mit 90 Mio. € dotierten Unterstützungsfonds für Künstlerinnen und Künstler in Aussicht genommen. Damit will die Politik freischaffenden KünstlerInnen unter die Arme greifen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage gelangt sind. Ein entsprechender Gesetzesantrag von ÖVP und Grünen erhielt im Kulturausschuss trotz teilweiser Kritik der Opposition einhellige Zustimmung. Nähere Regelungen zur Antragstellung sowie zur Berechnung und zur Dauer der Förderung werden per Verordnung festgelegt, Staatssekretärin Andrea Mayer hofft jedenfalls auf erste Auszahlungen im Juli.

Gemäß den Erläuterungen zum Antrag ist eine monatliche Unterstützungsleistung von 1.000 € geplant, wobei die Hilfe für maximal sechs Monate gewährt werden soll. Zuschüsse aus dem Härtefallfonds sollen dabei berücksichtigt werden. Zudem ist eine Rückzahlungspflicht von Förderungen geplant, wenn heuer insgesamt Einkünfte über der jährlichen SV-Höchstbeitragsgrundlage lukriert werden. Die Abwicklung des Förderprogramms soll die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) übernehmen, für die Vollziehung des Gesetzes wird Vizekanzler und Kulturminister Werner Kogler zuständig sein.

Die SPÖ kritisierte im Ausschuss, dass der Fonds nur für selbstständige KünstlerInnen zugänglich ist, und sprach sich zudem dafür aus, den monatlichen Betrag von 1.000 € auf die aktuelle Schwelle für Armutsgefährdung anzuheben. Sie konnte sich mit einem entsprechenden Abänderungsantrag aber nicht durchsetzen.

SPÖ fordert umfassenden Rettungsschirm für die Kultur

Keine Mehrheit im Ausschuss erhielten zwei Entschließungsanträge der SPÖ, sie wurden nur von den NEOS mitunterstützt. Unter anderem geht es der SPÖ darum, in den nächsten drei Jahre eine Milliarde Euro für ein umfassendes und langfristiges Investitionsprogramm für KünstlerInnen, Kulturinstitutionen und Unternehmen der Kreativwirtschaft bereitzustellen. Ziel müsse es sein, die langfristige Existenz des Kulturlandes Österreich und seiner Kreativen zu sichern. Zudem erachtet sie einen umfassenden Rettungsschirm für den Kulturbereich für notwendig, um nachhaltigen Schaden für das Kulturland Österreich abzuwenden.

Die von der Regierung gesetzten Maßnahmen sind nach Meinung der SozialdemokratInnen und der NEOS nicht ausreichend. Auch die FPÖ wertete die SPÖ-Forderungen als teilweise berechtigt, wandte sich aber gegen ein „Gießkannenprinzip“ bei Förderungen. ÖVP und Grüne verwiesen auf bereits gesetzte bzw. in Vorbereitung befindliche Maßnahmen. So soll etwa der Kulturbereich auch im geplanten Konjunkturpaket Berücksichtigung finden.

Rolle der Länder in der Kulturförderung

Zu einer Debatte über die Rolle der Länder in der Kulturförderung könnte ein weiterer Entschließungsantrag der SPÖ führen, der im Kulturausschuss ebenfalls in der Minderheit blieb. Die Landeshauptleute hatten in einer gemeinsamen Stellungnahme Mitte Mai unter anderem klare Planungsperspektiven und Handlungsanleitungen für den Kulturbereich, umfassende Bundeshilfen, sozialrechtliche Maßnahmen für Kulturschaffende zur Vermeidung von Armut, praxisnahe rechtliche Vorgaben für Veranstaltungen und eine Reduzierung der Steuerlast gefordert. Die SPÖ und die anderen beiden Oppositionsparteien drängen darauf, diese Forderungen so rasch wie möglich umzusetzen.

Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer wertete den Brief der Landeshauptleute im Ausschuss als weiteres Zeichen dafür, dass Kunst und Kultur wichtige Verbündete haben. Ihr Ressort und die Bundesregierung würden alles tun, um eine Öffnung des Kulturbetriebs und so weit wie möglich Planungssicherheit für den Sommer und in den Herbst hinein zu schaffen, versicherte sie.

Rechnungshofberichte

Nach den Kulturagenden werden sich die Abgeordneten mit elf Rechnungshofberichten auseinandersetzen.

Neukodifizierung der Gewerbeordnung

Die Aspekte der Zugangsregulierung im Zusammenhang mit der Erlangung von Gewerbeberechtigungen auf Grundlage der Gewerbeordnung 1994 waren Gegenstand einer Rechnungshofprüfung im Jahr 2017, wobei der überprüfte Zeitraum im Wesentlichen die Jahre 2014 bis 2017 umfasste. Der Rechnungshof ortete dabei bürokratische Hemmnisse im Zusammenhang mit den Regulierungsmechanismen und empfahl insgesamt eine weitere Vereinfachung des gewerblichen Berufszugangs. Auch sollte auf eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung hingewirkt werden, mit dem Ziel, ein zeitgemäßes, übersichtliches und anwenderfreundliches Regelwerk zu schaffen. Zudem wäre die Kompetenz zur Steuerung im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung im Hinblick auf eine transparente, bundesweit einheitliche Vollziehung der Gewerbeordnung stärker zu nutzen. Ministerin Margarete Schramböck sagte im Ausschuss, dass sie die Kritik des Rechnungshofs sehr ernst nehme, gelte es doch, die Regelungen weiterzuentwickeln. Eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung sei allerdings nicht geplant.

Optimierungsbedarf bei der Aufsicht der gemeinnützigen Bauvereinigungen

Optimierungsbedarf besteht nach Ansicht des Rechnungshofs bei der Aufsicht der gemeinnützigen Bauvereinigungen. Dem Plenum liegt ein Bericht betreffend die Länder Salzburg und Tirol sowie die Stadt Wien vor, der den Prüfzeitraum zwischen 2012 und 2017 abdeckt. Beanstandet wurden darin vor allem geringe Personalressourcen für die Aufsicht, Defizite bei Compliance-Berichten der Bauvereinigungen oder etwa uneinheitliche Vorgangsweisen beim Verkauf von Anteilen gemeinnütziger Bauvereinigungen. Die Stadt Wien wiederum hat, so der Rechnungshof, ihr Aufsichtsrecht nicht ausreichend ausgeübt. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker gab im Ausschuss überdies zu bedenken, dass der Rechnungshof gemeinnützige Bauvereinigungen nur dann prüfen darf, wenn Anknüpfungspunkte wie die öffentliche Eigentümerschaft oder eine Beherrschung durch Gebietskörperschaften gegeben sind. Im Sinn der parlamentarischen Kontrolle wären Prüfrechte des Rechnungshofs bei allen gemeinnützigen Bauvereinigungen von Nutzen.

Übernahme der Verantwortung für Digitalisierungsstrategie durch das Digitalisierungsministerium

Die Verantwortung für die Digitalisierungsstrategie sollte umgehend vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übernommen werden, heißt es in einem weiteren Rechnungshofbericht betreffend die Digitalisierungsstrategie. Die entsprechende Prüfung umfasste im Wesentlichen die Jahre 2015 bis 2018 und schloss auch das Finanzministerium, das damalige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und das Bundeskanzleramt mit ein. Empfohlen wurden insbesondere die Ausarbeitung eines Projektplans zur Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie sowie eine gemeinschaftliche Infrastruktur und gemeinsame technische Konventionen und Standards zur gebietskörperschaftsübergreifenden Umsetzung wesentlicher digitaler Vorhaben. Grundsätzlich sollte die Einhaltung und Umsetzung künftiger Digitalisierungsstrategien bzw. E-Government-Konzepte durch Ministervorträge innerhalb der Bundesregierung vereinbart werden. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker plädiert zudem auch dafür, die Länder und Gemeinden in die Digitalisierungsstrategie mit einzubeziehen.

