Österreichischer Handel freut sich über weitere Lockerungen der Covid-19 Maßnahmen.
Wien (OTS) – Der heimische Handel begrüßt die von der Bundesregierung verkündeten weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen:
1. Entfall der 10m2 Regel bei Geschäften seit 30.5.
Bislang mussten Geschäfte sicherstellen, dass sich pro 10m2 Geschäftsfläche max. ein Kunde aufhält. Durch eine Änderung der Covid-19 Lockerungsverordnung vom 29.5. können sich seit 30. Mai wieder mehr Kunden zur gleichen Zeit in den Geschäftslokalen aufhalten. Dadurch werden sich die künstlichen Schlangenbildungen vor den Shops auflösen. Auch der Entfall der Maskenpflicht für Kundenbereiche im Freien bringt eine weitere Erleichterung vor allem für die Baumärkte und Gartencenter. Eine frühere Bekanntgabe wäre wünschenswert gewesen, da viele Händler am Samstag noch die strengere Regelung als gegeben betrachtet hatten.
2. Aufhebung der Mund-Nasen-Schutzpflicht ab 15. Juni
Durch den Wegfall der Mund-Nasen-Schutzpflicht ab 15. Juni – dort, wo die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden durch Einhalten des Mindestabstandes gesichert wird – ist ein Shopping-Vergnügen in der gewohnten Form bald wieder möglich. Dies verbessert auch die Kundenkommunikation und die Verständlichkeit der Beratung entscheidend und entlastet wiederum die HandelsmitarbeiterInnen im Alltag.
3. Lebensmittel-Großhändler freuen sich über Ausweitung der Öffnungszeiten in Gastronomie
Die Lebensmittel-Großhändler freuen sich indes mit der Gastronomie, dass diese ab 15. Juni zumindest wieder bis 1 Uhr offenhalten darf.
4. Lockerungen mit Konjunktur- und Kaufkraftstützung kombinieren
Damit die beschlossenen Lockerungen der Bundesregierung auch volkswirtschaftlich den negativen Auswirkungen der Corona-Krise entgegenwirken, braucht es – mit Blick auf die doppelten Gehälter im Juni – jetzt dringend Auszahlungen an die betroffenen Unternehmen.
„Gleichzeitig braucht es auf Konsumentenseite eine nachhaltige Kaufkraft-Stabilisierung durch die vorgezogene Steuerreform sowie die Ausgabe von ‚Österreich-Schecks‘ zumindest für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich und einem Jahreseinkommen unter 11.000 Euro“, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will abschließend.
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