Bischofskonferenz: Corona-NPO-Fonds anerkennt kirchliche Leistungen
Wien (KAP) – Die Österreichische Bischofskonferenz lobt den jüngst im Parlament beschlossenen Corona-Fonds zur Unterstützung von Non-Profit-Organisationen (NPO) und sieht darin eine Anerkennung der Leistungen von Kirchen und Religionen für die Allgemeinheit. „Durch die ausdrückliche Nennung der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften als ebenfalls antragsberechtigt macht der Nationalrat deutlich, dass auch die Religionsausübung zentral zum Leben der Menschen gehört“, erklärte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Montag gegenüber Kathpress, und sagte: „Ich danke dem Nationalrat für dieses klare Bekenntnis zur gesellschaftlichen Bedeutung von Religion in unserem Land.“
Für den NPO-Unterstützungsfonds stimmten am Freitag (29. Mai) die Abgeordneten von ÖVP, Grüne, SPÖ und Neos. Mit dem NPO-Unterstützungsfonds sollen Vereine und andere Organisationen unterstützt werden, die einen gesellschaftlich wertvollen Beitrag leisten. Die Tätigkeit solcher Organisationen sei nicht nur lebensnotwendig – so etwa die Feuerwehr -, sondern „unerlässlich für die Lebensqualität in einem Land“, führte Schipka aus: „Was wäre unser Land ohne Chorvereinigungen, Blasmusikkapellen, Sportvereine und vieles mehr?“
Durch die ausdrückliche Nennung der anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften als ebenfalls antragsberechtigt mache der Nationalrat deutlich, dass auch die „Religionsausübung zentral zum Leben der Menschen gehört. Religion wird nicht nur geduldet, sondern ist förderwürdig, weil sie zur Lebensqualität gehört: jedes Einzelnen und der Gesellschaft insgesamt“, erklärte der Bischofskonferenz-Generalsekretär und sagte: „Das dichte Netz an Pfarren, das ein Netz der gelebten Religiosität und Solidarität ist, viele kirchliche Einrichtungen und nicht zuletzt die Bildungshäuser und Klöster tragen dazu bei, dass unser Land lebens- und liebenswert ist.“
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