Frauenanteil in den österreichischen Vertretungsbehörden

Was die Struktur österreichischer Vertretungsbehörden innerhalb der EU betrifft, stellte der Rechnungshof im Rahmen einer Follow-up-Prüfung fest, dass trotz der Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von den 33 Vertretungen in der EU nur sechs (18%) von Frauen geleitet werden. Zielvorgabe laut Frauenförderungsplan wären aber 35%. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker empfiehlt nun, Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils zu setzen.

Verzögerungen beim Schutz von kritischer Infrastruktur führten zu Kostensteigerungen

Ein weiterer Rechnungshofbericht zur baulichen Sicherheitsinfrastruktur behandelt die Baumaßnahmen in Form von Pollern, die zum Schutz von kritischer Infrastruktur, insbesondere von verfassungsmäßigen Einrichtungen rund um den Ballhausplatz mit Bundeskanzleramt (BKA), Österreichischer Präsidentschaftskanzlei (ÖPK) und Bundesministerium für Inneres (BMI) gesetzt wurden. Mit den Maßnahmen wurde auf eine erhöhte Terrorgefahr in Europa reagiert, vor allem auf Anschläge, bei denen mehrspurige Fahrzeuge in Menschenmengen gesteuert wurden. Dazu hält der Rechnungshof unter anderem fest, dass im Umfeld von Medienberichten vom Bundeskanzleramt im September 2017 ein Baustopp für die ursprünglich geplante Schutzmauer am Ballhausplatz veranlasst wurde. Laut dem Prüforgan des Nationalrats bestanden dazu keine wirtschaftlichen oder technischen Gründe. Die realisierte Variante, die Sicherung der Gebäude mit ausschließlich fixen Pollern (42 beim Bundeskanzleramt und elf bei der Präsidentschaftskanzlei), war letztlich die teuerste. Die Gesamtkosten für die Projekte „Ballhausplatz – BKA“ und „Ballhausplatz – ÖPK“ betrugen demnach etwa 799.000 €. Rund 243.000 €, also etwa 30 % der Gesamtkosten, führt der Rechnungshof auf den vom Bundeskanzleramt veranlassten Baustopp auf Umplanungen und verlorenen Aufwand in dessen Gefolge zurück.

Neben den Baumaßnahmen im so genannten Regierungscluster am Ballhausplatz prüfte der Rechnungshof auch die Umsetzung von Planungen zum Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Angriffen an neuralgischen Plätzen der Stadt. Baumaßnahmen für mehr Sicherheit wurden für den Rathausplatz, die Kärntner Straße und die Mariahilfer Straße gesetzt. Die Stadt Wien habe zwar rasch reagiert, merkt der Rechnungshof an. Ihr selbst gesetztes Ziel, alle Projekte des ersten Fokus im Vorfeld der EU-Ratspräsidentschaft im Laufe des Frühjahrs 2018 umzusetzen, habe sie aber nicht erreicht. Kritisch angemerkt wird auch, dass die Stadt Wien bei der Vorbereitung der Baumaßnahmen zum Teil sicherheitsrelevante Informationen an einen breiten Empfängerkreis verteilt habe.

Follow-up-Prüfungen zu KELAG Wärme GmbH und Frontrunner-Förderaktion

Laut dem Bericht des Rechnungshofs über eine Follow-up-Überprüfung der KELAG Wärme GmbH waren zwei Jahre danach seine Empfehlungen in Hinblick auf Beteiligungsmanagement, Auftragsvergaben, Compliance und Korruptionsbekämpfung weitgehend umgesetzt. Für nicht ausreichend umgesetzt hält der Rechnungshof seine Empfehlung, wonach die KELAG die Wertgrenze für die Genehmigungspflicht des Aufsichtsrats bei Erwerb bzw. Veräußerung von Beteiligungen konkretisieren solle. Gewisse Mängel sieht der Rechnungshof auch bei der Bedarfsermittlung und Schätzung von Auftragswerten, um die Richtigkeit des ausgewählten Vergabeverfahrens sicherzustellen und Nachforderungen der Auftragnehmer zu vermeiden.

