Neue Verordnung bringt weitere Erleichterungen bei Gottesdiensten
Wien (KAP) – Eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums bringt weitere Erleichterungen für öffentliche Gottesdienste und das religiöse Leben. Die wichtigsten Änderungen betreffen das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes und die Teilnehmerzahlen bei Hochzeiten und Begräbnissen, die deutlich erhöht werden. Damit läuft die zwischen Staat, Kirchen und Religionen getroffene Vereinbarung aus, die seit der Wiederzulassung öffentlicher Gottesdiensten Mitte Mai Corona-Schutzmaßnahmen bei religiösen Feiern geregelt hat. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen bilden den verbindlichen Rahmen innerhalb dessen die Kirchen und Religionsgemeinschaften für ihren Bereich nun Detailregelungen erlassen können, die dann ab Freitag, 29. Mai gelten.
Für die katholische Kirche hat Bischofskonferenz-Generalsekretär Peter Schipka am Mittwoch unmittelbar nach Bekanntwerden der neuen Verordnung angekündigt, dass eine Adaptierung der bestehenden österreichweiten Rahmenordnung bereits im Gange sei. „Die Bischofskonferenz wird in Kürze die Regeln für den kirchlichen Bereich wie bisher im Rahmen des rechtlich Möglichen und im Blick auf den nötigen Gesundheitsschutz und die Eigenverantwortung anpassen“, sagte Schipka der Nachrichtenagentur Kathpress.
Konkret sei Weihbischof Anton Leichtfried in seiner Eigenschaft als „Liturgie-Bischof“ mit der Überarbeitung der Richtlinien betraut, der dabei wie schon bisher mit dem Österreichischen Liturgischen Institut in Salzburg zusammenarbeitet. „Sobald die überarbeitete Rahmenordnung durch die Bischofskonferenz beschlossen ist, wird sie am Donnerstag, 28. Mai, veröffentlicht“, kündigte Schipka die nächsten Schritte an. Diese Vorgangsweise entspreche auch dem bisherigen Prozedere.
Erfreut über die weiteren gesetzlichen Lockerungen ist Kultusministerin Susanne Raab: „Mir ist bewusst, dass die Kirchen und Religionsgesellschaften durch die Einschränkungen der letzten Wochen große Opfer erbracht haben – insbesondere, weil in diese Zeit hohe religiöse Feierlichkeiten wie das Osterfest gefallen sind. Umso wichtiger war, dass wir uns gemeinsam auf eine Vereinbarung geeinigt haben, die es uns vor zwei Wochen möglich gemacht hat, Gottesdienste wieder unter bestimmten Vorgaben stattfinden lassen zu können“, erinnerte die Ministerin gegenüber Kathpress und sagte: „Es ist umso erfreulicher, dass aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen nun mit Ende der Woche weitere Lockerungen möglich sind. Damit setzen wir einen weiteren Schritt in Richtung einer Religionsausübung, wie wir sie kennen.“
Die neue Verordnung sieht die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter gegenüber anderen Personen vor, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht, sobald sich die Personen auf ihren Sitzplätzen oder gekennzeichneten Plätzen aufhalten. Weiterhin gilt rechtlich, dass der Mund-Nasen-Schutz abgenommen und der Mindestabstand verringert werden kann, wenn dies die Vornahme einer religiösen Handlung erfordert.
Keine rechtliche Vorgabe ist die bisher zwischen allen Kirchen und Religionsgesellschaften vereinbarte Begrenzungszahl von 10 Quadratmetern pro Person bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen. Hochzeiten und Begräbnisse werden mit bis zu 100 Personen stattfinden können. Die Verordnung des Gesundheitsministeriums wurde am Mittwoch kundgemacht und novelliert die „COVID-19 Lockerungsverordnung“.
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