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Bitte nicht auf Beherbergung vergessen!

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Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke auf den Weg gebracht. Dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz soll von Juli bis zum Ende des Jahres gültig sein. Leider wurde der Beherbergungssatz vergessen!

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke ist sehr zu begrüßen. In der Gastronomie bedeute das konkret, dass die Steuer auf Speisen von zehn, bei Getränken von 20 auf fünf Prozent gesenkt wird. Der verringerte Satz sollte auch auf Übernachtungen (Logis-Beherbergung) zur Anwendung kommen.

Umsatzsteuerlich erbringt das Hotelunternehmen eine Reihe von Leistungen, die sonst in Zukunft mit verschiedenen Steuersätzen zu versteuern sind. „Die Aufteilung des Preises in die unterschiedlichen Leistungskomponenten stellt das Hotel dabei vor eine fast unlösbare Aufgabe.“ fasst Marco Riederer von der Prodinger Tourismusberatung zusammen. Das gilt auch dann, wenn Zusatzleistungen zugekauft und nicht direkt im Hotel erbracht werden.

Die Covid-19 Maßnahmen in anderen Ländern sind dadurch gekennzeichnet, dass maßgebliche Konkurrenzmärkte die Mehrwertsteuer ebenfalls im Beherbergungsbereich gesenkt haben, insbesondere Deutschland (5 %) aber auch direkte Mitbewerber im Nicht-EU-Raum, wie die Schweiz mit einer ermäßigten Mehrwertsteuer von 3,7 % auf Beherbergung. Die Differenz der Nettoeinnahmen zwischen einem Hotel in Österreich und einem Hotel in Deutschland beträgt 6,26 Prozent.

In der Schweiz ist es außerdem grundsätzlich möglich, Packages (Skipackages, Kulturpackages, etc.) zum Sondersatz für Beherbergung von 3,7 Prozent abzurechnen. Voraussetzung dafür ist, dass der kalkulatorisch nachweisbare Anteil der Beherbergung in einem Package 70 Prozent oder mehr beträgt.

Bei den Corona-bedingten Umsatzeinbußen für die Hotels hat die Prodinger Gruppe ein Minus von 2,8 bzw. 3,3 Milliarden Euro errechnet. Erschwerend kommt hinzu, dass auf Grund der geringeren Auslastung auch die Preise unter Druck geraten. „Österreich darf keinen weiteren Wettbewerbsnachteil gegenüber vielen Staaten in einer solchen Situation erfahren, insbesondere da die meisten Gäste im Tourismus Privatgäste sind und damit keinen Vorsteuerabzug haben.“, so Thomas Reisenzahn (Prodinger Tourismusberatung).

Die Prodinger Beratungsgruppe präsentierte diese Woche [konkrete Maßnahmen für die Hotellerie]
(https://www.ots.at/redirect/tourismusberatung1) im parlamentarischen
Tourismusausschuss.

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