Ebenfalls 2016 überprüfte der Rechnungshof die Frontrunner-Förderaktion, die sich an Unternehmen mit Sitz in Österreich richtete, die eine technologische Spitzenposition innehatten oder auf dem Sprung dahin waren, und die ihre Position durch eine offensive Frontrunner-Strategie stärken wollten. Die Follow-up-Überprüfung führte zu weiteren Empfehlungen. So wird in Hinblick auf künftige Förderaktionen unter anderem festgestellt, dass die Aufwertung bestehender Förderinstrumente nicht nur in finanzieller Hinsicht erfolgen sollte. Wünschenswert sei vielmehr eine quantifizierte Analyse und Festlegung der geplanten zusätzlichen Wirkungen, heißt es seitens des Rechnungshofs. Das Prüforgan spricht sich auch für eine Anpassung der Förderrichtlinien aus, damit künftig auch qualifizierte kleine und mittlere Unternehmen die Frontrunner-Förderaktion verstärkt in Anspruch nehmen können.

Noch hoher Optimierungsbedarf bei der Leseförderung

Ein weiterer Rechnungshofbericht zur Leseförderung an Schulen deckt die Schuljahre 2014/2015 bis 2017/2018 ab und bezieht sich auf Prüfungen des Bildungsministeriums sowie der Länder Salzburg und Niederösterreich. Das Prüforgan kommt dabei in seiner Analyse zum Schluss, dass bis zu einem Viertel der Jugendlichen in Österreich massive Leseprobleme aufweisen. So würden am Ende der Volksschule 13% der Kinder die Standards nicht erreichen, 24% der SchülerInnen der 8. Schulstufe der Neuen Mittelschule hätten große Schwierigkeiten beim sinnerfassenden Lesen, 35% kämen nur mit einfachen Texten zurecht, nur 40% erreichten die erforderlichen Lesestandards. Vor diesem alarmierenden Hintergrund kritisiert Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker vor allem das Fehlen einer Strategie zur Leseförderung. Auch würden zu viele Akteure zum Einsatz kommen, eine Bündelung der Aktivitäten und die Schaffung klarer Strukturen wären angebracht. Irritiert zeigt sich der Rechnungshof zudem über den Umstand, dass die Schulbibliotheken zum Teil noch mit Büchern der alten Rechtschreibung bestückt sind.

Universitätsräte: Dokumentation der Auswahlentscheidung fehlt

Eine Follow-up-Prüfung des Rechnungshofs betreffend Universitätsräte führte zum Ergebnis, dass rund 90% der Empfehlungen des Vorberichts aus dem Jahr 2016 bereits zur Gänze oder teilweise umgesetzt wurden. Aufrecht ist aber, wie Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss zu bedenken gab, die Empfehlung zur Auswahlentscheidung für die durch die Bundesregierung bestellten Mitglieder der Universitätsräte. Die Entscheidung erfolge im Wesentlichen auf politischer Ebene anhand von zwei Nominierungslisten der Regierungsparteien, wobei das Ministerium nicht dokumentiere, welche Voraussetzungen die vorgeschlagenen KandidatInnen als geeignet erscheinen lassen, heißt es dazu kritisch im Bericht.

Nebenbeschäftigungen von Uni-ProfessorInnen: Lücken im System

Der Umgang mit den Nebenbeschäftigungen der ProfessorInnen an den Universitäten Innsbruck und Wien wird vom Rechnungshof in einem weiteren Bericht kritisiert, da bei den Meldungen Lücken zu vermuten sind. Die Anzahl der aufrechten Meldungen steige laufend an, wobei an der größeren der beiden Universitäten weitaus weniger Meldungen festgestellt wurden. An der Uni Innsbruck wurden in Summe 376 Meldungen getätigt, an der Wiener Universität sind 200 Nebenbeschäftigungsmeldungen vermerkt, wobei es an beiden Institutionen eine hohe Konzentration gab. So wurden etwa an einzelne Personen 92 bzw. 50 Nebentätigkeiten ausbezahlt. Die Universität Innsbruck sei außerdem mit mehreren Beschwerdefällen über unregelmäßig abgehaltene Lehrveranstaltungen konfrontiert worden, was aus Sicht des Rechnungshofs für eine zu hohe Arbeitsbelastung einzelner ProfessorInnen sprechen könnte.

