Bundesrat: Keine Einsprüche gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats
Wien (PK) – Neben dem Fristsetzungsantrag von ÖVP und Grünen zum 2. Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) blieben auch die beiden weiteren Versuche der Koalitionsfraktionen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über das Budgetbegleitgesetz sowie das 21. COVID-19-Gesetz eine Frist bis zum 8. Juni zu setzen, im Bundesrat erfolglos. Damit liegen die drei vom Nationalrat Ende Mai beschlossenen Gesetze vorläufig auf Eis.
Einen direkten Einspruch gegen einen Gesetzesbeschluss des Nationalrats gab es in der heutigen Plenarsitzung der Länderkammer nicht. Grünes Licht gab es neben dem NPO-Fonds, der Gastronomie-Hilfen und den Vereinfachungen bei der Kurzarbeit auch für Änderungen im Biozidproduktegesetz, die den Schutz von AnwenderInnen und Umwelt verbessern sollen, sowie eine Neufassung des Strahlenschutzgesetzes, mit der die Verpflichtung einhergeht, in Gebieten mit erhöhter Radonkonzentration an allen im Erd- oder Kellergeschoss gelegenen Arbeitsplätzen Ermittlungen der Radonkonzentration und erforderlichenfalls Maßnahmen zur Verringerung dieser Konzentration durchzuführen.
Genehmigt wurde von der Länderkammer zudem eine Reihe an internationalen Abkommen. Als ratifiziert gelten somit das Abkommen über eine verstärkte Zusammenarbeit mit Armenien, eine Änderung im Amtssitzabkommen zwischen Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung, das Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke, Änderungen im Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation, das Änderungsprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen, das Europaratsübereinkommen zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie das Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung.
Passiert hat den Bundesrat darüber hinaus der Gesetzentwurf zur Reparatur der Kassenreform sowie eine Novelle zum Beamten-Kranken-und Unfallversicherungsgesetz, die u.a. Regelungen über ein pauschales Honorar für den behandelnden Arzt für die Ausstellung eines COVID-19-Risiko-Attests beinhaltet.
In Form von Entschließungen sprach sich der Bundesrat zudem für die Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise, den Schutz für Schwangere und Jugendliche vor Strahlenbelastung am Arbeitsplatz, einen Mindestlohn für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten sowie eine Ausfallshaftung des Bundes für die Krankenversicherung aufgrund der Corona-Krise aus.
Auf dem Programm der Länderkammer standen zudem mehrere Berichte der Bundesregierung sowie der Volksanwaltschaft. So wurden die EU-Jahresvorschauen für die Bereiche Finanzen, Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität und Technologie, Äußeres sowie Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ebenso zur Kenntnis genommen wie die Tätigkeitsberichte der Volksanwaltschaft für 2018 und 2019 sowie der Sonderbericht „Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderung“.
Am Ende der Sitzung wählte der Bundesrat anlässlich des Vorsitzwechsels am 1. Juli auch seine neuen VizepräsidentInnen. Die Salzburgerin Andrea Eder-Gitschthaler wird als Bundesratspräsidentin in der Zeit ihres Vorsitzes demnach von den Vizepräsidenten Michael Wanner (S/SPÖ) sowie Christian Buchmann (St/ÖVP) unterstützt. (Schluss) keg
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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