Stichprobenartige Überprüfungen, mehr Transparenz sowie eine Initiative zur entsprechenden gesetzlichen Neuerung werden daher empfohlen. Außerdem sollten die Universitäten in regelmäßigen Abständen auf die Meldeverpflichtungen und auf mögliche Sanktionen bei Nicht- oder Falschmeldungen hinweisen, so eine weitere Empfehlung. Die Meldungen sollten laut Vorschlag des Prüforgans so gestaltet werden, dass Rückschlüsse auf den Inhalt und die allfälligen Berührungspunkte zur universitären Tätigkeit möglich sind. Offensichtlichen Handlungsbedarf zur Meldemoral ortet demnach Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker.

Maßnahmen der Studienwahlberatung

Beurteilt wurden vom Rechnungshof ferner die Beratungs- und Informationsangebote zum Thema Studienwahl, konkret die Strategie der Studienwahlberatung und die Programme der Ministieren, etwa „Studienchecker“ und „18plus“ sowie Angebote der ÖH. Es wurde festgestellt, dass die Maßnahmen der Studienwahlberatung grundsätzlich geeignet sind, die Wirksamkeit der Programme aber nur schwer belegt werden kann. Als Informationsbasis zur weiteren Programmentwicklung sollten aus Sicht des Prüforgans Doppelgleisigkeiten vermieden, ein standardisiertes Berichtswesen eingeführt und die Schulpsychologie in die Steuerungsgruppe des Programms „18plus“ aufgenommen werden. Hinsichtlich der Beratung von MaturantInnen wäre zu klären, welche Leistungen von der Österreichischen HochschülerInnenschaft zu erbringen sind. Evaluiert werden sollte außerdem, ob tatsächlich die Notwendigkeit für die gedruckte Version des Studienführers gegeben ist, meint der Rechnungshof.

Evaluierung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Insgesamt sechs Entschließungen hat der Gleichbehandlungsausschuss im Zuge seiner ersten Arbeitssitzung in dieser Legislaturperiode gefasst und dem Plenum zur Annahme empfohlen. Eingebracht wurden die Anträge jeweils von ÖVP und Grünen, wobei vier davon auf Initiativen der Opposition zurückgehen. Die Anträge von SPÖ, FPÖ und NEOS selbst fanden keine Mehrheit. Die Vorgangsweise der Koalitionsparteien sorgte im Ausschuss für viel Kritik, auch weil ÖVP und Grüne die kurzfristig vorgelegten Antragstexte nicht mit den ursprünglichen AntragstellerInnen abgestimmt hatten.

Konkret treten ÖVP und Grüne etwa dafür ein, geschlechtsspezifische Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu analysieren. Die Corona-Krise könnte bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern kurzfristig verstärken, langfristig liege hier jedoch auch Potenzial, Gleichstellung zu fördern, sind sie überzeugt. Klar ist für die Koalitionsparteien jedenfalls, dass die Corona-Krise für Frauen eine enorme Herausforderung war und ist und neue Mehrfachbelastungen -etwa durch Home-Office, Kinderbetreuung und Heimunterricht – mit sich gebracht hat. Trotz zum Teil kritischer Anmerkungen wurde der Entschließungsantrag im Ausschuss einstimmig angenommen.

Informationsoffensive und weitere Maßnahmen zur Vorbeugung von häuslicher Gewalt

Insgesamt drei Entschließungen befassen sich mit dem Thema häusliche Gewalt. So halten es die Abgeordneten einhellig für notwendig, die zu Beginn der Corona-Krise gestartete Informationsoffensive auch in Zeiten zunehmender Lockerungen von COVID-19-Maßnahmen fortzusetzen und auch insgesamt besonderes Augenmerk auf Präventionsarbeit zu richten. Schließlich drohe durch die Einschränkung sozialer Kontakte, Ausgangsbeschränkungen, Arbeitszeitreduktion und Arbeitslosigkeit auch eine Zunahme körperlicher und sexueller Gewalt gegen Frauen und Kinder, wird im von ÖVP und Grünen initiierten Antrag zu bedenken gegeben.

Zudem drängt der Gleichbehandlungsausschuss darauf, den Nationalen Aktionsplan (NAP) zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu evaluieren und weiterzuentwickeln und dafür ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Ursprungsantrag der SPÖ zu diesem Thema fand selbst zwar keine Mehrheit, die Abgeordneten nahmen aber eine von den Koalitionsparteien im Zuge der Beratungen eingebrachte ähnliche Initiative an.

In der Begründung des SPÖ-Antrags wird darauf verwiesen, dass Österreich Breits wichtige Forderungen des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) umgesetzt habe. Es brauche aber weitere Anstrengungen, und zwar aller Ressorts, heben die AntragstellerInnen hervor.

Als eine wichtige Maßnahme im Sinne des Opferschutzes werden von den Abgeordneten auch Fallkonferenzen für Hochrisikofälle erachtet, in denen die Polizei mit FachexpertInnen die jeweilige Sachlage erörtert. Dieses wichtige Instrument sei von der türkis-blauen Bundesregierung gestoppt worden, bemängelt die SPÖ in ihrem Antrag und macht darauf aufmerksam, dass es seit dessen Einstellung zu einem Anstieg von Mordfällen an Frauen gekommen sei. Der Ausschuss spricht sich nun auf Basis eines kurzfristig im Ausschuss eingebrachten Koalitionsantrags dafür aus, ein Konzept zu den sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen zu erarbeiten und bei der Entwicklung des Settings Opferschutzeinrichtungen einzubinden. Der SPÖ-Antrag fand keine Mehrheit.

Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans Frauengesundheit“

Ein weiteres Anliegen ist dem Gleichbehandlungsausschuss eine gendergerechte medizinische, psychosoziale und pflegerische Versorgung von Frauen bis ins hohe Alter. Die fünf Fraktionen treten in diesem Sinn dafür ein, die Umsetzung der im „Aktionsplan Frauengesundheit“ verankerten Maßnahmen zu forcieren, etwa was die Erstellung eines jährlichen Frauengesundheitsberichts, bessere Unterstützung für werdende Mütter und Frauen über 60 sowie Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf physische Gesundheit betrifft. Basis für die Entschließung war ein Antrag der FPÖ, der selbst vom Ausschuss jedoch abgelehnt wurde.

Schutz von LGBTI-Personen und anderen Minderheiten vor Diskriminierung

Auf eine Initiative der NEOS geht eine einstimmig vom Ausschuss gefasste Entschließung zurück, die darauf abzielt, Menschen mit besonderen Merkmalen vor Diskriminierung zu schützen. In diesem Zusammenhang genannt werden etwa Personen mit Beeinträchtigungen, mit Migrationshintergrund, mit anderer Hautfarbe oder Religion sowie LGBTI-Personen. Diese Menschen seien vermehrt von Abwertung und Hate-Crime betroffen, halten die Abgeordneten kritisch fest.

Der ursprüngliche Antrag der NEOS war deutlich enger gefasst und wurde abgelehnt. Er bezog sich lediglich auf LGBTIQ-Personen, die, wie die NEOS hervorheben, nach wie vor häufig mit Homophobie, Diskriminierung und Gewalt konfrontiert sind. Auch in Österreich brauche es ein deutliches Zeichen, um die Rechte dieser Personengruppe zu stärken, sind sie überzeugt. Bewusstseinsbildung braucht es ihrer Meinung nach etwa bei der Polizei, aber auch am Arbeitsplatz und im medizinischen und schulischen Bereich. (Schluss) keg/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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